• Unnötige Diskusionen in der Sache.Kaufvertrag vom Verkäufer (neuer Hausbesitzer) mit den Fahrzeugdaten das reicht für neue Papiere nach 14 Tägigem Aufgebot das Auto das ich gekauft habe hatte Papiere und war schon verkauft aber nie Abgeholt nach 10 Jahre weiterer standzeit gehört es wieder dem Verkäufer ,denke mal Standtgebühr 50,00 DM mal 12 Monate mal 10 Jahre übersteigt den absoluten Wert . Glaubt jemand das der Besitzer der Papiere das zahlen würde.

    Gruß Luke :smile: :thumbs_up:

  • Satzzeichen würden wohl die Sache etwas einfacher machen...

    Aber dass ein Verkaufter Gegenstand wegen Nichtabholung wieder dem Verkäufer zugesprochen wird, halte ich für rechtlich schwierig.

    Wurde bereits gezahlt?Gibt es einen rechtskräftigen KV?

    Wenn nein, wäre ich vorsichtig...


    Ist hier aber wohl egal...


    Grüße!

  • Ich habe bei derartigen Kuriositäten bei der Polizei erklärt um was es geht und um eine Halterfeststellung anhand der Fahrgestellnummer gebeten.

    Das hat bisher immer funktioniert.

  • Ja, Polizei / Polente / Bullerei oder wie auch immer ....... die dürfen wegen Datenschutz eigentlich nichts dazu sagen, aber sie sind ja "Freund und Helfer".

    Wenn ich denen erkläre das ich ein Grundstück gekauft habe auf dem ein Auto rumsteht dessen Besitzverhältnisse nicht geklärt sind, "helfen" die Freunde durchaus mit einer Datenabfrage beim KBA, wo anhand der Fahrgestellnummer der letzte bekannte Halter ermittelt wird ..... so "helfen" die Damen und Herren mir, nicht aus versehen der Unterschlagung oder der Hehlerei schuldig zu werden ......

    Ich habe vor vielen Jahren auf diesem Weg einen Metro-Turbo-Antrieb (Motor mit Getriebe) "ausgegraben". Das Fahrzeug fand sich als ausgeschlachtete Unfall-Mumie bei einem Autoverwerter und die hatten den Trümmer aus einem Kasernengelände "abgeräumt", der Motor fehlte da bereits.

    Der letzte bekannte Fahrzeughalter hatte den Motor noch in der Garage stehen, aber keinen Draht zur Mini-Szene.

    Ein leichterer Weg ist natürlich die "Spurensicherung IM Fahrzeug".

    Ich habe auch mal einen Mini komplett vom Verwerter aufgekauft, das Fahrzeug war ohne Papiere ..... die letzte Halterin hatte jedoch diverses "Datenmaterial" im Fahrzeug zurückgelassen ....... die Kontoauszüge unter dem Teppich belegten eindrucksvoll von wie vielen verschiedenen Herren sie Unterhalt für ihre Kinderschar bezog :scream:

  • Wenn man aber Pech hat, dann ist letzter Halter nicht gleich Eigentümer...

    Also bei mir in der Halle stehen zwei Autos, von denn ich sehr wohl Eigentümer, aber nicht letzter Halten bin...

    Wenn's doof läuft, kann das gefährlich werden :biggrin:

    Wie realistisch ein solches Szenario ist, sei mal dahingestellt...

  • Letzter Halter ist eigentlich rechtlich nicht interessant. Wer der derzeitige Besitzer des Autos ist, muss noch lange nicht der Eigentümer sein. Der wird man erst, wenn man das Auto rechtlich einwandfrei erworben hat (Kaufvertrag etc.).

    Soweit mein Kenntnisstand, bin aber kein Anwalt…..

  • Eben dieses wollte ich mit meinem Post ausdrücken. Man denke nur an Leasing oder Finanzierung.
    Allerdings stellt sich halt auch immer die Frage nach Kläger und Richter... :wink:

  • Natürlich ist der letzte Halter nicht automatisch auch der Eigentümer ..... aber oftmals ist der letzte Halter einer, der noch weis an wen die Karre weitergegeben wurde ......

  • Das KBA löscht m.W. bereits nach 10 Jahren die Daten.

    Da gab's doch was wegen der superdollen Abwrackprämie, wonach man jetzt die alten Karren grad wieder zulassen kann.

    Nur mal so gesponnen... :innocent:

    Was wäre, wenn der Mini nicht im Kaufvertrag des Hauses explizit aufgeführt ist?

    Dann war wohl nie einer drin. Schrödingers Mini und so....

    Und was wäre, wenn der Mini doch da ist, aber der Kaufvertrag auf einen Käufer im Ausland ausgestellt wird, der nicht nachvollziehbar ist?

    Es passieren soooo schnell Rechtschreibfehler bei so komischen Namen und bei der Personummer Zahlendreher! Kann man sich echt nicht vorstellen! :crying:

    Und wenn dann noch eine andere Fgst.-Nr.eingeschlagen wird, zu der der Käufer zufälligerweise einen Brief hat? OMG!!!!

    Das wäre ja die Vollkatastrophe!!!11!!!!


    Im Ernst Leute, unser Staat kann nichtmal 2 eigene, selbst aufgesetzte und gefütterte Datenbanken miteinander abgleichen.

    (Grundsteuer und noch viel unwichtiger: Verbrecherdatenbanken etc,...). Wie soll das da oben irgend jemand nachvollziehen können?

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Und wenn dann noch eine andere Fgst.-Nr.eingeschlagen wird, zu der der Käufer zufälligerweise einen Brief hat? OMG!!!!

    Dann schadet es auch nicht, wenn man als Käufer bei Abholung auf die schriftliche Fixierung des Kaufvertrages verzichtet. :wink:

    rules are for the interpretation of wise men and the obedience of fools

  • ......und schrödingers mini is geil :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: BBT :thumbs_up:

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    Es ist äusserst schade daß die dummen immer so selbstsicher, und die klugen so voller zweifel sind.

  • Dann schadet es auch nicht, wenn man als Käufer bei Abholung auf die schriftliche Fixierung des Kaufvertrages verzichtet. :wink:

    Wobei der ja bei Wiederzulassung (zumindest in unser Vogsphere) von Amts wegen gebraucht wird.

    Völlig abwegig wäre aber die Idee, dass der Käufer sich selber einen Kaufvertrag nach Gusto ausfüllen würde.
    Also gerade zum Beispiel, wenn man eine Karre aus dem fremdsprachigen Ausland kauft und iwi einen Kaufvertrag auf Deutsch vorlegen muss....und so.

    Das kann man echt nicht bringen!!!11! :innocent:

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Seit wann braucht man zur Zulassung einen Kaufvertrag? Das verlangen evtl einige unwissende Schaltertanten aber brauchen tut man ihn nicht.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Ein Minifahrender mit Ambitionen auf anderes englisches Kulturgut hatte vor kurzem in Stuggi exakt diesen Fall, weswegen er nochmal durch den ganzen Kessel nach Hause fahren durfte, da er ihn nicht dabei hatte.

    Und bei uns uff'm Ländle im Ländle (in se Länd! :facepalm: ) ist's der selbe Spaß, wenn man etwas frisch zulassen will.

    Wobei es für jemanden, der das kleine 1x1 beherrscht ohne sich dabei die Finger zu brechen, selbstverständlich kompletter Bullmist ist...aber ja....is halt so.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Das mit dem Kaufvertrag kenne ich nur als Überraschungscoup von der Zulassung eines 125er Zweirades. Weil die keine "regulären" Papiere bekommen, sondern das COC als Fahrzeug"brief" fungiert. Da brauchte es, zumindest beim Neufahrzeug, den Kaufvertrag. Durfte deshalb auch einmal komplett durch den Kreis Mettmann zurück, Vertrag holen. Danach dann anstellen und warten, weil der gebuchte Termin vorher verfallen war..... :madgo:

  • Seit wann braucht man zur Zulassung einen Kaufvertrag? Das verlangen evtl einige unwissende Schaltertanten aber brauchen tut man ihn nicht.

    wenn du keinen brief hast brauchst einen kaufvertrag .hatte ich schon 2 mal bei den traktoren.und bei dem pickup aus amiland .

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    Es ist äusserst schade daß die dummen immer so selbstsicher, und die klugen so voller zweifel sind.

  • Aha und was machst wenn das Fahrzeug dir gehört seit 20 Jahren abgemeldet ist und du selbst den Brief verloren hast?

    polizei oder zulassungsstelle und eine bestättigung das er nicht als geklaut gemeldet ist ( unbedenklichkeitsbescheinigung ).dann gehts auch.aber mit kaufvertrag brauchst das halt nicht. das was du sagst hatte ich mit einem moped schon.also zulassungsstelle und unbedenklichkeitsbescheinigung.

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    Es ist äusserst schade daß die dummen immer so selbstsicher, und die klugen so voller zweifel sind.

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