Wie lange rumfahren mit noch nicht eingetragenen Rädern?

  • Hat wie so oft nix mit Oldtimer zu tun sondern mit dem Erstzulassungsjahr.

    Fahrzeuge vor dem 1. Oktober 1990 brauchen kein E, alle andern schon

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Hat wie so oft nix mit Oldtimer zu tun sondern mit dem Erstzulassungsjahr.

    Fahrzeuge vor dem 1. Oktober 1990 brauchen kein E, alle andern schon

    Ob das mit der 1990-Grenze so pauschal stimmt weiß ich nicht, alle Fahrzeuge mit H (Oldtimer) sind aber auf jeden Fall von der ECE-Regelung ausgenommen. Dies würde bspw. auch für einen 93er mit H-Zulassung gelten. Siehe Anhang, Absatz 1.

    Davon ab habe ich bis jetzt noch keinen 10"-A032R ohne das E-Prüfzeichen gesehen! Ich habe grade vor 2 Monaten noch neue bestellt, kamen mit E-Zeichen.

  • Das Blatt scheint noch gueltig zu sein. Auf jeden Fall beziehen sich ein paar Websites fuer Oldtimerpneus darauf.

    Was sich allerdings geaendert hat bzw. hinzugekommen ist, ist die Reifenkennzeichnungspflicht (dB, Naesseverhalten, Kraftstoffeffizienz etc), die auf allen Reifen enthalten sein muss, mit Ausnahme bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung vor dem 1.1.1990 lag.

    Von historischen Fahrzeugen steht in dem Blatt nichts mehr...

  • Naja das Blatt ist von 2008.... Ob das so aktuell auch noch stimmt?

    Es gibt keine Folgeverordnung, somit sollte das noch gelten.

    Das Blatt scheint noch gueltig zu sein. Auf jeden Fall beziehen sich ein paar Websites fuer Oldtimerpneus darauf.

    Was sich allerdings geaendert hat bzw. hinzugekommen ist, ist die Reifenkennzeichnungspflicht (dB, Naesseverhalten, Kraftstoffeffizienz etc), die auf allen Reifen enthalten sein muss, mit Ausnahme bei Fahrzeugen, deren Erstzulassung vor dem 1.1.1990 lag.

    Von historischen Fahrzeugen steht in dem Blatt nichts mehr...

    Das betrifft aber nur Sticker auf dem Reifen beim Verkauf, oder habe ich etwas überlesen?

  • Das betrifft aber nur Sticker auf dem Reifen beim Verkauf, oder habe ich etwas überlesen?

    Die Kennzeichnung auf dem Verkaufssticker sowie auch auf Websites etc. gilt für alle "normalen" Reifen, hat aber mit der E-Zulassung nichts zu tun.

    Laut EU Verordnung Nr. 1222/2009 von November 2009 (ober verlinkt) gilt die Kennzeichnungs-Pflicht vom Reifen allgemein, also E-Prüfzeichen, Dimension, Typ, Herstelldatum etc. grundsätzlich auch erst einmal auf alle Reifen.

    Und dann werden auf Seite 3, im Artikel 2 "Geltungsbereich" unter (2) auch Ausnahmen aufgelistet.

    Unter anderem die Grenze EZ. vor 01.10.1990, aber auch noch eine zweite, sehr gute Ausnahme... :cool:


    ...und das bedeutet, dass dieses für 10" Reifen (Felge mit Nenndurchmesser ≤ 254 mm), also auch den Yoko A032 nicht zutrifft :thumbs_up: :cool:

    Bei 12" Rerifen sieht die Sache dann schon wieder anders aus, da die natürlich auch noch nach dem 01.10.1990 ab Werk auf dem Mini verwendet wurden...

    Der Umbau eines Minis mit EZ nach 01.10.1990 auf 10" ist hingegen eine Einzelabnahme und somit ein Sonderfall, der niergends berücksichtigt ist und somit eine "Grauzone" :tongue:

    Gruß, Diddi

  • Fazit: 10" Yokos würden so oder so auch ohne E gehen, solange H oder älter als bj. 1990.

    Davon ab: Hat jemand schon mal WIRKLICH 10" A032R ohne E-Zeichen gesehen?

    Man liest immer vom Wegfall des E-Zeichens, ich hab aber noch nie welche ohne gesehen.

  • Fazit: 10" Yokos würden so oder so auch ohne E gehen, solange H oder älter als bj. 1990.

    Davon ab: Hat jemand schon mal WIRKLICH 10" A032R ohne E-Zeichen gesehen?

    Man liest immer vom Wegfall des E-Zeichens, ich hab aber noch nie welche ohne gesehen.

    Von "H" steht nirgends etwas, da das "H-Kennzeichen" ein "deutsches Ding" und kein "EU-Ding" ist...

    Ich kann auch einen Oldtimer ohne H-Kennzeichen fahren/zulassen...

    Entscheidend ist bei dieser Verordnung die EZ vor 01.10.1990... ...was immerhin auch schon mehr als 30 Jahre sind... ...oder eben 10" (254 mm) und kleiner...

    Bisher habe ich noch keinen A032 ohne E-Zeichen gesehen, aber auch schon eine Weile keinen neuen mehr in den Händen gehabt...

    Gruß, Diddi

  • Übersehe ich was? Das 1222/2009 regelt doch lediglich die Kennzeichnung beim Händler, nicht AUF dem Reifen? Also sprich wie die Aufkleber und das Werbematerial auszusehen haben und was dort stehen muss. Welcher Teil behandelt die Kennzeichnung, besonders mit E-Prüfzeichen, auf dem Reifen selbst?

    Die Regelung 30 von 2008 (oben als Anhang) regelt ganz explizit die Kennzeichnung AUF dem Reifen. Hier werden unter "1. Anwendungsbereich" Reifen, die für "die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer)" bestimmt sind, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. In Deutschland ist ein Auto rechtlich erst dann ein Oldtimer, wenn es die entsprechende Schlüsselnummer hat, also ein Gutachten zur Erlangung des H-Kennzeichens gemacht wurde. Egal welches Baujahr vorliegt.

    Klar kannst du ein 50 Jahre altes Auto auch ohne H-Kennzeichen fahren / zulassen, dann ist es rechtlich für den Staat aber KEIN Oldtimer. Siehe hier bspw. auch die Umweltplakettenpflicht. Und dann gilt rechtlich auch die Ausnahme in der Regelung 30 nicht für Dich.

  • Hast vollkommen Recht.

    Das passiert, wenn man beide Verordnungen parallel "geöffnet" hat und dazwischen hin und her springt... :facepalm:

    Ich hatte schon Hoffnung, etwas tolles darin gefunden zu haben... :confused: :redface:

    Gruß, Diddi

  • Zu ABE vs. Einzelabnahme: Ich erinnere mich, dass ich vor längerer Zeit Felgen (an einem nicht-Mini) abnehmen lassen wollte, die eine ABE hatten. Es gab aber Anforderungen, z.B. die Falze im Radlauf anzulegen, die eine Vorführung beim TÜV verlangten. Damals meinte der Prüfer zu mir, dass die ABE schon dann nicht mehr ausreicht, wenn andere Änderungen vorhanden sind, die sich damit gegenseitig beeinflussen. So war bei mir z.B. ein anderes Lenkrad (auch mit ABE) verbaut.

    Er hat dann alles zusammen eingetragen, aber so eine Hersteller-ABE setzt halt immer voraus, dass der Rest des Autos noch original ist...

    irgendwas ist ja immer...

  • Zu ABE vs. Einzelabnahme: Ich erinnere mich, dass ich vor längerer Zeit Felgen (an einem nicht-Mini) abnehmen lassen wollte, die eine ABE hatten. Es gab aber Anforderungen, z.B. die Falze im Radlauf anzulegen, die eine Vorführung beim TÜV verlangten. Damals meinte der Prüfer zu mir, dass die ABE schon dann nicht mehr ausreicht, wenn andere Änderungen vorhanden sind, die sich damit gegenseitig beeinflussen. So war bei mir z.B. ein anderes Lenkrad (auch mit ABE) verbaut.

    Er hat dann alles zusammen eingetragen, aber so eine Hersteller-ABE setzt halt immer voraus, dass der Rest des Autos noch original ist...

    So ist das.

    Heißt dann Paragraf 21 Abnahme.

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