Anderer Motor in britischen Papieren eingetragen...

  • Mal eine Frage an die Profis hier: Ich habe noch eine Karosse von 1960, bzw. EZ 1961 mit britischen Papieren. In den Papieren ist ein 10AMW eingetragen. Da ich eventuell ein low Budget Projekt starten möchte und noch einen 1098 in der Ecke stehen habe, frage ich mich, ob ich mit einer Eintragung aufgrund der britischen Papiere rechnen kann?!

    Ideal wäre ja mit H-Kennzeichen, aber dafür ist der Motor eigentlich zu neu, oder?

    Vielleicht hat damit ja jemand schon mal Erfahrungen sammeln dürfen? :eek:

  • Im Detail lohnt es sich hier sicherlich den TÜV Prüfer des Vertrauens zu kontaktieren, über den nachher die 21 Vollabnahme läuft.

    Der kann dir sagen, ob er das verantworten kann.


    Bezüglich Zulassung mit britischen Papieren würde ich Kontakt mit der Zulassungsstelle aufnehmen. Einige Zulassungsstellen benötigen einen Kaufvertrag.

    Eine 21 Vollabnahme durch einen TÜV Prüfer erleichtert die Zulassung (weil die Papiere bei der Zulassungsstellen elektronisch vorliegen und nur noch ausgedruckt werden müssen). Ist aber keine Garantie, dass die Zulassung reibungsfrei laufen wird. Daher vorher abklären.



    Mein 71' Import Mini aus Österreich fährt mit einem 1300 Vergaser Cooper Motor von 90' rum. Mit H Zulassung.

    Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.


    schaut mal vorbei:

    rust_roll

  • Der eingetragene 10AMW ist ja ein 1100er. Wüsste nicht was da nicht klappen sollte mit der Abnahme auch mit "H".

  • Okay, das macht schon mal Mut!

    Am Ende liegt es am Prüfer des geringsten Misstrauens, das ist klar.

    Ich habe nur Bammel, weil der 1098er als AMW ja erst Mitte der 70er und somit später als 10 Jahre nach EZ. auf den Markt kam...


    Prüfer muss ich mir noch suchen. Bei uns in der Gegend geht da erstaunlich wenig :roll-eyes:

  • Siegen wäre Plan B und hat vor einigen Jahren schon einmal ganz hervorragend geklappt! :wink:


    Nur hat der gute Herr immer viele Anfragen und eher weniger Zeit, sodass ich ihn nicht gleich in einer so ganz frühen Planungsphase nerven möchte... Meist ändert sich dann ja doch noch einiges

  • Und einfach vorab zu einer HU-Stelle (TÜV/DEKRA/KÜS/GTÜ/....) fahren, die auch eintragen darf?


    Sollte ja vollkommen unkritisch sein, da Benzinmotoren vor 1.7.69 sowieso keine AU benötigen.


    Grundsätzlich darf ein Motor neuer als die Karosse sein. Also neuer im Sinne des Entwicklungsstands.

    Also beim Mini z.B. kann man in eine Vergaserkarosse einen Einspritzer einbauen und wenn man will dann auf Vergaser zurück rüsten. Muß man aber nicht.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Liegt vielleicht in der Natur der Sache... Fremdmotor ist auch nicht unbedingt das, was in Siegen gerne gesehen wird. Hatte ich auch schon mehrfach angesprochen...


    Bei uns habe ich mal Exacton in 5x10 aus dem Mini Special eintragen lassen wollen... Spätestens als der gute Herr dann das Festigkeitsgutachten sehen wollte habe ich beschlossen, dass TÜV hier nicht mehr klappt :roll-eyes: :roll-eyes:

  • Ihr habt Probleme, tztztztz. Siegen ist ne gute Adresse aber nicht dieeeeeeee Einzige. Hier habe ich bisher "schlimmere" Sachen eingetragen bekommen. :roll-eyes:

  • Da hätte ich bei uns auch kein Problem gesehen, hab da auch schon ganz andere Dinge eingetragen bekommen.

    Allerdings geht nicht immer automatisch das, was auch vor kurzem noch ging.

    Der Prüfer muss Umbauten mittlerweile umfangreich dokumentieren und begründen… Eine gründliche Vorbereitung ist also die halbe Miete!

  • mach doch erstmal einfach das Motorschild an den 1100er....das merkt doch eh keiner.....


    Mini ist kein Auto dass die "Grubengötter" so auf dem Schirm haben....Zumal die Leistungsänderung nur marginal wären...


    und bei H-Nummer auch Steuerlich keine Änderung / Steuerhinterziehung bedeuten.

  • Auszug aus "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" vom TÜV SÜD:

    "Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB

    Motor

    * Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.

    * Ausnahmen:

    - Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser

    Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

    ..."


    Also keinen Stress machen ...


    Bedenke ... wir haben 2022 ... alles vor 90 ist also "alt" :biggrin:

  • Damit kann ich doch schon mal richtig was anfangen!


    Mal abgesehen davon dass ich auch der Meinung bin, dass sich sowieso niemand mit der Technik vom Mini auskennt, habe ich keine Lust im Falle eines Falles in Erklärungsnot zu kommen. Man wird halt älter und vernünftiger... :roll-eyes:

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