§55 HBO:
Zitat1.1.6
Garagen (Abschnitt I Nr. 1.2): Genehmigungsfrei sind Garagen aller Art bis 50 m² (auch Carports, Mehrfachparker, Tiefgaragen) als selbständige Anlagen für alle Arten von Kfz. Die bisherigen Anforderungen an Abstandsflächen und Nachbargrenzen sind mit der HBO 2010 entfallen. Die Baugenehmigungsfreiheit umfasst auch den Außenbereich7
.
Is doch noch besser als Volumen! Da gehen ja sogar 7x7m!
Grenzbebauung muß man aber trotzdem beachten.