zurück von 13 auf 10 zoll

  • ich würde das geld besser in die erneuerung der bremse stecken......

  • es ist ja leider nicht nur so dass deine Radflansche nicht besonders aussehen auch die Kronenmutter ist

    ziemlich verschmiedet, ganz zu schweigen von der Plörre die man sieht......

    des weiteren hatte der 1001er Inno keine Servounterstützung der Bremse, die fehlt anscheinend auch bei dir (nicht gesehen) wie ist denn die Bremskraftverteilung bzw. der HBZ und welche RBZ bei dir verbaut.

    wie Andy schon bemerkte ist das ein ziemliches Puzzle dass sich da auf nur 2 Foto,s zeigt.....

    dann hast du ne whisky-Federung in Fraglichem Zustand die unter die Lupe genommen und instandgesetzt oder gegen anderes ersetzt werden sollte......

    wenn sich die gezeigte Arbeit so durchzieht......sind fette 10 zöller nicht unbedingt das erste an das du denken solltest.....

    jedem sein Himmelreich...

    rock on...

  • Ok,Ok,

    für mich war Thema 10 Zoll bereits ab Post 5 erledigt , wie man nachlesen kann .

    Jetzt schau ich erstmal das das Ding so wie es ist über den Tüv kommt .

    Das man bei den Kisten , nicht nur beim Mini , vom Hundertsten ins Tausenstel taumeln kann, weiss ich nur zu gut .

    Es wird kein Jahresprojekt , garantiert nicht .

  • 10" mag erledigt sein....aber die Weller 13" werden trotzdem spassig bei der nächsten HU.

    Grund: Es sind normalerweise Felgen in 7x13"

    Eine Breite von 7" schließt aber 175er Reifenbreite aus,

    da die Felge nominell nie breiter als der Reifen sein darf.

    7*25,4mm = 177,8mm

    Das wurde irgendwann in diesem Jahrtausend zum Nachteil vieler GTI- und krasse E30-Fahrer geändert. :scream:

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • die radreifen kombination ist so in den papieren eingetragen, wenn ich das in seinem anderen post richtig gesehen habe. damit müsste hier doch der bestandsschutz greifen? 🤔

    Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.

    schaut mal vorbei:

    rust_roll

  • die radreifen kombination ist so in den papieren eingetragen, wenn ich das in seinem anderen post richtig gesehen habe. damit müsste hier doch der bestandsschutz greifen? 🤔

    Korrekt :thumbs_up:

    Der Bestandschutz greift in dem Fall. Die Einschränkung gilt nur für neue Eintragungen...

    Gruß, Diddi

  • Die Frage ist, ob eine Genehmigung für eine technisch bedenkliche Umrüstung im Nachhinein nicht doch entzogen werden kann.

    Stichwort Verkehrsgefährdung aufgrund Erkenntnisgewinn.

    Problem war ja, dass es in den 90ern Mode war Reifen auf sehr viel zu breite Felgen aufzuziehen.

    Das führte dann zu einigen Unfällen, weil es den Reifen von der Felge gezogen hatte.

    Dass die 7" breite Felge nur minimal breiter ist als der Reifen nominell hat (also letztlich nur die aufgedruckte Breite) ist unstrittig.


    Ich hatte einen ähnlichen Fall von Bestandschutz vs. behördlicher Willkür, wo man durchaus an einer Rechtsstaatlichkeit zweifeln kann.

    (Pickup als LKW offener Kasten zugelassen und vom damaligen Finanzamt mit Meterstab begutachtet und für richtig befunden. Nach fast 10 Jahren kam dann der Zoll letztes Jahr mit der Idee daher, dass das ja doch ein PKW sein könnte und wollte nachversteuern. Aus heiterem Himmel und rückwirkend für 1 Jahr. Die alten Unterlagen vom Finanzamt waren selbstredend natürlich nicht auffindbar. Also Kiste nochmals vorgeführt mit dem Ergebnis, dass es -oh welch Wunder!- immer noch ein LKW ist. Zum Thema Bestandschutz sagte ein konsultierter Anwalt, dass das keine Aussicht auf Erfolg hätte. Der Staat darf die Besteuerung ändern, wie er will. Was das für alle Arten von Verbrennerfahrzeugen bedeuten kann, kann man sich evtl. denken... )

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

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