Vorschriften für Zusatzscheinwerfer

  • Hallo!

    Wer von euch TÜV-erprobten weiß was ich beachten muß
    für den Anbau zusätzlicher Nebel-und Fernscheinwerfern?

    Gruß Dietmar

    Die Qualität bleibt, lange nachdem der Preis vergessen ist.....

  • Eigentlich ganz einfach:

    du darfst von jeder Scheinwerfersorte nur max. 2 Stück anbauen.
    D.h. entweder das Serienfernlichter der Hauptscheinwerfer abklemmen oder die Zusatzfernfunzeln abdecken bzw. nicht anschließen.

    Oder lies am besten die Broschüre vom TÜV durch...

    http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/serv…mages/1_104.pdf


    Aha...is ja interessant für usnere 3er BMW-Fahrer. Thema Nebelsch(w)einwerfer:

    "Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40
    Zentimeter vom Umriss des Pkw entfernt – sprich so weit nach
    innen versetzt –, muss auch das Abblendlicht mitbrennen.
    Anderenfalls genügt es, dass die Begrenzungsleuchten ("Stand-licht") mitbrennen."


    Andi

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Super, danke Dir,

    nur das mit dem Fernlicht stimmt so nicht, wie ich gerde gelesen habe. Da dürfen alle 4 Leuchten leuchten.

    (Sonst wäre es ja komisch mit "Zusatzscheinwerfer" :rolleyes: )

    Gruß Dietmar

    Die Qualität bleibt, lange nachdem der Preis vergessen ist.....

  • Zitat

    von jeder Scheinwerfersorte max. 2 Stück anbauen


    stimmt

    Zitat

    Serienfernlichter der Hauptscheinwerfer abklemmen oder die Zusatzfernfunzeln abdecken bzw. nicht anschließen


    stimmt nicht - wie dietmar schon andeutete ;)

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • Ok...Dietmar & Fips haben gewonnen :rolleyes:

    Das mit den Neblern hat mich irgendwie auch gewundert...

    Ciao

    Andi

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

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