• Servus

    Ich benötige eine ABE für die Melber 13 Zoll.
    Im Moment habe ich nur ein Mustergutachten wo zwar alles drin steht, der TÜV aber nicht anerkennt.
    Hat vlt jemand so was rum liegen bzw weiß woher ich so ein Gutachten bekomme?

    Danke und Grüsse

  • Mit welcher Begründung wird denn die Arbeitsunterlage abgelehnt ?
    Erst die Begründung der Ablehnung erläuter was es stattdessen bräuchte.

    Mindestens für eine Einzelabnahme sollte die Unterlage immer reichen..

    Eine Allgemeine Betriebserlaubnis gibt es für kaum eine Felge, fast immer Mustergutachten als Hintergrundpapier.

    Andreas Hohls MINI MANIA

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • Laut diesem Mustergutachten hat es nur Gültigkeit wenn es als original mit Original Unterschrift vorhanden

    Ausserdem ist es nur ein Mustergutachten was laut dem Prüfer nur als *wertlose Arbeitsgrundlage* dient

    und es darf wohl nicht älter als 8 Jahre sein.
    Ob das jetzt nur die rein subjektive Meinung des Prüfers ist weiß ich nicht

    Grüsse, Sören

  • Teils, teils..................................(was die Richtigkeit der Prüferaussagen betrifft)
    Kooperation jedenfalls ist etwas Anderes und wertlos sind die Angaben in dem Papier einmal gar nicht, weil sie auch nach mehr als 8 Jahren einen seinerzeitig existierenden technischen Zustand beschreiben, der sich nicht geändert hat.
    Lediglich die Nichtoriginalität des Papiers darf bemängelt werden, wenn Betrug unterstellt bzw. nicht ausgeschlossen wird.

    Die Originalität mit Unterschrift hatte seinerzeitig im übrigen einen rein kaufmännischen Hintergrund, weil der Antragsteller L&H verständlicherweise verhindern wollte, das anderswo gekaufte Produkte dann per Kopie ebenfalls legalisiert worden wären, was unfair und zu unterbinden ist.
    Somit ist diese Einschränkung in der Zeit auch zu berücksichtigen durch den Prüfer, weil L&H/der Antragsteller die Musik/das Mustergutachten bezahlte.

    Diese wirtschaftlichen Interessen sind aber im Jahr 2017 'Geschichte'.

    Vielleicht einmal die DEKRA probieren.

    Andreas Hohls

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