H Zulassung mit Saisonzulassung kombinieren?

  • Wenn es das H-Kennzeichen im Kombination mit Saison gäbe, dann würde das eine Versicherung auch machen.
    Die Versicherungen machen alles, was möglich ist.

    Du hattets geschrieben: "Steuerlich macht das schon was aus, aber wenn das Fahrzeug als Oldtimer versichert wird, dann will die Versicherung die Prämie für ein Jahr und läßt sich nicht auf die Saison ein. Das kann sich zwar noch ändern, war aber bei mir vor einiger Zeit noch so."

    Was war denn bei dir so? Oldtimerversicherung (ohne H) und Saison ging schon immer. H und Saison gab es bisher nicht, konnte also auch nicht entsprechend versichert werden.

    Nun ich hatte das Fahrzeug mangels nicht vorhandener Saisonkennzeichen und H Kennzeichenkombination selber abgemeldet und die Versicherung erstattete keine Prämie zurück, da die Oldtimerprämie ja schon so günstig ist (Aussage Versicherung) und deswegen grundsätzlich ein Jahr läuft. Daraufhin habe ich das bei anderen Versicherungen angefragt und das wurde mir immer so bestätigt. Da jetzt ja seit Februar 2017 die Kombination H Kennzeichen und Saisonkennzeichen gibt, wird das die Versicherung vermutlich immer noch nicht machen. Allerdings habe ich hier noch nicht intensiv nachgefragt, sondern einfach aus meiner Erfahrung Rückschlüsse gezogen. Das ist nicht ganz richtig gewesen. Aber wenn ich sehe, wie die Versicherungen mit den Wechselkennzeichen umgegangen sind, kann ich mir es momentan noch nicht vorstellen, daß die Versicherung hier schon was vorbereitet hat zu Gunsten des Kunden. Und dann stellt sich die Frage wirklich, ob man das machen will, wenn nur eine Steuerersparnis VON 15 € im Monat dabei rauskommt.
    Und der Beitrag ist nur ein Hinweis, nicht, daß da jemand sich nachher wundert, daß die Versicherung hier nicht so "Kundenfreundlich" regiert wie normal. Denn wenn ich ein normales Fahrzeug mit normaler Haftpflicht abmelde, dann bekomme ich den Rest der Jahresbeiträge wieder zurück und auch beim Saisonkennzeichen mit Haftpflichtversicherung ist der Beitrag auf die aktiven Monate berechnet. Das gibt es bei einer günstigen Oldtimerversicherung bisher nicht und wenn doch, dann bitte Roß und Reiter nennen, damit auch andere in den Genuß kommen. Danke

  • Das das bei normalem Saisonkennzeichen geht, weiß ich, schließlich habe ich so einen Mini versichert.

    Aber da es hier um ein H Kennzeichen mit Saisonangabe geht, welches ja seit diesem Jahr verfügbar ist, meinte ich meinen Beitrag ja auch zu diesem Thema. Ich hätte wohl erwähnen sollen, daß es um das H- Kennzeichen geht. Mir ist bis jetzt leider keine Versicherung bekannt, die ein Fahrzeug mit H Kennzeichen als Oldtimer für einen kürzeren Zeitraum, als 1 Jahr versichert. Wenn Du so eine Versicherung kennst, würde ich mich freuen wenn Du mir diese nennen würdest.

    Hi Michael,

    also bei meiner Versicherung (Zürich) bekomme ich das Restguthaben beim Abmelden im Herbst immer zurück und wird dann im Folgejahr auch erst wieder ab Zulassung berechnet (H-Kennzeichen und Oldtimertarif). Zu Zeiten ohne H - aber mit Saison - wurde auch im Oldtimertarif nur anteilig berechnet.

    Grüße
    Daniel

  • Wenn ich von von 192 EUR Steuer und 100 EUR Versicherung im Jahr ausgehe, dann komme ich bei 4/10 auf 121 EUR Ersparnis. Bei fünf Fahrzeugen wären es schon 600 EUR.

  • Moke bei der OCC mit Saisonkennzeichen in Vollkasko versichert.
    Mit entsprechend niedrigerem Versicherungsbetrag.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Habe meine Fahrzeuge bei der Württembergischen versichert. Da geht das alles und es gibt Rabatt bei mehr als 3 Oldtimern. Ein Wertgutachten ist dort erst ab 40.000,00 EUR notwendig.

  • Brauchte heute ne EVB Nummer und die freundliche Versicherungsfachberaterin sagte mir das es wohl alles ab Oktober gilt ,bis dahin sind die Versicherungen dann auch drauf eingestellt.
    Alles ohne Gewähr....
    Tschö und ne schöne Saison vom Team MKFünnef

    Liebe kann man fahren!
    :wrench: wir sind die Minirabauken :wrench:
    :thumbs_up:Support your local dealer:thumbs_up:

  • Hier in Nachricht vom VDA steht es schon komisch.
    Peine hat auf nachfragen gesagt kommt vorbei und wir regeln das.

    Oldtimerkennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen
    Inkrafttreten der Dritten Verordnung der FZV im Oktober 2017
    Berlin, 09. März 2017 Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur (BMVI) hat mitgeteilt, dass die Umsetzung der „Dritten Verordnung zur
    Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher
    Vorschriften“ voraussichtlich zum 01.10.2017 in Kraft tritt. Wie der Verband der
    Automobilindustrie (VDA) mit Oldtimer Information vom 15.02.2017 mitteilte, soll im Rahmen
    dieser Verordnung die Möglichkeit des Saisonkennzeichens im Zusammenhang mit dem HKennzeichen
    ermöglicht werden.
    Den Termin gab das BMVI auf eine Anfrage des ADAC bekannt. Im Text der Verordnung
    wird allerdings mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich bei der Ergänzung des
    entsprechenden Gesetzestextes um eine Klarstellung handelt und somit nicht um eine neue
    gesetzliche Regelung. Deswegen bat der VDA das BMVI um Kommentierung. Diese erfolgte
    mit Schreiben vom 07.03.2017 (siehe nachstehenden Wortlaut).
    "Bisher lag es in der Zuständigkeit der Zulassungsbehörden, im
    Rahmen des Ihnen obliegenden Verwaltungsvollzugs zu entscheiden,
    ob ein Oldtimerkennzeichen gleichzeitig als Saisonkennzeichen
    ausgefertigt werden konnte. Zur Vereinheitlichung des
    Verwaltungsvollzuges hat sich der Verordnungsgeber entschieden, die
    bekannte Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu
    verankern. Diese Regelung tritt, wie bereits bekannt, voraussichtlich
    am 01.10.2017 in Kraft. Bis dahin obliegt die Entscheidung über einen
    entsprechenden Antrag weiterhin der Zulassungsbehörde.“
    Mit

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