suche leihweise rote Händlerkennzeichen

  • Hallo zusammen,

    da man ja für noch nicht geTÜVte bzw. Autos ohne deutsche Papiere keine Kurzzeitkennzeichen mehr bekommt, suche ich auf diesem Weg leihweise (gegen Geld natürlich!) für's kommende Wochenende einen Satz rote Händler-Kennzeichen. Ich möchte gerne unseren überzähligen 68er Rallye-Cooper bei den Schloss Dyck Classic Days zum Kauf anbieten, muss dafür aber irgendwie dorthin kommen. TÜV (Einzel-Vollabnahme) und H-Gutachten sind für nächste Woche bei Charly Fuhrländer geplant. Leider ist das erst NACH den Classic Days.....

    Hat jemand hier aus der Gegend (Ratingen +/- ca. 30 km) Händler Kennzeichen, die er/sie für kommenden Samstag und Sonntag vermieten würde, bzw. hat Connections zu einer entsprechenden Quelle? Danke vielmals für kurzfristige Angebote, gerne auch per PN.

    Gruß aus Ratingen
    Vera

  • Moin Vera
    wie kommst du denn nächste Woche zum Charlie?Bekommst du die Schilder vielleicht nen bisken eher?
    Notfalls trailern!
    Viel Erfolg beim Verkauf...
    Tschö MKFünnef

    Liebe kann man fahren!
    :wrench: wir sind die Minirabauken :wrench:
    :thumbs_up:Support your local dealer:thumbs_up:

  • Du kannst auch die Kennzeichen von einem anderen Mini an den Cooper schrauben. Das ist dasselbe, als wenn du dir eine rote Nummer ausleihst. Beides ist nicht erlaubt und das Auto ist nicht versichert. Die Gefahr, dass die Polizei aufmerksam wird, ist bei der roten Nummer größer und derjenige, der dir die Nummer leiht, darf die Strafe übernehmen und kann sogar die Nummer entzogen bekommen.

  • Du kannst auch die Kennzeichen von einem anderen Mini an den Cooper schrauben. Das ist dasselbe, als wenn du dir eine rote Nummer ausleihst. Beides ist nicht erlaubt und das Auto ist nicht versichert. Die Gefahr, dass die Polizei aufmerksam wird, ist bei der roten Nummer größer und derjenige, der dir die Nummer leiht, darf die Strafe übernehmen und kann sogar die Nummer entzogen bekommen.

    Es geht ausdrücklich um eine rote HÄNDLER-Nummer. Kein Oldtimer-Wechselkennzeichen. Solch eine, mit der man zwecks Überführung, Probefahrt und Ähnlichem unterwegs sein darf. Man muss bloß das Fahrzeug in das zugehörige Heftchen eintragen. :rolleyes:

    Habe aber zwischenzeitlich schon beschlossen, das Auto eher garnicht mitzunehmen. Zuviele Komplikationen und das ganze hin-und-her-Gefahre wegen der Kennzeichen. Dafür fehlt mir diese Woche eigentlich eh die Zeit.

    @ MkFünnef: natürlich kommt der Cooper auf dem Trailer zu Charly..... Bloß ist das an Schloss Dyck ein BISSCHEEN schwierig mit reinfahren, abladen etc.. Nicht so entspannt wie auf dem IMM....

  • Es geht ausdrücklich um eine rote HÄNDLER-Nummer. ...

    Richtig! Da gelten auch schon länger neue Vorschriften:
    "Das rote Kennzeichen (genannt: 06er) darf nur noch zur betrieblichen Verwendung für Probe-, Prüfungs- oder Übungsfahrten geführt werden. Dabei muss ein Betriebsangehöriger fahren oder mitfahren. ... Rote Kennzeichen dürfen nicht mehr, wie häufig üblich, Dritten zu deren betrieblichen Fahrten überlassen werden."

  • Ah, interessant! Das bedeutet, dass bei jeder Probefahrt bei einem Händler der Verkäufer mitfahren muss. Wusste ich noch nicht. Bin kürzlich noch mit einer geliehenen roten 06er eine Überführungsfahrt gefahren, und weder ich noch der Verleiher wusste dass das garnicht erlaubt ist. Gut zu wissen! Dann kann man also jetzt ein Auto ohne TÜV überhaupt nicht mehr probefahren bevor man zur HU damit fährt. Und bei importierten Fahrzeugen schon gleich garnicht, da man hierfür nichtmal die Nummer für die direkte Fahrt zur HU bekommt. Mannomann, was für'n Dreck! Früher war alles besser.... :scream:

  • Das mit der roten Nummer ist aber schon über 10 Jahre so. Und wenn ein Händler die so rausgibt ist das seine Sache. Und der Händler muß nicht mitfahren, aber die Fahrt muß im "Fahrtenbuch" des Kennzeichen Dokumentiert werden. Und wenn da eine Fahrt drin steht, bei dem der Händler nicht nachweisen kann, daß das Fahrzeug ihm gehörte, dann hat er ein Problem.
    Und die Kurzkennzeichenbekommt man auch ohne TÜV. Allerdings muß die erste Fahrt zur HU sein und ab dort ist dann das Kurzkennzeichen gültig. Das wird auch irgendwie dokumentiert. Meines Wissens nach sogar bei nicht bestandenen HU solange von dem Fahrzeug keine große Gefährdung ausgeht, sprich die Polizei es nicht stilllegen würde. Aber dazu müßte ich das nochmal ganz genau nachfragen.
    Leider legt solche Vorschriften die unterschiedlichen Landratsämter leicht unterschiedlich aus, so daß das hier klappt, dort aber wieder ärger gibt....:scream:

  • Es sind noch historische Kennzeichen aus NL am Auto, das ist nicht das Problem. Ich wüsste bloß nicht, wo ich in dem ganzen Trubel dort möglichst nahe an der Einfahrt in Ruhe abladen, den Mini erstmal abstellen und dann PKW plus Trailer parken könnte. Ich kenne das Gelände und die Zufahrt gut, da ist morgens immer die Hölle los.

    Och nööö, da fahre ich doch lieber einfach gemütlich mit dem Kombi oder dem Schmitt hin, mach in Ruhe in den nächsten Wochen TÜV auf den Cooper, melde ihn an und lasse Uta ein wenig damit rumfahren. Im Frühjahr stelle ich ihn dann zum Verkauf auf's Freigelände der Techno-Classica. Da sollte er eigentlich zu einem passablen Preis weg gehen.

    Danke euch für Ideen und aufschlussreiche Informationen! Und für manche bis zum WE am Schloss!

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