Geräusch-Vorschrift 2016

  • Hallo zusammen,

    ihr habt bestimmt schon von der neuen Vorschrift gehört, das ab 01.Juli 2016 die nachgerüsteten Auspuffanlagen nicht mehr lauter als Serie sein dürfen, 72db ist da wohl festgelegt.
    Vorweg: Ich habe bei mir ne Maniflow Single mittig mit VSD verbaut (eingetragen), hat da gerade jemand einen Wert im Kopf wie lauft die ist? Finde zwar, dass sie im höheren Drehzahlbereich schon sehr laut ist, aber im Standgas nicht wesentlich lauter als die Serienanlage. Gemessen wird ja wohl eh nur bei halber Nenndrehzahl, oder sehe ich das falsch?

    Ich bin nicht bereit, mir für so eine mal wieder schöne Idee eine Serienanlage einzubauen, deswegen wollt ich mal wissen, wie ihr so darüber denkt? Häufig ist nämlich auch davon die Rede, dass das nur Klappenanlagen betreffen soll.

    Grüße
    Dennis

    Einmal editiert, zuletzt von DennisG (14. März 2016 um 16:34)

  • Wenn das die teilweise pervers lauten Serienanlagen so mancher Neuwagen betrifft, von mir aus gerne. Vielleicht werde ich ja langsam mit dem Alter spiessig, aber bei so manchem neuen "Sportwagen" frage ich mich, wie das eine Zulassung bekommen konnte. Vermutlich mit Prüfstandserkennung bei der Klappensteuerung. ;)

    Heute kann man doch auch leise Anlagen bauen, die gut strömen.

    Grüße
    Andreas

    irgendwas ist ja immer...

  • Ich geb dir Recht, dass bei manchen Autos heutzutage der Krach nicht in Relation zum Fahrzeug steht. Mir gehts persönlich aber mehr um die Optik, die Anlage ist dezent, gut verarbeitet, rostet nicht etc...

  • Zitat

    bei schon zugelassenen zählt der vohandene Wert.

    Genauer sogar der im Erstzulassungsjahr vorgeschriebene Wert.

    So war mein Moke lt. Papiere um 1 Phon (oder dB(A) oder wasweißich) zu laut für die dt. Vorschrift von damals.
    Soviel zum Thema EU und einheitliche Regelungen...

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Das soll bedeuten, dass Neufahrzeuge, die nach dem 01.07.2016 eine EU Betriebserlaubnis bekommen, dürfen nicht mehr mit Klappenauspuffanlagen ab Werk ausgestattet werden die lauter als die gesetzlichen zulässigen Vorschriften sind. Das nachrüsten dieser Auspuffanlagen ist weiterhin mit dem Hinweis zulässig, dass mit dem öffnen der Klappe die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Also alles Tiefenentspannt.

    Falls noch jemand Intereresse hat, ich habe gerade 10 JCW Tuningkits inkl. Klappenauspuffanlage für MINI F56 3-Türer geordert. :tongue:

    https://www.youtube.com/watch?v=V_a5x9uUvHc

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