Mal eine Frage.
Ein Fahrzeug hat den TÜV überzogen (Monate).
Bei der Hauptuntersuchung fällt man durch und bekommt einen Mängelbericht, in dem man 4 Wochen Zeit hat diese zu beseitigen.
Darf ich in diesen 4 Wochen das Fahrzeug bewegen, ohne dass mich die Polizei belangen kann, oder nicht ?
Habe kontroverse Aussagen dazu gehört......