63 ps auf 53 PS Umbau

  • Hallöchen
    Mein Mini hat leider einen Motorschaden so würde ich gern einen Austausch Motor vorüber gehend einbauen wollen aber bekomme keinen 1300ccm Motor mit 63 ps sondern nur einen mit 53. Geht dieser Umbau und was muss ich rechtlichen beachten.

  • Technisch gesehen geht das.


    Rechtlich ist es eine gewiße Grauzone, da zwar faktisch das Fahrzeug so keine Betriebserlaubnis erhalten hat, aber eher das so nicht geprüfte Abgasverhalten bemängelt würde.
    Nach dem Motto 'wo kein Kläger, da kein Richter' wird das für einen Übergangszeitraum sicher kein Problem sein.


    Finanziell ist das eher weniger ratsam vielleicht, wenn es den 'kleinen SPI Motor' nicht geschenkt gibt.
    Der Motoraufbau des Cooper Motors könnte sehr schnell gehen und würde sich möglicherweise über das gesparte Geld des 'kleinen Motors' freuen.
    (Aber das war ja nicht die Frage)


    Andreas Hohls

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • Bei den 53 PS ist doch die Kompression geringer kann man die nicht ändern um die 10 ps mehr raus zu holen?


    Es ist nicht nur das Verdichtungsverhältnis, sondern zusätzlich noch die Nockenwelle sowie das Steuergerät...


    Gruß, Diddi

  • Passt und läuft auch ohne Probleme.
    Rechtlich ist es egal, weil beide die Gültige Abgasnorm erfüllen und auch der 53 PS mit der Steuerung des 63 PS die AU besteht.
    Und da keine Motornummer erfasst ist und keine Leistungssteigerung vorliegt ist es völlig legal.
    Steuergerät ist die Programmierung und Nockenwelle ist etwas anders geschliffen.

  • Kompression kann man schon ändern, aber dann kann man auch gleich den anderen Motor reparieren ;) Der 53PS müsste doch andere Kolben haben...

    Ausreichend Schlaf ist kein Ersatz für Kaffee!
    Und umgekehrt.

  • @'Vuklaroq'


    Ohne der positiven Aussage von 'Funkey' zu sehr in die Parade fahren zu wollen, s o einfach ist das rechtlich eben nicht !
    Ein Fahrzeug ist nur so zugelassen, wie es technisch vom KBA eine Zulassung erhielt.
    Ändert man daran etwas, dann m u ß der Fahrzeuhalter Sorge tragen, daß diese bauartlichen Änderungen von den Organen der Überwachung der STVZO geprüft und abgenommen werden.


    Erst dann ist die Zulässigkeit hergestellt, egal ob man dies und jenes 'aber weiß'.


    Und dazu k a n n gehören, muß nicht, daß man über die vom Spenderfahrzeug übernommenen Bauteile anderer techn. Spezifikation lückenlos Nachweis führen.
    Das ist in anderen Zusammenhängen, die aber prinzipiell gleicher Natur sind/waren zigfach (leider) mit Recht verlangt worden.


    Im Endeffekt ist es dann legal, aber der Weg muß zuvor beschritten werden, wenn der Prüfer es so will.


    Andreas Hohls

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  • Wenn man rein sachlich bleibt, kann man darüber nicht streiten :


    --Schupo/Prüfer oder wer auch immer :"Die Motor Nr. ist aber eine andere, gehört ja gar nicht in dieses
    Modell."
    --Halter: "Der stammt von einem anderen 1.3i Mini mit geringerer Motorleistung."
    --S/P: "Interessant, woran sehe ich das denn ?"
    --Halter: Das kann man nicht sehen. Der hat eine andere Verdichtung, andere Steuerzeiten und ein anderes ECU".
    Die Einzelheiten sagt die Motornummer aus."
    --S/P :"Interessant, haben Sie darüber gesicherte Unterlagen dabei ?"


    u s w.


    Kurz gesagt: Die Nachweispflicht liegt beim Vorführenden. Egal, ob all diese Angaben bei der Prüfstelle auch vorliegen oder vorliegen könnten.


    Diese Aussage drückt keine Wertschätzung dieses Vorgangs aus, beschreibt nur den Ablauf, wenn nach Schema 'F' verfahren wird.


    P.S.: Und 'streiten' sollte man ja ohnehin nicht, frau auch nicht, nur 'sich austauschen'.


    Andreas Hohls

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