Hallo zusammen,
mich stört meine Nebelschlussleuchte am Fahrzeug. Daher möchte ich sie wenn möglich weg bekommen. Ich frage mich eh warum das Fahrzeug eine hat den es ist ein 1989 Mini, also älter als die nebelschlussleuchtenpflicht in Deutschland. Daher müsste er als altbestand eigentlich gar keine Schlussleuchte besitzen.
ZitatIn Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich
Nun sei es wie es ist ich frage mich jetzt natürlich ob ich die einfach ausbauen kann und dem Tüv dann sagen kann "du altbestand ich brauch keine nebelschlussleuchte"
Vlt hat hier ja jemand darüber informationen bevor ich beim tüv vorstellig werde und mir ne geschichte ausdenke.