Keine TÜV Vorgahrgenehmigung nehr!!

  • Habe soeben erfahren, dass es ab 2015 keine TÜV Vorfahrgenehmigung mehr gibt. Bisher konnte man -zumindest in Rheinland-Pfalz- sein fertig gestelltes Auto auf der Zulassungsstelle vorläufig anmelden und bekam eine auf einen Tag befristete TÜV Vorfahrgenehmigung. Mit dem bestandenen TÜV fuhr man wieder zur Zulassungsstelle und bekam dann seine endgültige Zulassung.

    Nun braucht man auf jeden Fall ein Kurzzeitkennzeichen- es sei denn man hätte einen Transporthänger- um beim TÜV vorstellig zu werden.
    Wenn dann noch dieses neue Gesetz hinzu kommt -klick- kommt nur noch der Hängertransport in Frage!!

  • So, gerade nochmal mit dem Leiter der Zulassungsstelle gesprochen.
    Ab April 2015 definitiv nur noch für getüvte Autos das Kurzzeitkennzeichen.
    Für Autos die kein TÜV haben und zum TÜV müssen, gibt es aber dann ein beschränktes Kurzzeitkennzeichen mit der Erlaubnis einer!! Fahrt zum TÜV im Zulassungskreis.

  • Hi Lars,
    ganz aktuell heute mir widerfahren.
    Kurzzeitkennzeichen gehen zum Glück auch für Fahrzeuge o h n e TÜV mit der Einschränkung als TÜV Vorfahrgenehmigung. Also nicht 2-3 Tage Probefahrten sondern direkter Weg zum TÜV.. Habe ich heute hinter mir gebracht, statt auf dem Hänger.

  • Hi Lars,
    ganz aktuell heute mir widerfahren.
    Kurzzeitkennzeichen gehen zum Glück auch für Fahrzeuge o h n e TÜV mit der Einschränkung als TÜV Vorfahrgenehmigung. Also nicht 2-3 Tage Probefahrten sondern direkter Weg zum TÜV.. Habe ich heute hinter mir gebracht, statt auf dem Hänger.


    Hi Turi,

    was hast da zahlen müssen? Schilder und Versicherung?

    Gruß

    Rüdiger

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