Habe soeben erfahren, dass es ab 2015 keine TÜV Vorfahrgenehmigung mehr gibt. Bisher konnte man -zumindest in Rheinland-Pfalz- sein fertig gestelltes Auto auf der Zulassungsstelle vorläufig anmelden und bekam eine auf einen Tag befristete TÜV Vorfahrgenehmigung. Mit dem bestandenen TÜV fuhr man wieder zur Zulassungsstelle und bekam dann seine endgültige Zulassung.
Nun braucht man auf jeden Fall ein Kurzzeitkennzeichen- es sei denn man hätte einen Transporthänger- um beim TÜV vorstellig zu werden.
Wenn dann noch dieses neue Gesetz hinzu kommt -klick- kommt nur noch der Hängertransport in Frage!!