ist ein heiß diskutiertes Thema.
Dazu möchte ich versuchen, ein bischen mehr Klarheit in dieses Thema hineinzubringen.
Wie in den Beitragen von https://www.mini-forum.de/showthread.php…Wohnwagen/page3 erkennbar, gibt es viele nicht so klare Vorstellungen, wie hoch die zulässige Anhängelast an den Minis eigentlich sein darf !
Da ich mich, bedingt durch die aktuelle Produktion von Anhängerkupplungen für alle Klassik - Minis mit diesem Thema sehr intensiv beschäftigen musste, ist das Thema doch eigenlich klar und verständlich.
Die Höhe der Anhängelast - ist vom Fahrzeughersteller festgelegt auf 270 kg ungebremst und 410 kg gebremst. Das gilt für alle Minis ab Baujahr 1959 bis 2000.
Die Auslegung der Anhängerkupplung (D - Wert) wird nach der Richtlinie 95 / 20 / EG aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und der maximalen Zuglast berechnet. Diese Berechnung bestimmt auch die statische Stützlast der Anhängerkupplung und ist abhängig von den vorherschenden Lastverhältnissen im Fahrbetrieb.
Die Meinung, durch Verlagerung der Gewichtsbeladung ein höheres Gewicht ziehen zu können, ist falsch. (d.h. Gewicht vom Fahrzeug wegnehmen und in den Anhänger verladen) Es darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und des Anhängers deffinitiv nicht überschritten werden.
Hat also ein Quek (Wohnanhänger aus DDR - Produktion) beladen 500 kg, so ist das nicht zulässig.
Zu dem Thema " Auflastung gleich Anhängelasterhöhung " am Mini, sollte man keinen Gedanken verschwenden. Eine Auflastung kann nur der Hersteller genehmigen. Dazu müssten aber Dauerschwing - und Fahrversuche nachträglich durchgeführt werden.
Es grüßt
https://www.mini-forum.de/showthread.php…e-Klassik-Minis