Der ist wirklich nicht übel. Wenn er nur etwas leichter wäre mit seinen knapp 400kg Leergewicht.
Mini kompatible Wohnwagen ?
-
-
Turi, der Qek hat auch 360 Kilo und und 500 gesamt, das geht
-
Was darf der Mini denn eigentlich maximal ziehen?
So 450kg oder? -
Was darf der Mini denn eigentlich maximal ziehen?
So 450kg oder?Standart sind 280kg ungebremst und 410kg gebremst.
Es gibt allerdings auch einige Minifahrer die deutlich mehr eingetragen haben. Bei bestimmten Kupplungen und mit ein wenig Glück geht das. Ist aber eher was fürs Gewissen, weil 500/550kg an nem Mini sind ne echte Ansage.ich find den Rapido auch klasse, hat aber auch den gleichen Nachteil wie nen Zelthänger. Nass einpacken ist ungünstig.
-
Stimmt, mehr wie 500 wollte ich nicht, hier wird der Mini bei ner Vollbremsung doch schon merklich versetzt vom Hänger
-
Wobei es um tatsächliche Lasten geht. d.h. am Mini darf man notfalls auch einen Pferdeanhänger ziehen (ok, für Ponys...). Nur leider nix mehr rein laden.
Die tatsächliche Stützlast wird vom Anhänger abgezogen und dem Fahrzeug zugerechnet.
D.h. man darf standardmäßig einen gebremsten 460kg schweren Anhänger ziehen, wenn die Stützlast 50kg beträgt. -
U.a. deshalb mag ich ja den oben genannten Kip Kuiken (Küken), der trifft leer genau die zulässigen 280 kg ungebremst, so dass die Stützlast-Kilos an Gepäck rein können. Sollte gewichtsmäßig auch von einem gesunden 1000er zu wuppen sein. Kann geschlossen problemlos bei Regen genutzt werden, und zwei Fahrräder passen auch noch rein wegen der zentralen Hecktür.
-
meines Wissens nach darf man keinen Hänger ziehen dessen maximal-Gewicht über dem der eingetragenen Daten des Zugfahrzeugs liegen, also auch keinen leeren Pferdeanhänger!
der Dethleffs Camper wiegt je nach Baujahr unter 200 bis 240kg leer bei maximal 400kg.
Interessant ist, daß er zusammengeklappt nicht hinter dem Zugfahrzeug übersteht, heißt daß der Windwiderstand gering ist. Zudem passt er in jede Garage und man hat noch Platz über, aufgeklappt hat er ca. Puckgröße. -
meines Wissens nach darf man keinen Hänger ziehen dessen maximal-Gewicht über dem der eingetragenen Daten des Zugfahrzeugs liegen, also auch keinen leeren Pferdeanhänger!
Falsch. Es zählt immer das tatsächlich gezogene Gewicht. Das mit dem zulässigen Gesamtgewicht ist nur bei der 100 km/h Zulassung für Anhänger interessant. Hierbei muss das zulässige Gesamtgewicht des Hängers in einer bestimmten Relation zum Leergewicht des Zugfahrzeugs stehen.
-
nicht ganz...
Es gibt da leider einen kleinen aber feinen Unterschied. Nämlich den, des Führerscheins..
Hast du einen alten Führerschein trifft deine Aussage zu. Bei den neueren (alle die schon zu Plastekärtchenzeiten Führerschein gemacht haben) steht in den Klassen ausdrücklich drauf das die zulässige Last zählt. Allerdings gibt es wieder eine Ausnahme bei Anhängern bis 750kg zulässiges Gesamtgewicht, die gehen nämlich immer. Größer auch, aber dann wirds richtig verwirrend
Genau und korrekt kann das sicher einer der hier schreibenden Fahrlehrer erklären... -
Immer geht nimmer 750kg gehen seit dem 19.1.2013 nur noch bis zu einer zulässigen gesamtmasse von 3.5t wer drüber will braucht einen B96 Führerschein
Da wurde auch die Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre eingeführt
Lg Lars
-
OK, da hatte ich nicht dran gedacht bzw. wusste das garnicht. Dafür bin ich zu alt. Mein Führerschein von 1977 reicht auch für 7,5 Tonner (weil über 50 jetzt lediglich nicht mehr mit zusätzlichem Anhänger ). Ich hatte mich lediglich auf die zulässigen Gewichte des FAHRZEUGS bezogen. Und da zählt halt definitiv das tatsächlich dran gehängte Gewicht, nicht das zulässige Gesamtgewicht des Hängers. Einen leeren (gebremsten) Pferdeanhänger von max. 410 kg kann man also durchaus mit dem Mini ziehen. Sieht halt nur lustig aus, umgekehrt (Mini IM Anhänger) passt da optisch schon besser.....
-
Ja das Problem hat man heute leider als junger Fahrer
Hatte aber auch noch Glück, dass ich nicht den Schein im Kartenformat gekriegt hab, der hat nämlich, wie oben erwähnt, ein Ablaufdatum -
sorry dauert noch bissl , mit den Bildern. Hauptrechner is down
-
ot: ich war letztend bei der polizei wegen meinem geklauten geldbeutel. da haben wir unter anderem über die hängerregeln geredet. er musste zugeben, er kanns mir nicht sagen was ich darf...wie soll ich das dann wissen ..
-
Ist doch recht simple
Autoführerschein bis 1999 gemacht beinhaltet nach neuem Recht B BE C1E und CE beschränkt auf 18,75t
Autoführerschein bis 1.4.2013 gemacht B bis 3.5t plus Anhänger 750kg oder das Gespann hat eine zulässige gesamtmasse unter 3.5t und das Zugfahrzeug ist leer schwerer als der Anhänger voll sein darfAb dem 1.4.2013 darf man alles was Gespann ist unabhängig von der Leermasse des Zugfahrzeugs ziehen Hauptsache man kommt nicht über 3.5t
Wer mehr ziehen will braucht entweder den B96 dann darf man bis 4.25t ziehen oder den BE dann darf man bis 7t ziehenFür den B96 muss man eine theoretische und praktische Ausbildung machen aber keine Prüfung .
Für den BE eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung
Noch FragenLg Lars
-
Ist doch recht simple
Autoführerschein bis 1999 gemacht beinhaltet nach neuem Recht B BE C1E und CE beschränkt auf 18,75t
Lg Lars
Also darf ich mit der rosa Pappe alles bis 18,75t fahren, solange das Zugfahrzeug nicht über 7,5t und der Hänger ne Tandemachse hat, oder? -
-
Ne noch nicht bekannt, aber so wirklich Wohnwagen ist es ja auch nicht
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!