Tüv hat Bremsschläuche Stahlflex beanstandet.

  • Hallo zusammen.

    Der geliebte Tüv.... hat mich am Haken wegen der Stahlflexbremsschläuche. Grundsätzlich werden diese Bremsschläuche in vielen anderen Fahrzeugen verbaut. Sogar in einem Renault Alpine aus den 60ern. Ich frage mich wie der Tüv das feststellt, das meine Schläuche unzulässig sind ?
    Wir erinnern uns, dass das Bundeskraftfahrtamt den Mini MK II in Deutschland das erste mal, vermutlich in den 60er Jahren, zugelassen hat. Deswegen steht bis heute in unseren Fahrzeugpapieren Mini Cooper Rover oder so ähnlich, und Mini MK II. Aber wir wissen ja dass der Mini MK II von 1967 - 1969 produziert wurde.
    Könnte sein, wenn der Tüv den Wagen prüft, nach einer Teileliste vorgeht die dem Mini MK II entsprechen ?
    Mich nervt eben das ich wegen den blöden Schläuchen keinen Tüv bekomme. Ich wollte die ja auch mit den Originalen tauschen, bekomme aber die Mutter am Bremssattel nicht auf... :tongue:

    Denk Ihr, das ich wirklich die Schläuche wechseln muss? Oder kann ich mich irgendwie rüsten mit Literatur, Fahrberichten oder so etwas ? Die geschlitzten Bremsscheiben (die hervorragend sind) hat er auch bemängelt. Die habe ich allerdings schon gewechselt.

    Bevor ich noch mal beim Tüv vorfahre und vielleicht dort etwas ungehalten reagiere, wollte ich Eure Meinung dazu hören.

    Gruß aus FS

  • Der TÜV will diese Stahlflexschläuche mit dem gelben Plastikkragen sehen. Ist, glaube ich, ein Knickschutz. Ohne solche, werden sie nicht abgenommen. Ich vermute, Du hast die ohne?

  • Kannst du den Prüfer nicht fragen, ob er dir die einträgt? Ich habe auch Stahlflex Bremsschläuche, war beim letzten TÜV besuch kein Problem.
    liebe grüße, Max

    :) läuft.:)

  • Hallo zusammen.

    Der geliebte Tüv.... hat mich am Haken wegen der Stahlflexbremsschläuche. Grundsätzlich werden diese Bremsschläuche in vielen anderen Fahrzeugen verbaut. Sogar in einem Renault Alpine aus den 60ern. Ich frage mich wie der Tüv das feststellt, das meine Schläuche unzulässig sind ?
    Wir erinnern uns, dass das Bundeskraftfahrtamt den Mini MK II in Deutschland das erste mal, vermutlich in den 60er Jahren, zugelassen hat. Deswegen steht bis heute in unseren Fahrzeugpapieren Mini Cooper Rover oder so ähnlich, und Mini MK II. Aber wir wissen ja dass der Mini MK II von 1967 - 1969 produziert wurde.
    Könnte sein, wenn der Tüv den Wagen prüft, nach einer Teileliste vorgeht die dem Mini MK II entsprechen ?
    Mich nervt eben das ich wegen den blöden Schläuchen keinen Tüv bekomme. Ich wollte die ja auch mit den Originalen tauschen, bekomme aber die Mutter am Bremssattel nicht auf... :tongue:

    Denk Ihr, das ich wirklich die Schläuche wechseln muss? Oder kann ich mich irgendwie rüsten mit Literatur, Fahrberichten oder so etwas ? Die geschlitzten Bremsscheiben (die hervorragend sind) hat er auch bemängelt. Die habe ich allerdings schon gewechselt.

    Bevor ich noch mal beim Tüv vorfahre und vielleicht dort etwas ungehalten reagiere, wollte ich Eure Meinung dazu hören.

    Gruß aus FS

    Wie miniwilli schon geschrieben hat, gibt es unterschiedliche Ausführungen. Mit und ohne Knickschutz. In D ist der Knickschutz für eine TÜV.-Eintragung vorgeschrieben.
    Serien-Automobile habe in der Regel niemals Stahlflex-Bremsleitungen "ab Werk". Natürlich gibt es Ausnahmen im Hochpreis- bzw. Sportwagen-Segment.

    Zu diesen zählt der Mini eben nicht und jeder TÜVer wird da skeptisch und fragt nach der Eintragung... ...und er kennt den Knickschutz...

    Erkennen kannst du die Unterschiede hier: https://www.mini-forum.de/showthread.php…3640#post963640

    Gruß, Diddi

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