Hallo zusammen.
Der geliebte Tüv.... hat mich am Haken wegen der Stahlflexbremsschläuche. Grundsätzlich werden diese Bremsschläuche in vielen anderen Fahrzeugen verbaut. Sogar in einem Renault Alpine aus den 60ern. Ich frage mich wie der Tüv das feststellt, das meine Schläuche unzulässig sind ?
Wir erinnern uns, dass das Bundeskraftfahrtamt den Mini MK II in Deutschland das erste mal, vermutlich in den 60er Jahren, zugelassen hat. Deswegen steht bis heute in unseren Fahrzeugpapieren Mini Cooper Rover oder so ähnlich, und Mini MK II. Aber wir wissen ja dass der Mini MK II von 1967 - 1969 produziert wurde.
Könnte sein, wenn der Tüv den Wagen prüft, nach einer Teileliste vorgeht die dem Mini MK II entsprechen ?
Mich nervt eben das ich wegen den blöden Schläuchen keinen Tüv bekomme. Ich wollte die ja auch mit den Originalen tauschen, bekomme aber die Mutter am Bremssattel nicht auf...
Denk Ihr, das ich wirklich die Schläuche wechseln muss? Oder kann ich mich irgendwie rüsten mit Literatur, Fahrberichten oder so etwas ? Die geschlitzten Bremsscheiben (die hervorragend sind) hat er auch bemängelt. Die habe ich allerdings schon gewechselt.
Bevor ich noch mal beim Tüv vorfahre und vielleicht dort etwas ungehalten reagiere, wollte ich Eure Meinung dazu hören.
Gruß aus FS