Hallo zusammen,
Es gibt doch für den Mini diese Ausnahmegenehmigung für die leuchtweitenregulierung.
Kann mir die jemand von euch zukommen lassen? Bzw wo kann ich mir diese besorgen?
Vielen Dank schonmal
Gruss Jens
Hallo zusammen,
Es gibt doch für den Mini diese Ausnahmegenehmigung für die leuchtweitenregulierung.
Kann mir die jemand von euch zukommen lassen? Bzw wo kann ich mir diese besorgen?
Vielen Dank schonmal
Gruss Jens
So eine Ausnahmegenehmigung bekommt mann in der Regel vom jeweiligen Landes-Verkehrsministerium...
Ich habe so eine (vom Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes), nur wird dir diese nicht viel nützen, da sie auf die FgstNr. des entsprechenden Autos, sowie auf den damals eingetragenen "Erstzulassenden" ausgestellt wird bzw. wurde...
Wenn sie dir aber als Muster hilft (es stehen die entsprechenden Paragraphen drin), dann schick mir mal eine PN mit deiner E-Mail Adresse.
Gruß, Diddi
Moin Jens,
ich hatte das Problem beim Tüv: ´92 Mini und keine Leuchtweitenregulierung (wir kennen unsere Unterlagen nicht!)
Als ich zuhause war brauchte ich 5 min bei Tante Google um einen ersten Erfolg zu haben:
Allerdings hast du einen ´94 Mini!
Ab ca. Mitte ´94 wurde die Leuchtweitenregulierung verbaut!
Hilfreich ist evtl. dieses Thema:
https://www.mini-forum.de/showthread.php…itenregulierung
Etwas weiter unten ist ein Link zu allbrit.de der besagt das in Deutschland die Leuchtweitenregulierung ab VIN BD064959 verbaut wurde.
Ich hoffe das ich dir hiermit etwas geholfen habe.
Gruß Holgi
Nabend zusammen,
Vielen vielen Dank an Diddi für die e-Mail und an Holgi für den Scan
Ich hab gegoogelt wie ein Blöder und hab nix darüber gefunden, ihr seit Klasse.....
Gruss Jens
Moin,
so, trotz das ich die Unterlagen mit beim TÜV hatte, will der Prüfer speziell für meinen Mini ne Ausnahmegenehmigung....Aber das war nur ein Mangel, Achsschenkelbolzen und Bremsen hinten muss ich noch machen....Achso, und gaaanz wichtig, ne Warnweste fehlt.
Ergebniss : Keine Plakette....FUCK FOR TÜV!!!!!!!!
Gruss Jens
Normalerweise steht diese bereits seit der dt. Erstzulassung in Fahrzeugbrief und Schein. Und zwar im Freitext und/oder per Definition im Homologationsblatt, das im Schein unter K aufgelistet ist.
Aber da es ja auch immer wieder ähm...schwierige Blaukittelträger gibt, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Anderen Tüv aufsuchen.
2. Herrn Erkens (war damals bei Rover für genau solche Anfragen zuständig) um dieses Blatt bitten. Wird aber vermutlich etwas kosten.
--> http://www.carservice-erkens.de/ (Das hier ist wohl sein Bruder, aber er wird die Anfrage entsprechend weiter leiten. Zumindest tat er das mit meiner Anfrage vor einem Jahr)
Ja, ich habe ja auch von Mini-Guido nochmal die Unterlagen bekommen. Die sind vom TÜV-Rheinland, Antragsteller ist Rover und gültig für die Betriebserlaubnis NR 8224/4 ...Im Neuen Schein steht bei mir nix unter K, aber im alten Brief steht genau diese ABE Nummer 8224/4...
Ich versteh die Welt nicht mehr, vorallem wie hat der die letzten 20 Jahre TÜV bekommen?
Ich fahr da morgen nochmal hin zum TÜV und der soll mir das genau begründen....
Naja, dann liegts wohl daran, daß er mal von einem Mini fies überholt wurde und sich jetzt an dir rächt
Wie gesagt, im Homologationsblatt ist normalerweise genau das alles aufgelistet.
Wie auch die Ausnahmegenehmigung des Kennzeichens an der Heckklappe.
Denn dieses ist so eigentlich nicht Regelkonform. Wie bei vielen anderen Serienfahrzeugen auch.
In WF an der Ahlumerstraß ecke Schweigerstr. ist ein kleine Werkstatt bring dein Auto dahin oder fahr zur Dekra Peine.
Die bekommen öfter Besuch von Minis und kennen sich recht gut damit aus, zur Not nimm die ABE mit das reicht denen hin.
Gruß
Das ein guter Tipp...Ich fahre da mal rum wenn ich die bremsen gemacht habe.
Danke...
Ein Freund hat seinen Van da auch hingebracht,
Schau mal hinter der Werkstatt in die Runde Halle, vielleicht ist er ja auch gerade da.
Ist auch ein Mini Löwe.
So, kleines Update.....
Ich konnte das ja nun nicht auf mir sitzen lassen das 99 Leute sagen brauchste nicht und der eine Prüfer sagt brauchste....
Also nochmal zum TÜV mit altem Brief und allen Unterlagen. Er war auch da und ich sagte ich will das genau begründet haben, wenn ich für die Ausnahmegenehmigung Geld zahle und sich nachher rausstellt das ich die gar nicht brauche , werde ich mich dagegen wehren.
Er : Das muss eingetragen sein und dafür brauch ich diese Genehmigung.
Ich: Aber das Fahrzeug hätte doch gar keine Zulassung bekommen ohne das TÜV Gutachten welches ich hier habe..
Er: Das aber nur ne Kopie.
Ich: Na dann geben sie mir das Original, da steht TÜV Nord drauf und ich bin ja hier beim TÜV Nord.
Er: Ähm Ähm, Moment, wir haben grade einen Gutachter hier, ich hol den mal.
Gutachter: Hallo, was kann ich für sie tun? Geben sie mal her die Unterlagen....
10 Minuten später kommt mein Prüfer wieder raus und teilt mir mit das das Fahrzeug ja gar keine Leuchtweitenregulierung braucht, haben sie anhand des Gutachtens und der Schlüsselnummer rausgefunden.....ACH NEE!!!!!! WAS ERZÄHL ICH DEN HIER DIE GANZE ZEIT???????
Resultat, er hat den Mangel weggestrichen und ich mach jetzt noch die Bremsen und dann hat er TÜV......Warum nicht gleich so?????
Oder es ist tatsächlich so wie J&A sagt, das er mal fies von nem Mini geschnitten wurde oder so......
Das wird noch vermehrt vorkommen das Mini-Besitzer ohne Plakette vom Tüv wegen fehlender Leuchtweitenregulierung nach Hause geschickt werden, da seit gewisser Zeit Defekte an der Beleuchtung als erheblicher Mangel eingestuft werden.
Mir ging es fast so ähnlich, Mini EZ 04/91 ohne Leuchtweitenregulierung, nie Probleme beim Tüv gehabt aber dieses Jahr im April
In den Fahrzeugpapieren ( die neue Ausführung ) stand nichts drin, zum Glück hatte ich noch den alten Brief aus dem hervor ging das die ABE-Erteilung im Dezember 1990 erfolgte.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurden bei vielen Mini beim Wechsel von den alten Fahrzeugpapieren zu den neuen Lappen die Ausnahmegenehmigungen bzw. das Datum der ABE-Erteilung
nicht übertragen.
Richtig, in den neuen papieren steht weder Nummer noch Datum der eg-betriebserlaubniss .....
Aber hätte der nicht gleich in seinen Computer gucken können?
Hallo...
Das Problem ist, das die tollen Inschinöre einfach zu faul sind, in ihre Unterlagen zu gucken, da stehts nämlich...
Ich hatte vor jahren das selbe Problem, eine riesen Discusion mit nem faulen Prüfer, bis dann der Oberprüfer der Prüfstation kam und sagte, das haben wir in unseren Unterlagen stehen. Er hat dann ein paar Ordner gewälzt und hat diese dann seinem Kollegen unter die Nase gehalten, damit war das Thema erledigt...
Genau so verhällt es sich mit dem zu tief sitzenden vorderen Kennzeichen, falls dich der Prüfer nochmal ärgern will, steht auch in der Ausnahmegenemigung...
Problem ist natürlich auch, daß ältere ausländische Fahrzeuge in aller Regel wenig bekannt sind und somit Tuninganbauten von den Prüfern nicht von Serienteilen unterscheidbar sind.
Gerne kritisiert: Holzlenkrad. In Mini-Sondermodellen meist Serie, aber immer erster Kritikpunkt des Prüfers.
Gerne übersehen: Die gute Maniflow oder RC 40. Am Besten noch in verrostet.
Aber da gewisse Regeln für alle Fahrzeuge eines Baujahres gleichsam gelten (Leuchtweitenregulierung, Gurte, Nebelschlußleuchte,...), hängt man sich halt an so 0815-Dingen auf.
Getreu dem Motto "Irgendwas ist immer"
Einen Golf hingegen kennt der Prüfer in- und auswendig und kennt daher schon sämtliche Schwachpunkte in allen Variationen.
Gerne übersehen: Die gute Maniflow oder RC 40. Am Besten noch in verrostet.
Ohne dieses Nichtwissen wären viele aufgeschmissen...
Wie auch immer, jetzt ist er handzahm. ..mal gucken wie die Nachprüfung läuft. .denke bis morgen müsste ich fertig sein..werde berichten.
Moin Jungs und Mädels,
So, der Mini hat am 15.10 seinen tüv bekommen. ..juchuu. ..und jetzt kommts, ich komme vom tüv wieder, stehe an der Tankstelle und patsch., fährt mir ne Oma in die Seite...grummel. .
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