Hallo,
habe jetzt Yokohamas 165/60R12 gekauft. Hatte vorher 145er drauf. Ich habe gehört das man das in den Fahrzeugschein eintragen lassen muss.
Was würde denn passieren, wenn ich sie nicht eintragen lasse und mich dann die Polizei (z.B. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle od. ähnlichem) anhält und das bemerkt???
Reicht es nicht einfach die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Rover mitzuführen?
Was für Konsequenzen hätte das??
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!
Der Reifenhändler hatte mir nämlich gesagt das ich das nicht unbedingt eintragen muss, es sei zwar nicht erlaubt aber das würde ja keiner bemerken, und wenn dann wäre das auch nicht so schlimm...
was würde passieren wenn....
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classical.mini -
24. März 2003 um 15:05
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Das hängt wie immer von der Freundlichkeit (oder Dummheit) der grünen Jungs ab!
Normalerweise reicht eine Freigabe generell nicht aus, da man dem kleinen Streifenpolizisten auf der Straße ja nicht zumuten kann, irgendwelche technischen zuordnungen zwischen Gutachten und Fahrzeug zu machen. Dafür gibt es schließlich Ingenieure!:D
Entweder der Polizist merkt es nicht, es ist ihm egal, oder er findet dich sowiso doof und du darfst löhnen -
Kommt drauf an, was in deiner ABE bzw. Freigabe von Rover drin steht. In aller Regel steht für Rad/Reifenkombinationen drin, dass sie vorgeführt und abgenommen werden müssen. Eine Eintragung in den Schein/Brief ist nicht zwingend nötig, denn man bekommt ja so 'n Abnahmewisch vom TÜVtler. Man spart sich das Rumgeharze auf'm Amt.
Tut man gar nix, passiert auch nix. Schlimmstenfalls gibbet 'ne Buße und man kann dir eine TÜV-Vorführung aufzwingen.
ABER: Versicherungstechnisch ist das eher ein Problem:
Sind deine Reifen ursächlich an einem Unfall beteiligt (egal, ob Schuld oder nicht), zB. wg. Aquaplaning,.... dann kann dir deine Versicherung ganz schön blöd kommen. Dein Unfallgegner bekommt in jedem Fall sein Geld, nur du bleibst mit Sicherheit auf deinem Kaskoschaden sitzen (zB. Glasbruch bei TK), die Versicherung hat ausserdem die Möglichkeit, einen Teil der Schadenssumme von dir zu fordern und ausserdem gibbet eine nette Strafe wg. fahren ohne Betriebserlaubnis....Das wäre im Prinzip das worst-case-szenario...
Ciao
Andi
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Nicht nur, dasss die die Bullen ne Strafe aufdrücken, bei einem Umbau, der nicht eingetragen ist bzw noch keine Gnade beim TÜV befunden hat, erlischt auch automatisch die Betriebserlaubnis. Das heißt, im schlimmsten Fall musst du das Auto stehen lassen, nach Hause klaueefn und kannst es dir dann später für teures Geld wieder bei der Polizei abholen.
Andreas
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