• Hallo zusammen, hier eine kleine Geschichte und ein Hilferuf.
    Ich bin seit letzter Woche spontan neuer Mini besitzer.
    Durch ein Zufall haben ich in der Meisterschule von einem Bekannten gehört, das dieser einen kennt der einen Mini hat und nicht behalten will, ich wollte aber schon immer einen haben, also bat ich ihn sich ein paar Infos zu holen und zu klären was er für den wagen haben will.
    gesagt, getan...
    Hier die Infos die ich dann bekommen habe:
    Ein Mann kam vor ca. 22 jahren in eine Lackiererei und wollte seinen Mini (etwa 5 Jahre alt) neu lackieren lassen. Der Wagen wurde lackiert und nie wieder abgeholt, also stand der über 20 jahre ohne Besitzer in dieser Lackiererei trocken und fast vergessen.
    Vor 2 Jahren etwa schlug ein Azubi dem Chef vor, ihm den Wagen in Überstunden "abzukaufen". das Geschäft stand und der Azubi stellte sich den Mini bei sich in die Garage, hat aber nie Zeit gehabt,sich den fertig machen, was also mich nun ins Spiel brachte.
    Der wollte den Wagen unbedingt los werden, wegen Platzmangel, sagte er wolle da NIX für haben, das konnte ich nicht annehmen, also fragte ich ihn was er gerne trinkt und ich ihm davon eine Flasche kaufen würde.
    Der Mini hat mich 13€ gekostet.:-)
    Nun der Hilferuf: Ich hab leider keine Papiere für den Wagen, bekomme diese aber auch vom Strassenverkehrsamt nicht solange der nicht läuft. ich weiß überhaupt nicht was für ein Model ich jetzt in der Garage stehen habe.
    Ich weiß das der Wagen nicht gesucht wird, lt. Strassenverkehrsamt, und was ich im Netz über die Fahrgestellnummer erfahren habe, ist es ein Mini SAX= MG/Rover, vom Bj. ab 1984, 998ccm,2S = 2-türige Limousine,1 = runde Nase, traditionelle Mini-Body-Style und S = Mayfair (LHD - nur Frankreich),

    Aber was heißt das? was für ein Model ist das dann genau? MK II?
    Was für ein Bj ist der wohl genau?:confused::confused:

    Ich hoffe ich hab euch nicht zu viel Zeit geraubt und der ein oder andere kann mir den ein oder anderen Tip geben

    Danke!!!:thumpsup:

  • Mein Tip:

    Finger weg!!!

    Wenn der EIGENTÜMER irgendwann nach 25 Jahren mit dem ORIGINAL KFZ-Brief um die Ecke kommt und wedelt, hast Du ganz schlechte Karten!

    hier sind die Besitzverhältnisse nicht eindeutig geklärt und NIEMAND hat das Recht ein Fahrzeug zu verkaufen / abzugeben, das ihm NICHT gehört...und wenn es noch so lange in seiner Halle steht.

    Das gilt auch für den Kauf einer Garage in dem ein "vergessenes" Auto steht.
    Ohne schriftliche Einwilligung des rechtmäßigen Besitzers oder deren Erben hat man kein Verkaufsrecht.

    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • müßte nach deiner Zeitrechnung ( -ca27 Jahre) grundsätzlich ein Mayfair (warsch. Mayfair Sport) sein. Gab damals grundsätzlich nicht viel anderes, allerdings bauten auf dem Mayfair einige Sondermodelle dieser Zeit auf, z.B. Park Lane, City, Studio 2 usw. Dafür bräuchte man jetzt aber Anhaltspunkte wie Farbe, Innenausstattung oder änliches...
    Viel Spass damit....;)
    Grüße
    Alex

  • cool, das es so schnell so tolle Antworten gibt.:thumpsup:
    Natürlich hab ich mich auch die Frage gestellt, was passiert wenn sich der "Eigentümer" meldet, also hab ich mich informiert und dabei ist raus gekommen das der Wagen mit der Fahrgestellnummer nicht geschucht wird und zum weiteren ist der Mini auch in den Letzten 8 Jahren nicht angemeldet gewesen (lt. Amt).d.h. es kann keiner ankommen und mir diesen -meinen- Mini weg nehemen. hab ich natürlich auch schriftlich:thumpsup:

  • cool, das es so schnell so tolle Antworten gibt.:thumpsup:
    Natürlich hab ich mich auch die Frage gestellt, was passiert wenn sich der "Eigentümer" meldet, also hab ich mich informiert und dabei ist raus gekommen das der Wagen mit der Fahrgestellnummer nicht geschucht wird und zum weiteren ist der Mini auch in den Letzten 8 Jahren nicht angemeldet gewesen (lt. Amt).d.h. es kann keiner ankommen und mir diesen -meinen- Mini weg nehemen. hab ich natürlich auch schriftlich:thumpsup:

    Dann lies dir mal die verlinkten Beiträge durch...
    Wenn er auch jetzt nicht gesucht wird, wenn irgendwann der ursprüngliche Besitzer mit dem originalen Brief kommt nimmt er den Mini so einfach mit, da machst du gar nix...

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Habe vor (gefühlt) tausend Jahren als Nebenfach mal einige Semester Jura studiert. Ist nicht viel hängen geblieben, aber eines sicher:
    man kann ohne weiteres etwas im "Besitz" haben (auch über einen langen Zeitraum), aber kein "Eigentum" daran erwerben, wenn man den "Eigentumsübergang" nicht nachweisen kann, z. B. durch Schenkung, Erbe o. ä.. Somit bleibt der damalige "Besitzer" oder seine Rechtsnachfolger immer "Eigentümer", egal durch wieviel Hände der Gegenstand gegangen ist und durch welche Umstände er in Deine gelangt ist. Dabei ist es völlig egal, ob das ein Päckchen Streichhölzer oder ein Jumbojet ist. Würde stark raten, ein bisschen Geld in die Hand zu nehmen, einen RA hinzu zu ziehen und zu versuchen, die Rechtslage irgendwie aufzuklären. Stichwort "herrenloses" bzw. "aufgegebenes" Gut. Sonst kann das, wie in den vorher gehenden Posts deutlich dargestellt, schnell nach hinten losgehen und nicht nur in finanzieller Hinsicht. Lässt sich am Beispiel der "Beutekunst" doch eindrucksvoll nachvollziehen. In Bezug auf diesen Mini muss es ja nicht so sein, aber für "Happy End mit 13€" ist doch eher Hollywood zuständig, oder?
    Abendliche Grüße
    Rüdiger

    erka.chef | Things are always working out, when you at least expected it.

  • Und was ist wenn die aktuelle Fahrgestellnummer verschwindet und er sich nen anderen Brief organisiert und diese dort einprägt?

    Ich halte es für unwahrscheinlich dass nach mehr als 20 Jahren jemand kommt wegen dem Mini...

  • Also, es beruhigt mich echt das man auch mal was anderes hört, als den Mini abzugeben zu müssen.
    Dafür finde ich den Mini jetzt schon viel zu cool.
    Ich bin echt ratlos, was ich aber sicher weiß ist; das der Eigentümer sich nach etwa 25 Jahren bestimmt nicht mehr meldet. Und wenn doch?
    Es muss doch eine Möglichkeit geben. :mad:
    Ich hab nochmal Kontakt mit dem Typen aufgenommen, von dem ich den Mini habe. Wir machen jetzt auf jeden Fall einen richtigen Kaufvertrag fertig.

  • Mann, denk doch mal nach! Auf einen äußerst zweifelhaften Zustand noch einen drauf zu setzen (Vorschlag von 'bomb007') macht doch echt keinen Sinn. So wird aus einem rechtsunsicheren Zustand glatt Unrecht. Da kann es keinen "Kaufvertrag" geben, weil der Chef den Wagen schon nicht an den Azubi per Überstunden "verkaufen" konnte und dieser kann Dir den Wagen nicht verkaufen, weil er beiden nicht gehörte. Da gibt es tausend Urteile zu solch interessanten Themen wie Beutekunst, Sperrmüll (echt spannend!), havarierte Schiffe, Fundsachen und und und........ Warum nicht den besseren Weg gehen und per Hilfe vom RA eine Lösung suchen? Wenn's den eigentlichen Besitzer nicht mehr gibt, dann laufen aber immer noch die sog. Rechtsnachfolger mit evtl. gutem Gedächtnis durch die Welt und der Zufall ist ein böser Geselle. Ganz nebenbei: schon meine Oma hat immer gesagt: 'Man kann gar nicht so blöd denken, wie's dann kommt.'
    Bisher hat Dich der Spaß angeblich doch erst 13€ gekostet. Was machen da noch ein paar Hunnis für den RA? Oder machen wir uns hier vielleicht Gedanken um eine schöne, mir bisher noch nicht bekannte, "urban legend"? Kommt mir bald so vor.
    In jedem Fall bin ich auf das Ende dieses Threads gespannt oder besser nach Wilhelm Busch: 'Wehe wehe, wenn ich auf das Ende sehe.'
    Abendliche Grüße
    Rüdiger

    erka.chef | Things are always working out, when you at least expected it.

  • @Chefe Rüdiger: ;)

    Grundsätzlich hast du recht dass meine Idee das Ganze nicht rechtmäßiger macht... ;)
    Aber es würde zumindest Sinn machen wenn es zu dem Auto keinen Brief mehre geben würde (selbst wenn die Besitzverhältnisse geklärt sind).


    Vielleicht mal ne Stunde bei Anwalt nen Rat holen macht Sinn und kostet nicht die Welt (das Auto wird ihn eh noch genug kosten für die Restauration). :D

  • @ Alex
    Der wichtigste Satz steht in der 1. Klammer : ......... 'wenn die Besitzverhältnisse geklärt sind'........ ab da gebe ich Dir in allem Recht.
    Dann geht alles! Brief, Nummer entfernen/einschlagen, alles OK. Davor aber bitte den RA. Der klärt das wirklich recht schnell. Für alle, die es am Rande interessiert, die ganze diesbezügliche Chose findet man hier:

    BGB
    Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)
    Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011)
    Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen (§§ 929 - 984)
    Untertitel 4 - Erwerb von Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen einer Sache (§§ 953 - 957)

    Ich will beileibe nicht auf diesem Thema rumreiten, habe aber vor allem beruflich in juristischer Hinsicht schon so vieles erlebt, bei dem man (mit gesundem Menschenverstand) nur kopfschüttelnd von dannen schreiten möchte. Aber, was zählt heute schon der gesunde MV und wegrennen geht auch nicht. In Abänderung der alten Weisheit: vor Gericht und auf hoher See bist Du auf Dich allein gestellt. Also sollte man tunlichst vermeiden, es soweit kommen zu lassen. Die Lösung liegt wirklich ganz nahe.
    Beste Grüße
    Rüdiger

    erka.chef | Things are always working out, when you at least expected it.

  • Ok, ihr habt mich überzeugt, heute Abend lass ich mir einen Termin bei meinem Anwalt geben und dann werden wir mal sehen wie es so weiter geht...
    Ich hab mir zusätzlich jetzt die Adresse von dem Lackierer besorgt und frag den dann auch mal ein bisschen aus.

  • Also, es beruhigt mich echt das man auch mal was anderes hört, als den Mini abzugeben zu müssen.
    Dafür finde ich den Mini jetzt schon viel zu cool.
    Ich bin echt ratlos, was ich aber sicher weiß ist; das der Eigentümer sich nach etwa 25 Jahren bestimmt nicht mehr meldet. Und wenn doch?
    Es muss doch eine Möglichkeit geben. :mad:
    Ich hab nochmal Kontakt mit dem Typen aufgenommen, von dem ich den Mini habe. Wir machen jetzt auf jeden Fall einen richtigen Kaufvertrag fertig.

    Hallo Sebastian!

    Ihr könnt auch zwei Kaufverträge machen. Die haben rechtlich ohnehin keinerlei Bedeutung. Die Verträge sind nichtig, weil sie sich auf eine Sache beziehen, an der der "Verkäufer" kein Eigentum besitzt. Das Papier ändert daran nichts.
    Von dem Vorschlag mit dem Austausch der Fahrgestellnummer würde ich ganz grossen Abstand nehmen. Hier wird es dann nämlich wirklich kriminell. Wenn Euch das jemand nachweist, dann ist die Strafe etwas umfassender, als einmal ohne Nachtisch ins Bett. Die Chancen, dass ihr da mit je einer Vorstrafe rauskommt, stehen bestens.
    Geht zum Chef Deines Kollegen, von dem Du den Mini hast. Findet anhand der Geschäftsunterlagen raus, wem der Mini gehört. Das müsste im Zweifel auch über die Fahrgestellnummer und das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg möglich sein. Seht zu, dass ihr das Ding auf einen rechtlich soliden Boden bekommt.
    Du musst Dir auch darüber im Klaren sein, dass Dir der Eigentümer des Mini, falls Du bereits begonnen hast an dem Auto zu arbeiten, empfindlich auf die Füsse treten kann. Weiter solltest Du Dich mit dem Gedanken vertraut machen, dass, wenn es keine saubere Lösung für den Fall gibt, Du den Mini wieder dahin bringst, wo er herkommt. Am besten lässt Du bis zur endgültige Klärung die Finger vom Mini.

    Der Fall kann ja auch so ablaufen: Der Eigentümer hatte nach Auftragserteilung and die Lackiererei kein Geld den Mini abzuholen. Nach ner Weile hat er sich einfach nicht mehr hingetraut. Anschliessend hat er die Sache erfolgreich verdrängt. Eventuell freut er sich ja, dass ihm jemand nach 25 Jahren den Fall löst, ohne dass er dafür noch Geld auf den Tisch legen muss. Theoretisch könnte der Lackierer für die Unterbringung des Autos einen erheblichen Batzen Gled verlangen. Stell Dir mal vor: Den Stellplatz zu €30 für 300 Monate nachbezahlen. Macht dann auch mal schmale €9000. Plus die Kosten für die Lackierung. Eventuell tut ihr dem Eigentümer nen grossen Gefallen.

    Also: Detektivmodus einschalten, den Eigentümer finden und die Sache klären! Oder: "Gehen sie zurück auf Los und ziehen Sie nicht einen Mini ein!"

    Gruss, Joerg

  • ist hier wie schon mehrfach geschrieben dringend angebracht.
    Allerdings gibt es auch Hoffnung:
    Stichworte hierzu für deinen Anwalt (denen muss man auch manchmal helfen ;) )

    gutgläubiger Erwerb und für dich wichtiger; Ersitzung gem. §§ 937ff BGB (in Bezug auf deinen Vorgänger, den Lehrling)

    Weitere wichtige Stichpunkte sind hier Hemmung der Ersitzung und und...

    Frag deinen Anwalt, es ist theoretisch durchaus möglich, dass du Eigentum erworben hast!!!

    Allerdings könnten auch in dem Fall (geldwerte) Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers bestehen...

    Grüße,

    Alex

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!