Metallverarbeitungen Fiat 500

  • Hallo zusammen

    Habe eine Frage an die TÜV-Spezialisten und diejenigen die diese Verbreiterungen haben.

    Im Zuge der Restauration will ich meine bisherigen Gruppe II Verbreiterungen durch diese ersetzen. Lasse es von einer Oldtimer-Werkstatt machen also stimmt auch die Qualität!
    Die Frage ist jetzt nur wie es mit dem TÜV aussieht. Wie habt ihr das eingetragen? Einzelabnahme? (Gruppe II war eingetragen)

    Werde morgen auch mal mit dem TÜVler reden aber wollte vorweg schonmal paar tips.

    Danke
    Thomas

    Mini in Restauration... (95% fertig)

  • Grundsätzlich müssen eingeschweißte Blech-Verbreiterungen nicht eingetragen werden, solange sich dadurch die Fahrzeugbreite nicht verändert.
    Sind die also nicht breiter als z.B. die Serienverbreiterungen, sollte es kein Problem sein.

    Natürlich vorausgesetzt, dass keine scharfen Kanten etc...

    Gruß, Diddi

  • Also habe mich mal beim TÜV schlau gemacht und schreibe hier nun mal die wichtigsten Sachen auf falls jemand wieder mal so eine frage hat.

    Meinung vom TÜVler:
    Radabdeckungen sind prinzipiell eintragungsfrei und bedürfen keiner Abnahme solange folgende Kriterien erfüllt sind:
    - Fahrzeugbreite wird nicht verändert
    - keine scharfen Kanten
    - Reifen müssen abgedeckt sein
    - feste Schraub-/Schweißverbindung

    (TÜV Süd (Kreis Ortenau))

    Hoffe es hilft dem ein oder anderen in Zukunft ;)

    Mini in Restauration... (95% fertig)

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