TÜV-Abnahme ohne Radhausverbreiterungen...?

  • Hallo Minifreunde,

    nach langer, langer Zeit und viel Arbeit soll mein Mini (93er SPI) nun endlich wieder das Licht der Landstraße erblicken - doch leider sieht der TÜV das anders. Der Prüfer bemängelt eine ungenügende Radabdeckung :(

    Verbaut sind 4,5 x 10 Felgen ET 44 mit 165/70 R10 Reifen, Negativ-Kit vorn und hinten und keine Radhausverbreiterung, sondern nur der schmale Chromkeder.

    Der TÜV-Prüfer wünscht Belege, das eine solche Ausführung seinerzeit legal war. Daher die Frage an die Fachleute unter Euch: Wann wurden Minis mit o.g. Rad-/Reifenkombi werkseitig (ohne Plastikverbreiterung) gebaut? Kennt jemand die Nummer der allgemeinen Betriebserlaubnis eines solchen Minis? Oder hat vielleicht sogar jemand die Kopie eines entsprechenden Fahrzeugbriefes?

    Freue mich über Hilfe, Ratschläge und Mitgefühl :)
    Hendrik

  • Profil abgedeckt oder nicht? Wenn nicht ist es wurst wann das war.
    Beim 93er SPI sind ja theoretisch nicht mal 10Zoll drauf.

  • Ich weiß nicht in wie fern dir das weiter hilft, aber ich habe letzten November einen Tüvprüfer davon überzeugen können, mir Firsatfelgen, der selben Maße auf meinem Inno 1001 einzutragen; Auch ich habe nur einen Chromkeder montiert und vorne sogar ne Scheibenbremse verbaut.
    Falls das was bringt, kann ich dir die Eintragungsunterlagen zukommen lassen; kann das allerdings erst nach Ostern.

    Gruß Falco

  • Hi Hendrik,

    und Deine zu kleine Bremse ist dem Grubengott nicht aufgefallen? ;)

    Schick mir mal bitte Deine Emailadresse per PN, dann gibt es Gutachten, die diese Felgenbreite nennen (aber nichts zu Verbreiterungen).

    Grundsätzlich gilt, dass Profil (und n.m.W. auch die Reifenflanke) muss abgedeckt sein. Nachweis könnte hier auch zeitgenössische Bilder aus den 60ern bringen ....

    Guud Lack!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!