Markenrechte / Designrechte

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage bezüglich der Marken bzw. Designrechte von Mini. Erst mal grundsätzliches, als BMW Mini aufgekauft hat wird da auch sowas wie ein Designrecht gekauft?
    Also wenn ich jetzt bei Photoshop mir eine Skizze vom Mini mache und mir den dann auf eine Tasse drucke welche ich verkaufe ist das erlaubt? Alternativ wenn ich einfach meinen Mini fotografiere und das dann auf eine Tasse drucke und die dann verkaufe, wie sieht es dann aus?
    Das ganze ohne das Wort "Mini" zu erwähnen. Also nur das Bild verwende.

    Kennt sich da jemand aus?

    Vielen Dank :)

  • Die Sache ist ziemlich klar: für den privaten Gebrauch kannst du dein Auto so oft ablichten wie du möchtest. Du kannst auch Fotos davon im privaten Bereich weiter geben, auch auf Tassen. Kritisch wird es erst, wenn du solche Sachen verkaufst in einem Umfang, bei dem man eine gewerbliche Tätigkeit vermuten oder unterstellen kann. Da haben schon viele Betroffene dumm aus der Wäsche geguckt, wenn auf einmal wegen Urheberrechtsverstößen Post vom Anwalt kam. Das geht sogar soweit, dass die Ähnlichkeit von Namen ausreichen kann, eine gewerbliche Tätigkeit zu untersagen. Vor Jahren hat z.B. mal der Betreiber eines Restaurants vor Gericht gegen Fa. Tchibo verloren. Er trug den Nachnamen Cibo mit gleicher Aussprache und durfte mit dem Namen nicht werben.
    Also: als Geschenk unter Freunden und in der Familie kannst du sicher ein paar Tassen mit deinem Mini bedrucken. Vielleicht auch noch gegen Kostenerstattung. Das Weiterverkaufen an Dritte würde ich mir an deiner Stelle schenken. Und erst recht jede Werbung dafür.

    Beste Grüße,
    OlliMK

    The new BMC 1100 - it floats on fluid

  • Wobei das Markenrecht auf einen Sachbezug einschränkt.

    Eine Schlosserei Cibo wäre sicher problemlos durchgegangen.

    Bezeichnung Mini als Kleidungsstück :D ist auch frei nutzbar, sofern es nicht in Bezug zum Fahrzeug gebracht werden kann durch aufgenähte Logos etc.

    Und klar: Immer bei gewerblichem Nutzen bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht wird's problematisch.
    Man kann sich aber problemlos für den Hausgebrauch die neuesten Autodesigns nachschnitzen und keiner kann was dagegen sagen. Wer's mag.... ;)

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Mein Job erfordert auch Kontakt zu Rechtsabteilungen von Unternehmen, um Markenrechte zu sichern.
    Es gibt Namenrechte, Bildrechte, Farbrechte, Hörrechte, Wortrechte, etc.
    Sicher muss man sich vorher erkundigen. Das machst Du gerade.
    Vorher geschriebenes ist nicht richtig!

    Hier kannst Du suchen:
    http://oami.europa.eu/CTMOnline/Requ…/de_SearchBasic

    Du kannst feststellen, es sind die Wort- und Bildmarken "Mini" geschützt.
    Unter Details, Du kannst sehen, welche Bereiche betroffen sind.
    Eine Skizze von alten Mini auf einer Tasse zu Verkauf wird keine Probleme bereiten.
    Wenn Du 100% sicher gehen willst, hilft es direkt BMW anzurufen.
    Einfach München anrufen und weiterleiten lassen.
    Die Rechtsanwälte sind gewohnt solche Fragen zu beantworten, sie sind sher nett und hilfbereit.
    Auch wenn es schwer ist sowas hier zu schreiben...;)

  • Scheint nicht so problematisch zu sein, sonst hätte Stefan da bestimmt schon längst wieder mit aufgehört ;)

    Gruß Sascha

    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • Bandit: wo kein Kläger... ;)


    Zitat

    Allerdings hier eben auch nur auf das Design.

    Auch und vor allem das Design ist ein geschütztes Geschmacksmuster.
    Es geht sogar so weit, daß jeder Autohersteller sein Armaturenbrett oder gar einzelne Bauteile, wie BMW mit ihrem höchstinnovativen Navigationsdrehrädchen, als eigeständiges Geschmacksmuster schützen lässt.

    Also geht man gewerblich den richtigen Weg muß man lizensieren.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson


  • Es geht sogar so weit, daß jeder Autohersteller sein Armaturenbrett oder gar einzelne Bauteile, wie BMW mit ihrem höchstinnovativen Navigationsdrehrädchen, als eigeständiges Geschmacksmuster schützen lässt.

    Das Anmelden eines solchen Geschmacksmusters, Patents, Gebrauchsmusters etc. heißt aber noch lange nicht, dass es auch im Falle einer Anfechtung Bestand hat. Aber ein solcher Rechtsstreit ist kostspielig und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist davon im Normalfall eher abzuraten.

    dietmar

    Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere. (Colin Chapman)

  • Das ist richtig. Ein Schutzrecht ist nur ein Recht, einem 'Kopierer' die den Wettbewerb zu verbieten oder entsprechend Lizenz zu verlangen. Mehr nicht.
    D.h. man muß als Schutzrechtsinhaber selber nach seinem Recht schauen.

    Daß dies große Konzerne sehr gewissenhaft verfolgen ist vermutlich anzunehmen. ;)

    Der Kleine Mann hat aber andere Möglichkeiten, seine Innovation zumindest nicht per Schutzrecht eines solventeren Mitbewerbers klauen zu lassen. Z.B. Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift, damit Erhebung zum Stand der Technik und somit keine Schutzrechtserteilung mehr möglich.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Der Kleine Mann hat aber andere Möglichkeiten, seine Innovation zumindest nicht per Schutzrecht eines solventeren Mitbewerbers klauen zu lassen. Z.B. Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift, damit Erhebung zum Stand der Technik und somit keine Schutzrechtserteilung mehr möglich.

    Korrekt und eben diese Plattformen können die Patentanwälte und Firmeninternen Rechtsverdreher eben nicht alle "scannen" und so hat der kleine Mann immer wieder mal die Möglichkeit den großen ans Bein zu pinkeln.

    dietmar

    Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere. (Colin Chapman)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!