Ungeahnte Welten tun sich seit neuestem auf :thumpsup:
"Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen der Klasse M1, die für registrierte und genehmigte Motorsportveranstaltungen (z. B. Rallyesportveranstaltungen) bestimmt sind"
D.h. zugelassene DMSB und FIA-Teile sind ab jetzt eintragungsfähig
Quelle:
http://www.verkehr-data.com/docs/artikelsu…=1&seitenzahl=1