• Damit das nicht weiter zu Missverständnissen führt:

    Auto 27 Jahre alt und H-KONFORM!!! (kriegt kein H, das erst mit 30, sondern erfüllt aber sonst die Voraussetzung) Kann eine Ausnahmegenehmigung für die fahren in allen deutschen Umweltzonen bekommen.

    BRAUCHT KEIN KAT!!!

    Zum Gutmann-Kat. Nach meiner Info muss der nicht vom TÜV eingetragen werden. Mit einer Einbaubescheinigung eines für die ASU zugelassenen Betriebs wird durch die Zulassungsstelle die Schadstoffklasse geändert.

    Ansonsten besteht hier meines Erachtens unbegrenzt Rückgabe möglichkeit,
    da eine wesentliche Produkteigenschaft nicht gegeben ist. Bei 800,- EUR würde ich die Nummer duchziehen.

    Gruß René

    siehe da: (entspricht den Vorgaben des Bundesumweltministeriums)

    http://www.mainz.de/WGAPublisher/o…DUG-8VEHRZ.DE.0

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