Hallo,
wie in meinem ersten Beitrag hier "Möchte mich mal vorstellen" bereits erwähnt, habe ich vor meinen 1984er Mini so zu restaurieren dass ich in 2 Jahren das H-Kennzeichen schaffe.
Derzeit bin ich bei den Vorbereitungen und sammle erst mal alle nötigen Info´s zum Thema.
Ich habe zu meinem Problem hier schon ein wenig gesucht aber nichts wirklich greifbares gefunden.
Meine Frage betrifft Alufelgen (was aber bestimmt auch für andere Fahrzeugteile zutrifft).
Mein Fahrzeug Zulassung 01.04.1984 war als ich es kaufte (1988) mit LM-Felgen der Marke ATS 5105 5Jx10H2 ET15 ausgerüstet (so steht es im Fahrzeugbrief). Ebenso ist als Reifengröße 165/70SR10 und Kotflügelverbreiterungen VuH eingetragen.
Die Felgen, Reifen und Verbreiterungen sind nicht serienmäßig, aber sind eindeutig "zeitgenössisches Zubehör", da sie vor 30 Jahren schon im Fahrzeugbrief eingetragen waren. Somit dürfte einer H-Zulassung mit dieser Kombination nichts im Weg stehen?
Wie sieht´s aber aus, wenn ich nun fabrikneue Alufelgen kaufe, die es aber in dieser Form oder Ausführung schon vor 30 Jahren gab, werden die dann auch als zeitgenössisches Zubehör angesehen, oder müssen die Felgen selbst mind. 30 Jahre alt sein?