Hallo zusammen!
Mir ist gerade mal in den Sinn gekommen, dass man mit einem 07er Oldtimer-Wechselkennzeichen evtl. Probleme an der Grenze, bzw. in einem anderen Land bekommen könnte.
Bei Wikipedia ist hierzu folgendes zu lesen:
ZitatAlles anzeigenDas „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
Hiernach gilt das „Rote Kennzeichen 07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Die Nutzung des „Roten Kennzeichens 07“ ist in folgenden Ländern grundsätzlich zulässig:
Alle EU-Mitgliedsstaaten, außer Malta und Zypern
In Europa außerdem: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine und Weißrussland
In Asien: Bahrain, Iran, Israel, Kuwait, Pakistan, Philippinen, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan
In Afrika: Elfenbeinküste, Kongo, Marokko, Niger, Senegal, Seychellen, Simbabwe und Südafrika
In Amerika: Brasilien, Guyana, Kuba und Uruguay
Die Zulassung von Oldtimern mit rotem „07er“-Kennzeichen ist in den o. g. Ländern nach internationalem Recht gültig. Zwar entsprechen das „Rote Kennzeichen“ bzw. das „Kurzzeitkennzeichen“ internationalen Vorschriften, allerdings kann es vorkommen, dass der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, im Ausland nicht akzeptiert wird, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Um sicher zu gehen, habe ich einfach mal beim ADAC angerufen. Da wurde ich zur Abteilung für Zoll und Grenzverkehr weitergeleitet.
Die Dame am Telefon sagte direkt: "Sehr dünnes Eis!"
Problemlos möglich sei es sicher nur in Österreich und Italien. Grundsätzlich gäbe es keine gesetzliche Grundlage die die Benutzung dieses Kennzeichens im europäischen Ausland, geschweige denn allgemein dem Ausland garantiere.
Sie habe schon öfter mit Fällen zu tun gehabt, in denen Leuten bei einer Routinekontrolle im europäischen Ausland das Fahrzeug stillgelegt und eine Geldstrafe auferlegt wurde!! Rückreise per Transporter wird nicht vom ADAC übernommen und musste per Fahrzeuganhänger passieren.
Das klingt nicht Spaßig!
Wer hat noch das Problem und weiß es vielleicht besser?
Kann mir nicht vorstellen, dass der Wikipediaartikel von einer unwissenden Person verfasst wurde und dermaßen falsch ist.
Würde mich über Tipps freuen!
Grüße
Pascal
P.S.: Habe gerade gemerkt, dass ich im falschen Forum gelandet bin... bin ja auch noch nicht so lange hier! Kann gerne verschoben werden!