• gibt es eine liste wo alle felgengrößen die auf einen mini mk2 drauf passen?
    wenn ja - gibt es auch angaben zu dem h-kennzeichen? also ob man mit diesen felgen, ein h-kennzeichen bekommt..
    oder noch anders - gibt es ein verzeichnis wo die felgen modelle aufgelistet sind, mit denen der mini ein h-kennzeichen tragen darf?

    ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, ich würde mir gerne 13" felgen zulegen, aber will in ein paar jahren nicht auf das h-kennzeichen verzichten.

  • Nun das ist eigentlich so, daß die Felgen die ersten 10 Jahre eingetragen sein müssen. Dann bekommst Du mit eben diesen Felgen problemlos ein H-Kennzeichen. Wenn das nicht der Fall ist, dann hilft das, einen glaubhaften Nachweis zu erbringen, daß das eben damals schon Zubehör war. Heute nennt man das zeitgemäßes Zubehör. Dieser Nachweis kann z.B. ein Verkaufsprospekt sein. Zudem sind die Regeln in Sachen H-Kennzeichen Ende letztes Jahr verschärft worden, was die Sache nicht unbedingt einfacher macht. Erfahrung haben damit zwangsläufig noch nicht viele.
    Ich persönlich kann Dir nur empfehlen mit Deinen Wunschfelgen bzw. dem Prospekt beim TÜV vorzusprechen und das vor Ort zu klären. Hat bei mir vor 3 Jahren problemlos geklappt.

  • Standart passen bei Bj 86, 12" drauf.

    Vorn mit Trommel oder kleinerer Scheibenbremse gehen auch 10".

    Für 13" musst du mit ziehmlich hoher Wahrscheinlichkeit die Kotflügel ausschneiden.
    Und 13" wird interessant durch das H zubekommen, aber ist sicherlich nicht unmöglich.
    Irgend ne Pfeife gibts immer, die's einträgt, man muss nur lange genug suchen.

    Für's Oldtimergutachten ist lediglich ausschlaggebend, dass es sich um zeitgenössisches Zubehör handelt. (Und du die Pfeife gefunden hast, die es einträgt.)

    Hier mal der Link zur Übersicht, was es denn da so alles gibt: http://www.wheeldictionary.net/

    Ansonsten, wie schon gesagt - funktioniert prima, ohne, dass du gleich Geld verbrennst:

    Zitat

    Ich persönlich kann Dir nur empfehlen mit Deinen Wunschfelgen bzw. dem Prospekt beim TÜV vorzusprechen und das vor Ort zu klären. Hat bei mir vor 3 Jahren problemlos geklappt.

  • ... Zudem sind die Regeln in Sachen H-Kennzeichen Ende letztes Jahr verschärft worden, was die Sache nicht unbedingt einfacher macht....

    Hi Michael,

    Off Topic Frage:
    Was hat sich mit der neuen Regelung verschärft?

    Nach meinem Verständnis öffnen die Regeln "Verfügbarkeit innerhalb 10 Jahre nach EZ" und Einbau von Teilen aus der gleichen Serie/Modellreihe innerhalb 10 Jahre nach EZ, Umbauten Tür und Tor zum H-Kennzeichen (1er Golf mit VR6 :rolleyes::rolleyes:).

    Nur Lackierung wurde auf zeitgemäße Lackfarben eingeschränkt.

    Der genannte Mindestzustand 2 ist übrigens ein Lesefehler eines Reporters und wird nun munter forterzählt (... Spinat hat auch nicht übermäßig Eisen an Bord ;) ...)

    Schönes Restwochenende! :)

  • Diese Felgen bekommt man in Deutschland nicht eingetragen, da sie eine negative Einpresstiefe haben....

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Des bisschen deutsches dessen ich mächtig bin verstehe ich das also so , dass für Sonderräder weiterhin die nationalen Bestimmungen gelten.
    Ein Sonderrad ist ein Rad welches einen anderen Durchmesser oder eine andere Breite besitzt als das OE Rad.
    Jetzt müsste man wissen was die nationalen Bestimmungen zum Thema Sonderrad ausspucken und wenn dort eine negative Einpresstiefe ausgeschlossen wird, dann bye bye ET-1

  • Unter DFN: 2.6 steht das es in jeden Richtung gehen darf.
    Wir in Deutschland sind die einzigen bei denen das EU Recht über dem Nationalen-Recht steht.

    Dann lies mal genau, was da unter 2 steht ;)

    Das Kapitel 2 behandelt nur die Begriffsbestimmungen. Es wird also erklärt, was eine Einpresstiefe ist, und dass sie positiv oder auch negativ sein kann.

    Hier geht es noch lange nicht darum, welche ET erlaub und welche nicht zulässig ist ;)

    Gruß, Diddi

  • Das sind die Vorgaben, die in der Typprüfung zur Erlangung einer Genehmigung nach dem EG und ECE verfahren Notwendig und erlaubt sind.
    Anhand dieser wird ein Datenblatt oder die Übereinstimmungserklärung (COC) erstellt.
    Die Bergriffsbestimmung ist die Vorgabe, die alle Möglichkeiten ergibt.

  • ich war heute beim tüv und hab mal nachgefragt ob man felgen mit einer negativen ET eintragen lassen kann, und er meine das wenn sie passen kein problem bestehen würde.

  • Ups, was für ein Wunder:thumpsup:

    Nein, kein Wunder sondern jemand der sich nicht auskennt. Davon gibt´s leider auch beim TÜV so einige :rolleyes:

    Aber da du dich ja auskennst, kannst du dimo ja anbieten, ihm die Felgen abzunehmen, wenn er sie nicht eingetragen bekommt ;)
    Dabei gehts du ja kein Risiko ein, oder?

    Ich bin raus hier :headshk:

    Gruß, Diddi

  • Fakt ist das die Spur bei einem PKW maximal 2% verbreitert werden darf. Das steht schwarz auf weiß beim TÜV. Immer ausgehend von der kleinsten serienmäßig verbauten ET. Alles was darüber hinausgeht braucht eigentlich ein Festigkeitsgutachten der Achse, oder eben einen sachverständigen Prüfer der das ordentlich beurteilen kann und auch will. Und es gibt sicher auch Ausnahmen, aber im normalfall ist bei ET0 Schluß. Falls es doch einen Prüfer gibt, der mehr einträgt Glück gehabt, es gibt aber keine rechtlichen Anspruch darauf.
    Davon mal abgesehen, das solche Felgen der fahrtauglichkeit nicht sehr zuträglich sind... und ich denke ich kann das beurteilen, da ich selbst 6x10ET0 fahre und dies nur mit sehr viel Nachlauf und entsprechend viel Karosseriearbeit fahrtauglich bekommen habe. Ich würds nicht wieder tun.

    Schmal ist gut fürs Fahrverhalten, aber das kommt wohl vor der Eisdiele nicht so gut an... ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!