Pflicht-Kat bei 1275ger Vergaser Bj 1991 ?!

  • Hallo zusammen!

    Ich habe momentan ein kleines Problemchen...
    Ich fahre einen 1991ger Cooper. Als ich ihn gekauft hatte war ein G-Kat nachgerüstet, daher hat der Wagen auch eine grüne Plakette bekommen.
    Angesichts dem, dass ich eine andere Vergaseranlage einbauen will, musste ich den Kat rückrüsten. Dabei hatte ein Prüfer gemeint, dass er den Kat nicht austragen wird, da das Fahrzeug zwar 23.12.1991 gebaut wurde, aber erst am 22.6.1993 zugelassen wurde. Daher muss das Fahrzeug einen Kat besitzen und die damals gesetzliche Abgasvorschrift zu erfüllen.
    Ist das richtig?

    Da das schon mal ärgerlich war, habe ich versucht über ein anderes Prüfunternehmen den Kat austragen zu lassen. Hier meinte der Prüfer, dass das absolut kein Problem darstellt und hat den Kat ausgetragen.
    Demnach müsste das Fahrzeug nicht mehr den Zulassungsvoraussetzungen entsprechen.

    Hat jemand von euch auch einen der letzten 1275ger Vergaser und rein zufällig keinen Kat verbaut, der auch erst 1993 zugelassen wurde?

  • Hat jemand von euch auch einen der letzten 1275ger Vergaser und rein zufällig keinen Kat verbaut, der auch erst 1993 zugelassen wurde?

    Ja, hier!
    Hast ne PN.

    Grüße
    Andreas

  • Hallo,

    ruf mal bei der Mini Garage in Gaildorf an.
    Da kommt der TÜV ins Haus und der Prüfer ist eigentlich ganz ok.
    Der trägt Dir normal auch die RC40 Anlage ein.
    Also dürfte da ein Ausbau vom Kat kein Problem sein.
    Soviel ich weiß ist das doch eh nur ein U-Kat.


    Grüße
    migo1980

  • Les nochmal den ersten Beitrag, es geht hier um einen damals eingetragenen G-Kat. ;)

    ...und auch um den serienmäßigen U-Kat, der beim Vergaser-Cooper Bestandteil der Fahrzeug ABE ist ;)

    Rein rechtlich muss er vorhanden sein. Auch wenn bei der AU die Werte vor dem Kat (Messrohr vom Hosenrohr zurück in Motorraum) gemessen werden müssen.
    Wenn der G-Kat ausgetragen/ausgebaut wird, muss (rein rechtlich) der U-Kat wieder rein bzw. drin bleiben (Gutmann verwendete damals 2 Kats, G-Kat + U-Kat)

    Meistens fällt es aber bei einem Vergaser-Mini nicht auf, wenn kein U-Kat vorhanden ist :soupson::D

    Gruß, Diddi

  • Also ich hatte damals kein Problem.
    Hatte den U-Kat verbaut gehabt. Nachdem der Auspuff durchgerostet war
    habe ich eine komplette RC40 eingebaut.
    Und die wurde dann eingetragen.

    Grüße
    migo1980

  • Also ich hatte damals kein Problem.
    Hatte den U-Kat verbaut gehabt. Nachdem der Auspuff durchgerostet war
    habe ich eine komplette RC40 eingebaut.
    Und die wurde dann eingetragen.

    Grüße
    migo1980

    Aber der U-Kat wurde nicht explizit ausgetragen, oder?
    Dann hätte das Auto von der Schadstoffklasse her umgeschlüsselt = abgestuft werden müssen, was wiederum nicht legal ist ;)

    Fällt das bei einem anderen Prüfer auf, gibt´s keine TÜV-Plakette, da der U-Kat eben Bestandteil der Fahrzeug ABE ist.

    Daran ändert die Eintragung der RC40 nichts :headshk:

    Entweder war der eintragende Prüfer unwissend oder hat sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt.
    Er ist aber dabei "fein raus", denn das kannst du ja nachträglich umgebaut haben, da es die RC40 ja für Autos mit oder ohne Kat gibt...
    Beweis ihm mal das Gegenteil...:rolleyes:

    Aber wie weiter oben schon geschrieben, fällt das bei einem Vergaser-Mini in der Regel nicht auf ;)

    Gruß, Diddi

  • Fakt ist mal, dass alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.01.1993 die Abgasgrenzwerte nach Euro 1 einhalten müssen, was ohne Kat oder mit einem ungeregelten Kat nach meinem Kenntnisstand nicht möglich ist. Es kommt dabei auch wirklich auf das Datum der Erstzulassung an, das Baujahr spielt keine Rolle. Wenn also ein TÜV-Onkel einen solcher Art gesetzlich vorgeschriebenen Kat austrägt, handelt er fahrlässig und beschert dem Fahrzeughalter im Fall des Falles ein ernstes Problem. Wenn bei Ferdi also der Kat ausgetragen wurde, würde mich jetzt mal interessieren, wie das Finanzamt darauf reagiert. Schließlich fällt das Auto dann unter eine andere Schlüsselnummer und müsste - selbst wenn die Vorgehensweise an sich legal wäre - deutlich anders (höher !) besteuert werden.

    OlliMK

    The new BMC 1100 - it floats on fluid


  • Aber wie weiter oben schon geschrieben, fällt das bei einem Vergaser-Mini in der Regel nicht auf ;)

    Gruß, Diddi

    Auch hier widerspreche ich: Bei Ferdi wurde das Auto den Zulassungsvorschriften entsprechend MIT G-Kat erstzugelassen und muss dann bei der AU auch entsprechend geprüft werden, d.h. Prüfen der Lambda-Regelung, Störgrößenaufschaltung usw. Ohne Regelung funktioniert das nicht und es kommen logischerweise auch keine konformen Schadstoff-Werte heraus. Insofern fällt das natürlich auf. Ob die Lambda-Regelung mit Vergasern oder mit Einspritzung realisiert wird, spielt für die AU keine Rolle, die Anforderungen sind die selben.

    The new BMC 1100 - it floats on fluid

  • Auch hier widerspreche ich: Bei Ferdi wurde das Auto den Zulassungsvorschriften entsprechend MIT G-Kat erstzugelassen und muss dann bei der AU auch entsprechend geprüft werden, d.h. Prüfen der Lambda-Regelung, Störgrößenaufschaltung usw. Ohne Regelung funktioniert das nicht und es kommen logischerweise auch keine konformen Schadstoff-Werte heraus. Insofern fällt das natürlich auf. Ob die Lambda-Regelung mit Vergasern oder mit Einspritzung realisiert wird, spielt für die AU keine Rolle, die Anforderungen sind die selben.

    Da hast du ja grundsätzlich Recht, da es hier um einen Sonderfall (Bj. `91 mit EZ. `93) geht.

    Aber ich sprach da aus Erfahrung. Ich weiß nicht, wie oft ich in den vergangenen 20 Jahren mit verschiedensten Vergaser Minis über den TÜV gefahren bin. Dabei waren auch mehrere Vergaser-Cooper, die serienmäßig einen U-Kat haben.
    Bei einigen hat er komplett gefehlt, bei anderen war er vorhanden oder auch nur als "leeres" Gehäuse mit eingezogenem Rohr.
    Auf die Idee, an der Messleitung vor dem Kat zu messen kam da keiner;)

    Es war auch nicht immer der selbe Prüfer.

    ...Haube auf...ach, iss´n Vergaser...Messrüssel hinten in die Tröte rein (beim U-Kat falsch) und im Computer schnell nach den Daten für einen `91er Mini geschaut.

    Da fiel es meist nicht einmal auf, dass es ja `91 auch noch 1000er gab :rolleyes:

    Korrekt war/ist das natürlich nicht, aber auch TÜV-Prüfer sind nur Menschen ;)

    Gruß, Diddi

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