• Da nach schweren Verkehrsunfällen mit wirtschaftlichen Totalschaden nur noch Restwerte eines KFZ gezahlt werden, stellt sich mir die Frage:

    Was ist ein MINI Van/Kombi im rostfreien, frisch restauriertem Zustand im Durchschnitt noch Wert?

    Können Versicherungen hierbei (H-Zulassung) noch auf Schwacke und Co zurückgreifen?

    Das KFZ ist in dem beschriebenen Zustand nicht oder schwer wieder zu bekommen.

  • Hi,
    ich befürchte, dass nach einem Unfall mit Totalschaden und ohne Wertgutachten nur der Zeitwert gezahlt wird. Und der liegt, so fürchte ich, in einen inakzeptablen Bereich.
    Deshalb meine Frage.

    Wer hat ein aktuelles Wertgutachten für seinen Mini, wo macht man ein Gutachten am besten und was muß man ca. an Kosten rechnen??

    Gruß, Bernie

  • Wir haben unsere 3 Minis/ H-Kennzeichen; 2 Saloons und ein Van mit einem Wert von je 10.000 € versichert. Die Versicherung wollte Detailbilder vom restaurierten Zustand haben. Bis 10.000€ braucht man bei den meisten Versicherern kein Wertgutachten.
    Einer unserer Minis wurde letztes Jahr auf dem Parkplatz stehend gravierend ramponiert. Schadenhöhe laut Gutachten knapp 5000€. Wurde von der Versicherung der Verursacherin angezweifelt und ein Gegengutachten durch eine für Oldtimer spezialisierte Begutachtungstelle erstellt.
    Dieser Gutachter kam auf eine um 400€ höhere Schadenssumme. Auch meinte er, es wäre egal wie hoch der bei der Kasko abgeschlossene Wert des Oldtimers ist. Es werden die Wiederherstellungskosten übernommen.
    Wie hoch dabei der Maximalbetrag ist, hatte ich nicht gefragt.
    Ich hatte auf jeden Fall eine Woche später das Geld und durfte meinen Schaden selber reparieren so wie ich es dem Gutachter vorgeschlagen hatte.

  • Eine "Normale" Versicherung zaht bei Totalschaden oder Totalverlust nur den Zeitwert. Der liegt definitiv unter 1000€. Egal, ob 20 Jahre alter Mini oder Ford Fiesta. Besser den Wagen per Gutachten in einer Old oder Joungtimerversicherung versichern. Da sollte der Wagen mit dem tatsächlichen "Marktwert" versichert werden. Der "Wiederbeschaffungswert" kann aber mit der Zeit dennoch höher liegen.

    Gruß Kek

    Wer Leute entlässt um Geld zu sparen, hält auch die Uhr an um Zeit zu sparen.

    Henry Ford


  • Eine "Normale" Versicherung zaht bei Totalschaden oder Totalverlust nur den Zeitwert. Der liegt definitiv unter 1000€. Egal, ob 20 Jahre alter Mini oder Ford Fiesta. Besser den Wagen per Gutachten in einer Old oder Joungtimerversicherung versichern. Da sollte der Wagen mit dem tatsächlichen "Marktwert" versichert werden. Der "Wiederbeschaffungswert" kann aber mit der Zeit dennoch höher liegen.

    Gruß Kek

    Das stimmt so aber nicht :headshk:

    Bei einem schweren bzw, Totalschaden schickt die (haftende) Versicherung einen Gutachter (den man aber nicht akzeptieren muss, Gegengutachten möglich), der die erforderliche Summe zur Behebung des Schadens ermittelt.

    Dabei wird auch der aktuelle Zustand des Fahrzeugs (vor dem Unfall) mit in Betracht gezogen (Stichwort Wiederbeschaffungswert bzw. Liebhaberfahrzeuge, nicht in Schwacke...).

    Zusätzlich wird das beschädigte Fahrzeug in eine (virtuelle) Restwertbörse gestellt, wo professionelle Schrott-, Gebrauchtwagen- und auch Classiker-Händler auf diesen Unfallwagen bieten.

    Auf diese Weise wird der (am Markt erzielbare) Restwert ermittelt, für den Fall, dass der Geschädigte das Auto nicht behalten will. In dem Fall erhält der Höchstbietende den Zuschlag und der Geschädigte den Wiederbeschaffungswert.
    Die Versicherung mindert dann ihren Schaden um den Restwert.

    Will der Besitzer das Auto aber behalten (Wiederaufbau), wird der (am Markt erzielbare) Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und dem Geschädigten erstattet.

    Das wäre der 100%-Fall, der aber in nur ganz seltenen Fällen angewendet wird :rolleyes:

    Kommt es zu einer Prozentregelung wegen Teilschuld, werden vom Wiederbeschaffungswert die entsprechenden Prozente abgezogen. Danach dann der Restwert abgezogen.
    Was dann unter´m Strich übrig bleibt, wird dem Geschädigten erstattet;)

    Wenn es kein Totalschaden ist, wird von der Erstattungssumme noch die "Märchensteuer" abgezogen, wenn man selbsr repariert und den Auftrag nicht an eine Werkstatt vergibt.

    Der Totalschaden war es auch in meinem Fall, als ich mit meinem Vergaser-Cooper (R.i.P. :rolleyes:) nachts in eine ungesicherte Unfallstelle geraten bin. Ich bekam 20% Teilschuld, alleine schon, weil ich mein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt habe...:rolleyes:
    Die gegnerische Versicherung wollte auf 50/50 hinaus, was mein Anwalt (Spezialist für Verkehrsrecht) sofort niedergeschmettert hat :cool:
    Genauso wie 2 weitere Prozentangebote. Die 80/20 hatte er mir aber vorausgesagt :rolleyes:

    Auto war technisch top :thumpsup:, optisch eher eine 3-4 :rolleyes::D
    Totalschaden (Reparaturkosten als ~5K ermittelt).
    Wiederbeschaffungswert 3300€ ermittelt (ich hätte weniger geschätzt, da sogar TÜV 1 Monat überzogen :soupson::D)
    Restwert 800€ (Restwertbörse)
    80/20%-Regelung = 2640€
    Erstattet bekam ich 1840€ und durfte das Auto, bzw. was davon übrig war behalten (Wiederaufbau geplant)

    Gekauft hatte ich den übrigens 5 Jahre vorher für 2100 DM mit 30k weniger auf dem Tacho. Nur wurde mittlerweile einiges geschweißt...

    Der Sachverständige (von der gegnerischen Versicherung bestellt) war ein Oldie und Youngtimerspezialist vom RW-TÜV Süd ;)

    Zum Thema Teilschuld:
    Sie trifft in fast allen Fällen zu, wenn das Fahrzeug bewegt wurde.

    Ausnahmen z.B.:
    Du stehst an der roten Ampel und es knallt dir einer hinten drauf.
    Du fährst auf einer Vorfahrstraße. Jemand nimmt dir die Vorfahrt und fährt dir rein.

    Aber Gegenbeispiel:
    Du fährst auf einer Vorfahrtstraße. Jemand nimmt dir die Vorfahrt.Du kannst nicht mehr ausweichen und fährst dem anderen rein = Teilschuld, schließlich bist du ja selbst auch gefahren und stellst somit eine potentielle Gefährdung dar.

    §1 StVO "frei übersetzt". Man muss so fahren, dass man jederzeit vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis zum Stehen kommen kann....

    Der sogenannte Teilschuldparagraph...:rolleyes:
    Und hier ist dann der gute Anwalt Gold wert :cool:

    Gruß, Diddi

  • Zum Thema Anwalt kann ich noch sagen:

    Vor allem in strittigen/unklaren Fällen immer einen Anwalt für Verhehrsrecht konsultieren. Und keine Angst vor den Anwaltskosten.

    Die trägt bei Verkehrsunfällen grundsätzlich die gegnerische Versicherung ;)

    Also Dein Anwalt wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
    Der Anwalt des Unfallgegners wird von deiner Versicherung bezahlt.

    Wenigstens ein Wehmutstzropfen, wenn man sich mit Versicherungsfällen rumärgern muss. Denn die zahlen nichts freiwillig :headshk:

    Z.B. Thema Bergungskosten, Ersatzfahrzeug, Auslagen für Post, Telefon etc......

    Denkt kaum einer dran, der Anwalt schon...;)

    Gruß, Diddi

  • Ich bin nur von der eigenen Vers. ausgegangen (Diebstahl Brand o.ä.). Wenn es sich, wie hier dargestellt, um einen mitverschuldeten Unfall handelt siehts dann anders aus, da haste Recht! Dann sollte auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden. Aber die Gutachter, Anwälte und Gerichtskosten werden wohl wie immer höher liegen als ein schicker Mini und der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen

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    Henry Ford


  • Ich bin nur von der eigenen Vers. ausgegangen (Diebstahl Brand o.ä.). Wenn es sich, wie hier dargestellt, um einen mitverschuldeten Unfall handelt siehts dann anders aus, da haste Recht! Dann sollte auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden. Aber die Gutachter, Anwälte und Gerichtskosten werden wohl wie immer höher liegen als ein schicker Mini und der Geschädigte bleibt auf den Kosten sitzen

    Der Kasko-Fall ist natürlich wieder eine ganz andere Geschichte.
    Wenn da ein Liebhaberfahrzeug in gutem Zustand nicht auf ein Wertgutachten versichert wurde, was bei den meisten Versicherungen möglich ist, wird´s schwierig. Da muss dann auch wieder ein Gutachter den Wiederbeschaffungswert ermitteln. Bei Diebstahl helfen dann z.B. viele Fotos, die den Zustand dokumentieren und auch entsprechende Rechnugen für verbaute Neuteile etc...

    Aber solche Gutachten sind garnicht so teuer und zum Thema Anwaltskosten siehe oben.
    Selbst wenn man in einem Streitfall mit der eigenen Versicherung einen Anwalt einschalten muss, sind die Kosten für diesen garnicht so hoch. Da werden die Honorare nach dem Streitwert festgelegt. Lohnt sich aber in den meisten Fällen trotzdem.

    In meinem oben beschriebenen Fall lagen sie laut Anwalt bei rund 180,-€.
    Dafür hat er mich rund 30 Minuten beraten, ein paar Schreiben von der Versicherung eingesehen und von einer Sekretärin ein paar Antworten darauf tippen lassen...;)

    Gezahlt hat das Honorar dann die gegnerische Versicherung :cool:

    Deshalb auch noch mal der Rat an Roger:

    Schalte auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht ein. Du wirst es nicht bereuhen ;)

    Gruß, Diddi

  • Rechtschutz kann auch ein Vorteil sein. :D:D:DDanke Anwalt:thumpsup:

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    Henry Ford


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