Unfallschaden reparieren??

  • Die Situation:
    Mini Cabrioumbau will links in einen Parkplatz abbiegen, Opel Safira brummt ungebremst drauf. Das ganze in der Schweiz. Der Mini kann und darf auf eigener Achse nach Hause, wird dann in eine Karosseriewerkstatt gegeben zwecks Gutachten und Reparatur.
    Es liegt ein 4 Jahre altes Wertgutachten mit über 8000€ vor. Ein Sachverständiger in der Werkstatt ermittelt einen Wert von nur 6400€. Der Schaden wird auf 5800€ geschätzt. Leider wurden die verbogenen Sportsitze, sowie der leicht verzogenen hintere Hilfsrahmen beim Gutachten nicht berücksichtigt. Die Werkstatt meinte, dann wäre es ja ein Totalschaden. Das Auto soll nun wieder aus der Werkstatt abgeholt werden um verschiedene Dinge selber vorzubereiten, bzw. zur Überlegung, wie es weiter geht.

    Jetzt die Fragen:
    1.Das Fahrzeug kann doch eigentlich auch wo anderst repariert werden, welche Konsequenzen hatte das für den Geschädigten?
    2. Da ja defekte Teile nicht aufgeführt sind, wie kann man gegen das Gutachten angehen ohne zusätzlich kosten zu produzieren? Das erste Gutachten hat ja schon 900€ :eek: gekostet welche von der Versicherung übernommen werden. Der Gutachter wurde nicht von der Versicherung sondern von der Werkstatt empfohlen.
    3. Angenommen es geht nun in Richtung Totalschaden, (wobei es sich lohnen würde ihn zu reparieren,) welchen Betrag (die vollen 6400€?) würde der Geschädigte bekommen und darf man das Fahrzeug dann dennoch reparieren?
    4. Vermutlich sollte man spätestens jetzt den Anwalt einschalten? Wobei bis jetzt wirklich alles problemlos lief. Aber die Schadensabwicklung der Werkstatt, das ist wohl doch nicht so der Hit....:(

    Bitte keine Diskusionen, sondern Tips von Leuten, die das schon hinter sich haben, bzw. die sich mit den Dingen wirklich auskennen.

    Danke

  • hatte vor 2Jahren ein ähnliches Thema, mir ist einer reingedonnert (glücklicherweise nicht in den Mini). Die Schadenssumme war unterhalb des Fahrzeugwertes, also noch kein Totalschaden. Ich habe mir die Schadensumme ausbezahlen lassen weil ich die Reparatur in Eigenregie durchführen wollte, sollte schließlich anständig gemacht werden ;-).
    Man bekommt den Betrag abzüglich Mehrwertsteuer ausbezahlt, da man als Privatperson kein Recht aht diese mitzukassieren, reicht man allerdings Rechnungen ein wird die MWSt für den Rechnungsbetrag nachbezahlt.

    Andy

    Hab zwar keine Ahnung, davon aber ne ganze Menge!

  • Vor 3 Jahren hat man mir ma nen Honda Civic zerschossen: Totalschaden vom Gutachter ermittelt. Es gab nun folgende Lösungen, die mit den Versicherungen auszuhandeln waren: - Reperatursumme nehmen und Auto weg. + Schrottwert behalten. - Oder Totalschadensumme nehmen, Auto weg, ohne Schrottwert - Oder halt reparieren(lassen), allerdings nur mit der ausgeschriebenen Reperatursumme+Ausfallkosten. Die Reperaturwerkstatt ist meines Wissens frei wählbar. Ein Gutachten kann angezweifelt werden, fällt aber meißt zu eigenen Lasen aus, es sei denn, man hat nen sehr guten Draht zu eim von der Versicherung, die die Sache vllt irgendwie drehen könnten. Wessen Vericherung hat den den ersten Gutachter gezahlt? Wenns die Gegnerische war, die sich damit einverstanden erklärte, kan die eigene (auf ihre Kosten) in Wiederspruch gehen und einen Gutachter von sich aus beauftragen. Wenn man sich selbst einen (unabhängigen) sucht, wirds sicherlich schwer, die Kosten wem anderst aufzutragen. So waren bisscher mene Erfahrungen, aber da kann die eigene Versicherung sicherlich auch noch bisschen mit verschiedenen Möglichkeiten rechnen und handeln. Gab bei mir noch mehr Möglichkeiten, die wurden nur von vornherrein etwas abseits gestellt, da sie sich in diesem meinigen Fall nicht rechnetten. Versicherungsberater des eigenen Vertrauens kontacktieren und ihn fragen, was das Beste, fürs Liebhaberstück ist. ;) Grüße Ecke und jaja, die kaputte Tastatur. :(

  • Hi Michael,

    ist hoffentlcih nicht Deiner.:eek::eek:

    Wenn der Gutachter von der Werkstatt bestellt wurde, dürfte es schwierig werden ein zweites Gutachten von der Versicherung bezahlt zu bekommen. In diesem Fall den Gutachter drauf hinweisen, was noch defekt/verbogen ist.
    Wenn es dann ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, bekommst Du den Differenzbetrag zwischen Zeitwert vor dem Unfall und dem Restwert, der üblicherweise über eine Restwertbörse ermittelt wird. Der dortige Bieter verpflichtet sich, das Auto zu diesem Preis zu kaufen, sofern Du verkaufen willst.
    Du kannst den Wagen aber auch bis zu einem Reparaturpreis von 10 oder 20% (da bin ich mir nicht mehr sicher) über dem Zeitwert reparieren lassen und bekommst das von der Versicherung bezahlt. Das war zumindest bisher so in D, ob das für die schweizerische Versicherung aber auch gilt???

    Wenn Du keinen Anwalt nimmst, denke dran, dass Du Anspruch auf einen Mietwagen bzw. eine finazielle Entschädingung während der Reparatur/Übergangsfrist bis zum Ersatzwagen hast.
    Nach meinen Erfahrungen beim letzten Schaden kann ich aber jedem den Anwalt wärmstens empfehlen, denn die Versicherungen reizen alles aus, um die Zahlung bis zum letzten zu verzögern.

    Wenn du selber reparierst hat Andy ja schon geschrieben, wie es geht.


    Weitere Tips gerne auch persönlich.;)

    Gruß Daniel

  • Hallo Michael,

    nicht dass ich ein Prozesshansel bin, einigen ist besser als streiten, aber in dem Fall würde ich Dir doch raten einen auf Verkehrs- Versicherungsrecht spzialisierten Anwalt aufzusuchen, zumal wohl eine "ausländische" Versicherung involviert ist.
    Da gibt es viele diffizile Dinge, Dein Wertgutachten, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung, nicht korrektes Gutachten etc.
    Der Anwalt muß das ja nicht streitig erledigen, er sollte die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung führen, und versuchen sich mit denen auf einer vernünftigen Basis zu einigen.

    Grüße!

    Leo.

  • Zusätzlich zum Fahrzeugtotalschaden erhält man noch eine Ausfallentschädigung für die Suche eines Ersatzfahrzeugs, da man ja davon ausgeht, daß nicht mehr repariert wird. Meist ca. 1-2Wochen.

    Abgezogen wird dagegen der Fahrzeugrestwert. D.h. der Preis, der erzielt wird, wenn die Kiste zum Schrotti geht.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Für den Fall das der Mini in Eigenregie repariert wird fallen die Kosten für den nutzungsausfall weg und von der Summe des Schadens wird die MwSt abgezogen.
    So war es zumindest bei mir Anfang des Jahres....

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Zitat von biz

    Der Mini kann und darf auf eigener Achse nach Hause


    Dann gibt es keine Nutzensausfallskohle. Wozu auch?
    (Unser 206cc war nach einem Heckaufprall ein Totalschaden, weil der Dachmechanismus verzogen war. Der Verursacher ist aber so geschickt hinten eingeschlagen, dass nichtmal die Lampen defekt waren.)

    Comments may contain traces of irony.

  • Die Reparaturkosten dürfen auch die Wiederbeschaffungskosten überschreiten. Die Grenze liegt hier bei 130%. Falls im ersten Gutachten nicht alles aufgeführt wurde, was erst später bei der Reparatur herauszufinden war, gibt es die Möglichkeit eines Nachgutachtens. (Einfach mal mit dem Gutachter sprechen) Die Reparaturkosten könne auch ausbezahlt werden, ohne MwSt. Die Mietwagenkosten für die Reparaturzeit (die Länge steht auch im Gutachten) müssen eigentlich auch bezahlt werden, wenn man sich den Reparaturbetrag ausbezahlen lässt. Desweiteren wird bei einem Haftpflichtschaden in dieser Höhe auch eine Wertminderung angesetzt (i.d.R. 10% vom Unfallwert) Wenn man sich eine ganze Menge Streß und Ärger ersparen möchte, sollte man einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

    Grüße!
    Stefan

  • Da der Unfall in der Schweiz paßierte dürften alle deutschen, rechtlichen Überlegungen hinfällig sein.
    In einem persönlichem Gespräch wurde dem Geschädigten wie folgt geraten, besonders, weil die Versicherung zur Zeit einen (noch) kooperativen Eindruck macht :
    --Zunächst mit der gegnerischen Versicherung und dem dort zuständigen Sachbearbeiter d i r e k t sprechen(Telefon, nicht schreiben).
    Mit dem besprechen, wie es seitens der Versicherung ausschaut, wenn der Gutachter nachweislich Dinge der Summe 'X' übersehen hat, namentlich Rahmen und Sitze.
    Mit der Versicherung direkt besprechen, wiewiel % des Schätzwertes die Reparatur zur Wiederherstellung ausmachen darf.

    --Sollten diese Aussagen alle für den Geschädigten positiv ausfallen, dann das Gesprochene schriftlich zusammenfassen und der Versicherung zur Absegnung schriftlich vorlegen.

    --Ist das nicht so positiv, dann einen deutschen Anwalt konsultieren und zunächst mit dem klären, ob seine Kosten angesichts einer in den Grundzügen bereits anerkennenden Versicherung überhaupt noch erstattungsfähig sind.


    Und erst d a n a c h ist für den Geschädigten eine Übersicht gegeben und kann er entscheiden, was er tut/tun sollte.
    Bis dahin kann niemand etwas sagen, der/die die schweizerische Rechtslage nicht kennt.
    Und es kommt noch etwas hinzu.
    Ist die Rechtslage in der Schweiz der deutschen ähnlich, dann muß auf dieser öffentlichen Plattform jedermann/-frau genau überlegen, was er/sie hier einstellt.
    Rechtsberatungen für nicht authorisierte Personen ziehen schnell strafbewehrte Abmahnungen nach sich, die von arbeitslosen Juristen und den von ihnen gegründeten Abmahnvereinen als regelmäßiger Broterwerb veranstaltet werden. Das ist erlebte realtität und teuer !

    Andreas Hohls

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • Das was wir hier und auch über direkte telefonischen Kontakte heute in Erfahrung gebracht haben, hat uns doch erheblich weiter gebracht. Ich denke da ist jetzt eine bessere "Grundlage" vorhanden, so daß einem nicht mehr ein X für ein U vorgemacht werden kann, wobei, die eventuellen Schwierigkeit mit dem schweizer Recht wie von A. Hohls angedeutet, schon noch Fragen offen lassen. Aber auch das wird sich klären.
    Man fühlt sich bei Leuten, die Tag täglich damit zu tun haben schnell ausgerenzt und unverstanden. Aber jetzt haben wir wenigstens wieder einige Lösungswege vor uns.
    Ich hoffe daß es so weiter geht, wie es anfing, nämlich sehr koorperativ seitens der Versicherung und die fehlen Teile lassen sich ja mit einem Nachgutachten auch noch vorbringen, solche Dinge waren gestern noch gänzlich unbekannt.

    Deshalb Danke und ich bin sicher, der Mini kommt wieder auf die Straße, das wird schon.

    @ countryman

    Nein, meiner ist es nicht, aber dieses Fahrzeug ist nicht gerade unschuldig an meinem Hobby...:rolleyes:

  • Man hat das Recht auf ein Gegengutachten, Nutzungsausfall (Mietwagenkosten pro veranschlagte Reperaturtage) und Aufwandsentschädigung (Schriftverkehr, Telefonate, Kopien, etc.).

    Am Besten ein Gutachten von einem Gutachter mit Minierfahrung machen lassen.

    Anschließend in Eigenregie reparieren und Rechnungen für Arbeiten und Teile aufheben. Kopien und ein Foto vom reparierten Fahrzeug mit aktueller Tageszeitung (zwecks Nachweis der Aktualität des Fotos) einreichen und du bekommst die Mehrwertsteuer ebenfalls.

    Viel Erfolg bei allem und sei nicht traurig, vielleicht wird der Mini ja schöner als zuvor. ;)

    Grüße Jan

    How hard can it be?

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