Hallo,
meine Partnerin und ich kommen ein wenig wie die Jungfrau zum Kind bzw. zum Mini.
Bei der Werkstatt meines Vertrauens steht seit einigen Tagen ein Mini Cooper (Erstzulassung 28.02.1997), um den wir uns nun die nächsten Monate kümmere und den wir solange auch fahren dürfen!
Das grosse "Aber". Der Mini hat noch die britische Zulassung und soll von meiner Werkstatt durch den TÜV gebracht werden, d.h. Vollabnahme zur Erlangung der deutschen Kfz.-Papiere. Das Fahrzeug gehört dem Bruder meiner Partnerin (beide Engländer) und bisher liegt mir lediglich die britische Zulassung vor. Welche Papiere sind noch notwendig? Ich hab ein wenig gegoogelt und bin auf die Hinweise "Unbedenklichkeitserklärung", "EG-Typgenehmigung" und "COC-Papier" gestoßen. Wenn ich das richtig gelesen habe, brauche ich die Unbedenklichkeitserklärung nicht, weil das Fahrzeug in der EU zugelassen war. Stimmt das? Auf das COC-Papier bin ich bei den Hinweisen der Zulassungsbehörde gestoßen. Das COC-Papier bietet ein Anbieter im Internet für richtig teures Geld an. Muss ich das haben? Wo bekomme ich stattdessen die EG-Typgenehmigung her, wo es Rover doch seit 1996 nicht mehr gibt? Was ich bereits habe, ist eine Kfz.-Briefkopie eines gleichen Minis.
Das scheint dem TÜV hier zusammen mit den britischen Papieren jedoch nicht zu reichen. Der will eine Bestätigung des Herstellers, der aber nicht mehr existiert.
Ich weiß: Fragen über Fragen - großes SORRY!
Es muss noch ein wenig am Mini gemacht werden, aber sobald ich die benötigten Papiere für die Vollabnahme und Zulassung zusammen habe, wird das Teil bald auf der Strasse sein. Wie gesagt werden meine Partnerin und ich dann wohl bis Frühling 2012 mit dem Mini unterwegs sein dürfen. Und ein wenig sind wir jetzt schon mit dem Mini-Virus infiziert. Wir schauen schon jetzt ein wenig auf die Mini-Anzeigen im Internet für "den Tag danach".
Vielen, vielen Dank für Eure Unterstützung.
LG
Stephan