habe durch zufall günstig ein paar neuewertige mk 1 rückleuchten erworben. jedoch fehlt auf diesen leuchten jegliches anzeichen einer eg-betriebserlaubnis. sprich das e-zeichen bzw. die wellenförmige prägung. was sagt den der onkel vom tüv zu solche leuchten (wenn es ihm auffält)?
die leuchten sind zwar noch nicht eingebaut, aber bevor ich mit dem einschweißen der adapterbleche beginne, möchte ich doch schon wissen, worauf ich mich einlaß.
wenn´s weiter hilft: hersteller lucas; eingeprägte symbole L647 england, BS 2515 grade 1/2; desweiteren: B II 502 sealed reflex.
mfg
Mark-Oliver
p.s.: diese leuchten fallen eigentlich nur dann auf, wenn der TÜV-prüfer selbst mal minifan und -fahrer gewesen ist und sich in sachen mini gut auskennt. leider kennt er sich auch in den gesetzes-texten der stvzo aus.