hab ich diese Woche doch zufällig bemerken müssen, daß vor 11Jahren sich ein Fehler bei der Übertragung der Fahrgestellnummer aus den alten Papieren in das §21-Gutachten eingeschlichen hat. Diese fehlerhafte FIN wurde dann in den damals neu erstellten Brief übernommen, von da in die neuen Zulassungsbescheinigung (oder wie auch immer dieser EU-Brief heißt) und weiter in das Heft der 07.
Heißt in den Papieren steht seit 11Jahren nicht die richtige FIN ...
Da bin ich ja mal gespannt wie die sich auf dem Landratsamt nun anstellen wenn ich das berichtigt haben möchte und vor allem wer die Kosten zu tragen hat ...
Andy