Neue Regelung für Nummernschild ??

  • Hallo,

    habe mich Heute reichlich über die Zulassungsstelle geärgert. Wollte am "Neuen" Mini die Nummerschilder des "Alten" weiternutzen.
    War schon an Gründonnerstag bei der Zulassungsstelle, dort sagte man mir dass bei Weiternutzung der Nummernschilder an einem anderen Auto zwischen Abmeldung des Alten und Zulassung des Neuen 24 Std. liegen müssen. Da ich Ostern aber fahren wollte rückte ich wieder ab.:headshk:
    Heute nun eröffnete mir die nette Dame das ich meine Nummernschild nicht weiternutzen kann da es eine neue Verordnung aus Berlin gäbe, dass die Kennzeichen künftig mindestens 4 Stellig sein müssen.:mad:
    Also Ortskennung plus ein Buchstabe und drei Ziffen, oder zwei Buchstaben und zwei Ziffern.
    Was soll das, gibt es dafür einen Grund?

    Ansonsten haben die Eintragungen alle geklappt, nur ist die Zulassung jetzt drei Seiten "dick".:rolleyes:

    Grüße!

    Leo.

  • Unsachmäßige Bearbeiter einer Zulassungsstelle unterliegen zu 99% hormoneller Stimmungsschwankungen, das hat wenig mit Berlin zu tun, da eine solche Anordung eigentlich immer noch Landessache ist.

  • Zitat

    da eine solche Anordung eigentlich immer noch Landessache ist.

    Eben. Und genauer regelt jeder Landkreis selber, wie er die Nummern verteilt.
    Ein Faktor ist zB. die Fahrzeuganzahl des Landkreises, was hier das Problem sein kann, wenn die möglichen kurzen Kombinationen langsam aus gehen.

    Und ein nicht unerheblicher Faktor ist tatsächlich der Mitarbeiter hinter dem Tresen. Darum immer recht freundlich sein zu dem Beamten ;)

    Aber wenn dein Kennzeichen ja bereits existiert und nicht anderweitig vergeben bzw. reserviert ist, sollte das relativ problemlos gehen. Ist ja gewissermaßen Bestandschutz. Neuer Mitarbeiter -> neues Glück ;)

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • War Aussage der Sachbearbeiterin und des Leiters der Zulassungsstelle.
    Angeblich eine Sache aus Berlin, in Übereinstimmung mit den Bundesländern.

    Habe auch gleich eine Telefonnummer vom Saarländischen Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr bekommen mit Namen vom Sachbarbeiter bei dem ich mich beschweren könne.

    Leo.

  • Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
    (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

    Aktueller Rechtsstand: 8. April 2011

    Zitat

    § 8 Zuteilung von Kennzeichen

    (1) Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Die Unterscheidungszeichen sind nach Maßgabe der Anlage 1 zu vergeben. Die Erkennungsnummer wird nach Anlage 2 bestimmt. Fahrzeuge der Bundes und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen nach Anlage 3; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.

    (2) Die Zulassungsbehörde kann die zugeteilte Erkennungsnummer von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen.


    http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm

  • Eben. Und genauer regelt jeder Landkreis selber, wie er die Nummern verteilt.
    Ein Faktor ist zB. die Fahrzeuganzahl des Landkreises, was hier das Problem sein kann, wenn die möglichen kurzen Kombinationen langsam aus gehen.

    Und ein nicht unerheblicher Faktor ist tatsächlich der Mitarbeiter hinter dem Tresen. Darum immer recht freundlich sein zu dem Beamten ;)

    Aber wenn dein Kennzeichen ja bereits existiert und nicht anderweitig vergeben bzw. reserviert ist, sollte das relativ problemlos gehen. Ist ja gewissermaßen Bestandschutz. Neuer Mitarbeiter -> neues Glück ;)

    Wäre überhaupt kein Problem gewesen wenn es 4 Stellig gewesen wäre.

    Leo.

  • Zitat

    Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

    Den Käse gibt es schon seit Jahren, nichts desto trotz liegt es im Ermessen des Bearbeiters auf ein bereits vergebenes kurzes Kennzeichen einen Fahrzeugwechsel durchzuführen.
    Dieses Prozedere ist etwas tricky, da wirklich 24h dazwischenliegen müssen, aber es geht.Natürlich nicht, bei Menschen, die schon 90% Ihrer menthalen Kräfte auf das Bedienen eines EDV-Gerätes verschwenden müssen...:D

  • Zitat

    Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu.


    Das ist im Grundsatz der "Genickschußpassus" im Gesetz. Damit behält sich die Behörde ihr Vorrecht vor.

    Ich habe mich lange genug mit der sächsischen Zulassungsbehörde gestritten wegen meinem Umzug von Leipzig-Stadt nach Leipzig-Land.
    Zum Glück kam dann letztes Jahr die Verordnung in Sachsen, dass man sein altes Kennzeichen auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten kann.

  • Das ist im Grundsatz der "Genickschußpassus" im Gesetz. Damit behält sich die Behörde ihr Vorrecht vor.

    Ich habe mich lange genug mit der sächsischen Zulassungsbehörde gestritten wegen meinem Umzug von Leipzig-Stadt nach Leipzig-Land.
    Zum Glück kam dann letztes Jahr die Verordnung in Sachsen, dass man sein altes Kennzeichen auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten kann.

    Der Chef der Zulassungsstelle hat die allumfassende Macht, dann kommt erst mal ne Weile nix, und dann kommt erst Gott! Oder so ähnlich.

  • Zitat

    Dieses Prozedere ist etwas tricky, da wirklich 24h dazwischenliegen müssen, aber es geht.

    Vor noch wenigen Jahren waren es noch mehrere Tage.

    Heute kann man es damit begründen, weil Fahrzeuge von 0-24 Uhr versichert bzw. besteuert sind. Was zB. bedeutet, daß man ohne Kennzeichen zur bzw. weg von der Zulassungsstelle fahren darf. Aber eine gleichzeitige Anmeldung von 2 Fahrzeugen auf einem Kennzeichen geht nunmal nicht.

    Und das mit schmalen Buchstaben, zweizeilig, kleines Kennzeichen etc. liegt letztendlich im Ermessen des Beamten vor Ort.
    Das fängt schon mit den Ausnahmegenehmigungen an.
    Jedes Auto mit Kennzeichen am Kofferraumdeckel hat zB. eine Ausnahmegenehmigung. (Interessant für die Anhängerbauer hier unter uns).

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Wäre überhaupt kein Problem gewesen wenn es 4 Stellig gewesen wäre.

    Leo.

    Hi Leo,

    du musst deine Autos nicht im Homburger Straßenverkehrsamt ummelden:headshk:

    Das geht, zumindest hier im Saarland in jedem Straßenverkehrsamt/Bürgeramt. ;)

    Ich würde an deiner Stelle einfach mal nach IGB ins Rathaus (Bürgeramt) fahren und es dort versuchen. Zumal IGB und HOM beide zum Saarpfalz-Kreis gehören ;)

    Hier in IGB sind die sehr umgänglich ;) was aber leider keine Garantie für den Erfolg ist :rolleyes:

    Gruß, Diddi

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