• @ KLAS

    Jein gibt es schon rein Sprachgebräuchlich... und mit einer kleinen Extrawurst... : http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

    sprachgebrauch ist aber nichts rechtliches.
    und wie selbst bei wiki richtig steht macht es bei uns strafrechtlich keinen unterschied wen man beleidigt.
    das es verfahrensrechtlich die besonderheit gibt das der vorgesetzte klagen kann obwohl er nicht selber beleidigt wurde, hat nix mit der zu erwartenden strafe zu tun.
    in anderen ländern hingegen gibts die "beamtenbeleidigung" und es werden immer höhere strafen verhängt als bei "normaler" beleidigung möglich wären

    If you can't stand a joke, don't drive one

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