• Hallo liebe Mini freunde,
    ich hatte heute meinen ersten Unfall. Ich habe erst seit knapp einem Jahr meinen Führerschein und hab gerade einige Reperaturen hinter mir, das meine Kleine wieder richtig läuft, vielleicht kennt jemand die Themen die ich eröffnet hatte. Wie dem auch sei, jetzt ist wieder einiges anderes Kaputt. Warum ich hier schreibe ist, weil ich hoffe das hier vielleicht einige Leute wissen, wie das eventuell ausgehen würde, also vorallem Rechtsmäßig, da ich ja noch in der Probezeit bin und nun erstmal um meinen Führerschein bange. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen komisch, weil ich meine Kleine über alles liebe aber ohne Führerschein kann ich sie auch nicht mehr bewegen.

    Folgender Ablauf: Ich fahre auf einer größeren Ortsstraße, die durchgängig Vorfahrtstraße ist, mit einigen Einmündungen von links und rechts den Berg hinunter. In etwas größerer Entfernung sehe ich einen älteren Opel fahren, der bei einer Einmündung bremst, an der mehrere Autos stehen und warten loszufahren. Ich setze also zu einem "überhol maneuver" an, was ich nur deswegen als solches bezeichne, weil das Auto zum zeitpunkt seines bremsvorgangs noch auf der Vorfahrtstraße befand. Vor dem bremsenden Opel war alles frei, also sah ich keinen Grund wieso ich nicht hätte überholen sollen, da ich in dem Moment davon ausging, das dieser hält um jemanden rauszulassen, eine Person, rechts abzubiegen (ohne zu blinken) etc.
    Ich fahre oft genug in der Stadt um zu wissen, das es eben solche Leute gibt, die mitten auf der Straße einfach stehen bleiben ohne triftigen grund. Das hört sich jetzt nach Entschuldigungen an, vielleicht sind es auch welche, ich weiß es mittlerweile selbst nicht mehr.
    Jedenfalls kommt es wie es kommen musste: eines der wartenden Fahrzeuge fährt los und ich erwische es in der hinteren tür, allerdings mehrwiegend auf meinem fahrstreifen, nicht auf der Gegenspur, obwohl ich natürlich auch auf der gegenspur gefahren bin, allerdings nicht mit dem kompletten fahrzeug, der Mini ist ja schmal genug um dort auch nur minimal auf die Gegenspur ausweichen zu müssen um trotzdem noch vorbei zu kommen. Der andere Unfall "Teilnehmer" erzählte mir dann, der Mann im Opel hätte ihr gewunken, sie solle fahren und das es dementsprechend meine Schuld sei. Jetzt bin ich mir aber ziemlich sicher, oder beziehungsweise jetzt dank Polizei auch nicht mehr sicher, das man selbst wenn einem die Vorfahrt "gegeben" wird, man sie immernoch nicht im Auge des Gesetzes hat, wenn das Vorfahrt Achten Schild da steht.
    Naja, habe ich also die Polizei gerufen, weil ich natürlich nicht finde das ich Schuld habe, und als der Polizist eintraf, guckt er mich nur an, einen 18 jährigen im schön aufpoliertem Mini und für ihn war die Lage klar, das ich Schuld hätte, weil ich in "einer unklaren Verkehrssituation überholt hätte". Da war ich erstmal baff und weiss jetzt nicht mehr was ich glauben soll.
    In dem Moment des Unfalls bin ich wirklich davon ausgegangen das dieser Mann da hält, befragen konnten wir ihn nicht mehr weil er weggefahren ist (der opel fahrer) und meine Erinnerungen an den Unfall sind auch nicht mehr die besten. Ich stehe immernoch unter gewaltigem Schock, weil ich einfach unglaublich erschüttert bin mein Auto kaputt zu sehen und vorallem das jemand ohne nochmal zu gucken sich einfach die Vorfahrt (die ihm ja angeblich gegeben wurde, bestätigen kann ich das nicht, das konnte ich ja nicht sehen) in anspruch nimmt und fährt. Und schnell muss sie ja gewesen sein, ansonsten hätte ich sie ja nicht in der hinteren Tür erwischt!

    Wie sieht das denn jetzt aus? Zu Schaden gekommen ist keiner (Personell gesehen), nur Blechschäden und mein Scheinwerfer aber auch nichts schlimmes wie Rahmen oder Karosserie verzogen etc, so wie ich das in dem Moment beurteilen konnte. (Die Spurstange der betroffenen Seite war noch komplett gerade, Rad stand auch nicht schief, im Motorraum war alles noch fest). Darum meine Fragen:

    1. Wer hat Schuld?
    2. Wie gehts jetzt überhaupt weiter? Der Polizist war nicht sehr hilfreich, ich musste nochnichtmal irgendwas unterschreiben etc, ich glaube es gibt nichtmal ein Protokoll.
    3. Verliere ich meinen Führerschein?
    4. Gibt es Mini Karosseriebauer im Raum Würzburg?

    Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt, ich bin am Boden zerstört, absolut enttäuscht von der Polizei und beginne an mir selbst zu zweifeln ob ich im Straßenverkehr überhaupt etwas verloren habe, wenn ich tatsächlich eine solch "unklare Verkehrssituation" als absolut klar eingeschätzt hatte, oder ob der Polizist mich tatsächlich einfach beim Anblick schon gefressen hatte, wie ich momentan das Gefühl habe. Darum hoffe ich das mir jetzt mal jemand sagt was Sache ist, ich weiß das es warscheinlich nicht so einfach ist. Meine Familie hatte noch nie Unfälle an denen sie nicht Schuld waren und können mir deswegen nicht wirklich viel sagen.

    Vielen Dank im vorraus,

    MFG Domi

  • Rechtsanwalt aufsuchen, alles andere wäre Spekulation und falsche Beratung.
    Keiner von uns wird den tatsächlichen Sachverhalt nachvollziehen können.
    Wenn Geschädigter und Unfallgegner Ihre Versicherungdaten am Unfallort ausgetauscht haben, wirst Du Post von Deiner Versicherung bekommenmit einer Benachrichtigung zur Regulierung fremder Schadensansprüche.
    So wie Du es schreibst, gehe ich nicht davon aus, das Du ein Schuldeingständnis am Unfallort gemacht hast.
    Einzig die Polizei kann Dir ein Bußgeld zuschicken, ob und wie hoch das ausfällt, hätte Dir der Polizist vor Ort sagen können.
    Einzig davon hängt ab, ob Du mit Führerscheintechn. Konsequenzen zu rechnen hast.

  • Hallo
    Auch trotz deines Überholvorganges hast Du Dich auf einer Vorfahrtstraße befunden.Dies steht an erster Stelle.
    Wer irgendwie, irgend jemanden gewunken hat soll Dir dabei egal sein.
    Wirst aber warscheinlich nicht um einen Rechtsanwalt auskommen um Dein Recht durchzusetzen.
    Gruß Frank

    Es gibt Scheiche und Scheiche und Sonne und Sonne:D

  • Danke das ihr euch meinen riesigen text durchgelesen habt, meinen Rechtsanwalt werde ich morgen aufsuchen und hoffe dann einfach mal das ich das ganze zumindest auf eine Teilschuld reduzieren kann. Ich bin mir im klaren, das das ganze SO nicht hätte laufen sollen, aber trotzdem bin ich immernoch sehr erbittert darüber das der Unfallteilnehmer nicht nochmal nach dem Auto angehalten hatte um zu schauen ob da nicht zb. ein Fahrradfahrer vorbei fahren würde. Aber das soll dann mein Anwalt klären. Und das mit der Vorfahrtsstraße dachte ich eigendlich auch so. Danke euch!

    MFG Domi

  • Wenn Du keine Strafe bezahlen musst die in den Punktebereich geht, und das haette Dir der Polizist normalerweise gesagt musst Du Dir um Deinen Fuehrerschein keine Sorgen machen.
    Alles andere wie schon gesagt geht ueber die Versicherung, und wenn Du sicher bist dass Du Recht hast am bestten ueber nen Anwalt.

    Realität ist eine Illusion, die durch den Mangel an Alkohol hervorgerufen wird

  • Wenn Du keine Strafe bezahlen musst die in den Punktebereich geht, und das haette Dir der Polizist normalerweise gesagt musst Du Dir um Deinen Fuehrerschein keine Sorgen machen.
    Alles andere wie schon gesagt geht ueber die Versicherung, und wenn Du sicher bist dass Du Recht hast am bestten ueber nen Anwalt.


    Tja wenn man in der Fahrschule aufpasst weis man das ;) alles was bis 35€ geht gibt kein Problem ;) Und wenn es über 40€ sind gibt's Punkte und ein aufbauseminar mit Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre ;)

    Wenn die dich allerdings nach den anzeigen wird es eng ; )


    (1) Wer im Straßenverkehr

    1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

    a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

    b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

    2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

    a) die Vorfahrt nicht beachtet,

    b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

    c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

    d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,

    e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

    f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder

    g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Moin.

    Ich denke das es im schlimmsten Fall für Dich 50/50 ausgehen wird.

    Selbst überholende Fahrzeuge haben vorfahrt.
    Das einzige Problem ist halt, daß das Überholen im Kreuzungsbereich nicht ganz erlaubt ist. Aber du hast dich ja wie ich es lese vorher vergewissert das die Straße frei ist.

    Dein Unfallgegener muß sich selbst auf freie Fahrt vergewissern, der Opel-Fahrer hätte ja auch nur ne Fliege verscheuchen wollen, und nicht auf das Vorfahrtsrecht verzichten.

  • Die Frage ist ja : War es überhaupt überholen? Wenn der Opel gestanden hat, war es ein Vorbeifahren.

    Lupi, wie siehts dann aus?

    Naja kommt drauf an ob der an dem er vorbeigefahren gehalten hat , gewollte Fahrtunterbrechung , freiwillig dann war es vorbeifahren

    Wenn er verkehrsbedingt halten musste dann war es überholen ;)

    Die Vorfahrtsregeln gelten aber spurübergreifend , da gibt es sogar ein nettes Bildchen in den Bögen ;)

    Ein Motorradfahrer überholt auf einer Vorfahrtsstraße einen LKW ein Auto will in die Straße rechts abbiegen und würde den Motorradfahrer umsegeln .

    Die Frage ist was muss der Autofahrer tun ?

    1 nur nach Links schauen und dann fahren

    2 laut hupen und warten bis die drogen aufhören zu wirken

    3 beide Seiten beobachten

    Grüssle Lars

  • Hört sich kompliziert an. ich würde 2 nehmen. :D

  • ...meinen Rechtsanwalt werde ich morgen aufsuchen und hoffe dann einfach mal das ich das ganze zumindest auf eine Teilschuld reduzieren kann...

    Ich kann dir nur raten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen ;)

    Keine Angst vor den Anwaltskosten, denn die werden von der Versicherung der Gegenpartei getragen ;)

    Du wirst leider zumindest mit einer Teilschuld rechnen müssen, denn...frei zitiert: ...mann muss jederzeit so angepasst fahren, dass man immer vor einem plötzlich auftauchenden Hindernis zum Stehen kommen kann...

    Eine Teilschuld hat man in den meisten Fällen schon, sobald man den Zündschlüssel umgedreht hat :rolleyes:

    Ich spreche da aus eigener Erfahrung ...:rolleyes:

    Wie hoch die Teilschuld ausfällt, hängt nicht zuletzt von den Fähigkeiten des Anwalts ab. Mit etwas Glück kommst du auch ohne eine Teilschuld davon.

    Sollte ein Buß- oder Verwarnungsgeld ins Haus flattern, auf jeden Fall erst einmal Einspruch einlegen (wird dir auch der Anwalt raten), denn wenn du diesen annimmst/zahlst, ist das automatisch schon die Eingeständnis einer Teilschuld...:rolleyes:

    Ich drücke dir die Daumen ;)

    Gruß, Diddi

  • Danke für eure zahlreichen Antworten und auch danke dir Diddi für deine klärenden Worte, zb. bezüglich der Anwaltskosten. Von dem ganzen Kram hab ich ja keine Ahnung ;)
    Natürlich hoffe ich darauf das ich keine Teilschuld bekomme, aber ich wäre momentan sogar mit 50/50 noch zufrieden, weil es natürlich durchaus stimmt das ich in ner unklaren verkehrssituation überholt habe, nur hätte die andere Frau ja zb auch nochmal gucken müssen ob die Straße frei ist, zb. Fahrradfahrer oder Fußgänger oder Roller oder eben meine kleine, hat sie ja aber nicht, sonst hätts nich geknallt ;)
    Heute hat jetzt erstmal die Polizei um 7uhr (!) morgens angerufen, rein physikalisch gesehen sind wir Studenten da nichtmal am Leben. Schauen wir mal wie das weiter geht. Danke für eure Unterstützung ;)

    LG Domi

  • So, nochmal als kleinen Nachtrag weil ich leider nicht mehr editen kann, habe mir jetzt über den ADAC Rechtsschutz einen Anwalt genommen und habe daraufhin eben nochmal mit der Polizei telefoniert, der zuständige Beamte hat mir dann erklärt das sich der Sachverhalt geändert hätte in dem Maße das der andere Unfall teilnehmer nun auch beschuldigt wird, ich aber trotzdem AUCH unfallverursachend gehandelt hätte. Ist das jetzt schon ein kleiner Erfolg, aka. Teilschuld? Oder wie kann ich das verstehen? Ich habe um 14uhr erst den Termin mit meinem Anwalt, ansonsten würde ich auch ihn Fragen ;)

    LG Domi

  • ohne ordentlichen Anwalt kommt man heute leider nicht mal zu seinem Recht...

    Wer auf eine Vorfahrtsberechtigte Strasse fährt, hat Vorfahrt zu achten..das gilt für ALLE Fahrzeuge auf der Vorfahrtstrasse...ob von links oder rechts..da darf ich mich nicht nur auf einen Dussel verlassen, der meint, mich blind auf die Strasse winken zu müssen...

    Und wieso ist der Opelfahrer überhaupt abgehauen, denn der hat den Unfall schliesslich auch herbeigeführt...ein guter Anwalt plädiert hier schonmal auf fahrerflucht!!

    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Naja mich hat einer auf der Vorfahrtsstraße vom Moped gefahren weil er an ner Stoppstelle nicht angehalten hat .

    Das erste was er behauptet hat war das ich zu schnell gekommen bin und er mich nicht sehen konnte .

    Mein Fahrschüler der hinterhergefahren ist hat ausgesagt wir waren in der Stadt mit ca 45 unterwegs gewesen .

    Nach 5 monaten hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten machen lassen das besagt das ich mit 42 km/h gefahren bin und der Unfall von mir nicht abwendbar war .

    Geld hab ich bis auf einen lächerlichen Vorschuss von 10000€ noch keins gesehen .

    Soviel von dem recht bekommen und mit Versicherungen streiten ;)

  • Das klingt ja furchtbar, Lupiter. Ich hoffe dass das für dich "gut" ausgeht, obwohl ich mir bei deiner Beschreibung nichtmal sicher bin ob ich dieses Wort "gut" überhaupt noch verwenden kann.

    Ich würde aber trotzdem gerne nochmal auf meinen Vorfall zu sprechen kommen, da ich denke das es durchaus mehrmals vorkommen kann, das ein Polizist einem Fahrer, in einer solch "unnormalen" Situation den Vorwurf macht, in einer Unklaren Verkehrssituation überholt zu haben. Das kann jetzt ein bisschen langweilig werden, da es hier um Paragraphen usw. geht, nur muss ich es momentan mehr oder weniger gezwungenermaßen interressant finden, da ich vermutlich ein Bußgeld bekommen werde, das ich in den bereich unter 40Euro handeln muss, da noch in der Probezeit.

    Ich habe mich heute mal im Rahmen des ADAC Rechtsschutzes, wie bereits erwähnt, mit einem Anwalt für Verkehrsrecht hier in Würzburg unterhalten. Schon am Telefon konnte mir dieser erklären, dass was die Polizei hier sagte so nicht stimmte, aus dem Grund, das es keine Unklare Verkehrssituation war, da eine solche Situation gesetzlich eindeutig geklärt ist. Und zwar steht im "Hetschler", DEM Nachschlagewerk für Verkehrswiedrigkeiten eindeutig drin, (Paragraphen kann ich auch noch angeben, wenn nötig, ich schreibe jetzt aus dem Gedächtniss) das für eine Unklare Verkehrssituation:
    1. Nur ein Bremsendes Fahrzeug NICHT ausreicht
    2. Diese Rechtssprechung sich lediglich auf das Fahrzeug bezieht, das diese Situation hervorruft.
    3. Weitere Umstände vorhanden sein müssen, wie eindeutig unklares Fahrverhalten der Person vorrausgehen muss, zb. links blinken und rechts fahren, langsam fahren wegen Parkplatzsuche, etc.
    All das war hier nicht der Fall, selbst wenn der Opelfahrer Auftauchen sollte, und bestätigen sollte das er seine Vorfahrt abgegeben hätte, ist es KEINE Unklare Verkehrssituation.

    Desweiteren meinte der Anwalt auch, das es dementsprechend "belanglos" ist, ob das Fahrzeug die Vorfahrt abgegeben hat, da der Opelfahrer nur SEINE Vorfahrt abgeben kann, nicht aber die Nachfolgender Fahrzeuge, oder solche des Gegenverkehrs und es deswegen trotzdem ein Vorfahrtsdelikt war, egal wo auf der Straße ich mich befand. Allerdings räumte er dann auch ein, dass ich trotzdem mit einem Bußgeld zu rechnen habe, da ich den berühmten Paragraph 1 verletzt habe, und zwar rücksichtsvoll und vorrausschauend zu fahren.
    Das man den aber bereits verletzt hat, wenn man aus seiner Garage hinausfährt, braucht man ja in einem Autoliebhaber Forum nicht mehr zu sagen, was auch die Müßigkeit beschreibt wie nutzlos es ist dagegen angehen zu wollen -> Werde ich dementsprechend auch nicht tun.
    Allerdings meinte er könnte die Polizei dort auch nur eine Mündliche Verwarnung Aussprechen, >sofern sie das denn wollte<, ich mich aber maximal mit einem Bußgeld von 35euro abfinden sollte, was ja noch nicht im Punktebereich liegt. Der Anwalt riet mir deswegen sogar davon ab, einen Anwalt einzuschalten, da diese Vergehen wohl Pauschal berechnet werden, und ich so 4-500euro bezahlen müsste, für eine Sache die eigendlich Glas-klar ist. Aber sollte sich die Polizei dort uneinsichtig zeigen, und mit einem Bußgeld im höheren Bereich kommen, was dann wiederrum eine Probezeit Verlängerung und des weiteren ein Aufbauseminar bedeuten würde, was auch 3-400 euro kostet, dann würde ich die 100 euro extra sogar investieren um auf mein Recht zu bestehen. Mein Anwalt bezeichnete allein die Tatsache, das sich meine Schuld von Gestern mit "voller Schuld" auf heute zu "teilschuld" reduziert hätte, würde doch zeigen das sich die Polizei Intern über den Fall unterhalten habe und es wohl eingesehn hat, das es doch nicht so klar "meine Schuld alleine" war. Alles andere ließe sich jetzt regeln und darum gehe ich Morgen zur Polizei um das mit dem zuständigen Beamten zu klären, zu Fuß leider, da ich heute an meinem Vorderrad auf der Unfallseite, im Stand bereits ein deutliches Spiel vermerken konnte und ich meine Kleine deswegen nicht mehr bewegen möchte.

    Ich bin ja auch bereit einzugestehen das es vielleicht dumm war dort zu überholen, und gelernt habe ich daraus auch soetwas nicht mehr zu machen, wieso würde jetzt hier den Rahmen sprengen. Nichts desto Trotz habe ich meine Rechte und die stehen eindeutig in der Sache, das ich auf der gesamten Breite der Straße Vorfahrt hatte und das ist nunmal übergeordnet dem, was ein geflüchteter Opelfahrer an Verkehrshilfspolizei Diensten übernimmt.

    Ich habe hier zwar alles ziemlich zugespamt, vertraue aber darauf das es bei über 400 "hits" doch auch einige gegeben hat, die es nur interressiert hat aber vielleicht nichts sagen wollten - was ja auch okay ist. Daher auch an diese:

    Mit freundlichen Grüßen,
    der morgen hoffentlich viel schlauere und erleichterte,
    Domi

  • Natürlich interessiert es mich als Leser wie sowas ausgeht, könnte auch mir passiert sein, werde mich aber hüten Komentare abzugeben wenn ich nicht wirklich Ahnung habe. Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück, gefühlt liegt die Schuld beim anderen, aber....

    Viel Glück Andreas

  • Hallo Domi,

    zu diesem Thema kann ich dir eine Unfallversicherung empfehlen. Schau doch mal auf diese Seite: [Link gelöscht]
    Viel Erfolg!!

    Lg :)

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