CHPH: Vordere Seitenscheiben gehören zum Sichtbereich des Fahrers und für die muss Folgendes nach StVZO gelten:
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§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und
Trocknungsanlagen für Scheiben
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und
Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff,
deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die
Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
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Nach Auslegung des TÜV Mannes erfüllt eine Polycarbonatscheibe diese Anforderung nicht ... somit keine Eintragung in seinem(!) Falle möglich.
Schelly87: Die Heckscheibe aus Polycarbonat ist flach -lässt sich aber beim Einbau problemlos in Form drücken.