Fahrzeugbrief 1300er 1970-1985

  • Hi,

    ich habe noch eine alte Karosse günstig abzugeben (ohne Motor und Vorrahmen). Sie ist ca. Bj. 70-72, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung habe ich auch irgendwo. Einen Brief könntest du hierzu also problemlos nachbestellen.

    VG

  • @ minifahrer A.D.:
    selbiges hab ich auch vor. Und ich seh da keine Urkundefälschung, da die Urkunde an sich original bleibt.
    Ich nutze doch eine originale, nicht verfälschte Urkunde, um eine vorhandene Karosse mit "neuer" FIN auszustatten.
    Das einzige Problem könnte darin bestehen, einen Brief zu erwischen, dessen Karosse offiziell verschrottet wurde.
    Da wird wohl das Personal auf der Zulassungsbehörde dumme Frragen stellen.
    Oder hab ich das was falsch?

    Grüsse Peter

  • Eine Karosserie gilt in Deutschland als Ersatzteil.
    Solange du also einen alten (nicht gefälschten) Brief mit einer neuen Karosserie ausstattest, zum Beispiel weil die alte Karosserie nicht mehr zu reparieren war, dann tust du meiner Meinung nach nichts unrechtes!

    Grüße,

    Stefan


  • Oder hab ich das was falsch?

    ja, und zwar den gedanken das nur das papier eine urkunde ist. aber fahrzeug und papiere gehören zusammen, ebenso bilden fahrzeug und kennzeichen eine urkunde, übrigens eins der hindernisse für ein wechselkennzeichen, in anderen ländern ist das kennzeichen personenbezogen und somit einfacher.
    sicherlich kann man ein völlig verrostetes fahrzeug mit einer neuen karosse ausstatten und das entsprechend abnehmen lassen. aber selber die eine FIN verschwinden lassen und eine "neue" einschlagen ist höchst bedenklich.

    außerdem wird gern angenommen das man "altern lässt" um vorschriften zu umgehen oder gar einen wertvorteil zu erlangen.

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Aber natüüüüüüüüürlich ist das einschweißen einer fremden Fahrgestellnummer völlig legal, machen ja alle Werkstätten in Kreuzberg mehrmals Täglich, nichwahr. :scream: Hat auch gaaaarnichts mit Urkunden zu tun. :eek:
    Das ganze jetzt noch im Stile von Mario Bart vorgetragen.

    Natürlich gilt eine Karossrie als Ersatzteil, aber unter Beibehaltung der Fahrzeugidentität. Die Fahrgestellnummer ist aber durch eine autorisierte Werkstatt einzuschlagen und im Brief zu vermerken. Das entspricht also nicht ganz der angedachten Vorgehensweise des Threadstarters.

    so long
    der Doc

  • das erinnert mich prompt an folgendes:

    Schöne Sachen, die völlig neue Möglichkeiten eröffnen. ;)


    minifahrer a.d. kann dir bestimmt gerne helfen nach einer kleinen Rechtsbelehrung packt er dann den Stempelkasten aus.
    Vielleicht sehen die Zahlen mittlerweile ja täuschend echt aus. ;)


    :D

  • § 267 Urkundenfälschung

    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
    3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    Da müsst Ihr mal sehen was da an echt teueren Oldtimer`n Bugatti usw. auf dem Markt ist, nagelneu - war auch nur noch ein Stück Blech vorhanden und ist heute mehr als eine Mil. € Wert, wo ist da die Urkundenfälschung?????

  • Da müsst Ihr mal sehen was da an echt teueren Oldtimer`n Bugatti usw. auf dem Markt ist, nagelneu - war auch nur noch ein Stück Blech vorhanden und ist heute mehr als eine Mil. € Wert, wo ist da die Urkundenfälschung?????

    Wenn ein Bugatti (z.B. ein T35 von Pur Sang aus Argentinien) neu gebaut wird, dann ist das zunächst einmal eine Replik. Diese hat denn auch den Wert einer solchen - und nicht den eines Originals.
    Dann gibt es allerdings einen florierenden Handel mit 'Fahrzeugidentitäten', also Originalpapieren (z.B. einer alten französischen Cart Grise zu obigem Bugatti-Typ). Mit solch einer Identität mutiert dann besagte Replik zu einem 'Original'. Ob bis hierhin schon eine strafbare Handlung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Richtig kriminell wird es aber dann, wenn das Auto als 'Original' verkauft wird. Dann sprechen wir von Betrug. Daher wird beim Handel von hochpreisigen Klassikern mithin ein großer Aufwand zur zweifelsfreien Feststellung der Identität betrieben.

    Beim Mini bewegen wir uns da sicherlich auf einem anderen Niveau. Der Tausch der originalen Karosserie gegen eine beliebige andere bei Übernahme der alten Fahrgestellnummer wird im Rahmen des behördlich vorgesehen Prozesses allerdings in den Papieren vermerkt. Zumindest kenne ich das nur so.

    Man kann sich natürlich auf die 'Wo kein Kläger, da kein Richter'-Regel verlassen. Das kann aber auch in die Hose gehen.

    Schöne Grüße
    Dietrich

  • Hi!

    BMW hat das Ganze mal durchexerziert und 2006 einen 2002tii zum Nachweis der umfassenden Ersatzteilversorgung, auf einer neuen Rohkarosse aufgebaut. Wie es ausgegangen ist, steht hier: http://www.motor-klassik.de/restaurierung/…-3-1105863.html

    Kurz gesagt: Die Übertragung der VIN war nicht das Problem, weil die genutzte Rohkarosse bis dahin noch KEINE VIN HATTE.

    Trotz alledem wurde dem Auto der Status der 1973er Fahrzeugs aberkannt und es wurde als Baujahr 2006 erfasst. Mit weitreichenden Konsequenzen wegen der Abgase, etc.

    Gruss, Joerg

  • Hi!

    BMW hat das Ganze mal durchexerziert und 2006 einen 2002tii zum Nachweis der umfassenden Ersatzteilversorgung, auf einer neuen Rohkarosse aufgebaut. Wie es ausgegangen ist, steht hier: http://www.motor-klassik.de/restaurierung/…-3-1105863.html

    Kurz gesagt: Die Übertragung der VIN war nicht das Problem, weil die genutzte Rohkarosse bis dahin noch KEINE VIN HATTE.

    Trotz alledem wurde dem Auto der Status der 1973er Fahrzeugs aberkannt und es wurde als Baujahr 2006 erfasst. Mit weitreichenden Konsequenzen wegen der Abgase, etc.

    Gruss, Joerg

    Das war aber ein völlig anderer Sachverhalt. BMW hat ja nicht versucht, dem Auto mit einem alten Fahrzeugbrief die Identität eines anderen Autos mit entsprechend früher Erstzulassung zu geben. Das würden die so im Fokus der Öffentlichkeit auch sicherlich nicht tun. Zumindest würden wir das dann nicht erfahren. Eigentlich war von Anfang an klar, daß das Auto nach heutigen Zulassungsrecht überhaupt nicht zulassungsfähig ist. Ist ja ein Neuwagen und da gelten eben aktuelle Zulassungsbestimmungen (Abgas, Insassenschutz, etc.). Das Ganze Brimborium damals war eine einzige Show.

    Schöne Grüße
    Dietrich

  • Das war aber ein völlig anderer Sachverhalt. BMW hat ja nicht versucht, dem Auto mit einem alten Fahrzeugbrief die Identität eines anderen Autos mit entsprechend früher Erstzulassung zu geben. Das würden die so im Fokus der Öffentlichkeit auch sicherlich nicht tun. Zumindest würden wir das dann nicht erfahren. Eigentlich war von Anfang an klar, daß das Auto nach heutigen Zulassungsrecht überhaupt nicht zulassungsfähig ist. Ist ja ein Neuwagen und da gelten eben aktuelle Zulassungsbestimmungen (Abgas, Insassenschutz, etc.). Das Ganze Brimborium damals war eine einzige Show.

    Schöne Grüße
    Dietrich

    OK. Ich war der Ansicht, die wollten eine bis dahin identitätslose Karosserie mit der Identität des Spenders versehen und als 1973er zulassen. So kann man sich irren.

    Gruss, Joerg

  • Hallo Da bietet einer auf Ebay ein paar Kfz -Briefe von Minis an ,unter Artikel
    nr. 190485726394 und dann andere Angebote.
    was mich wundert das Suchen und Anbieten von Briefen in letzter Zeit
    zugenommen haben. Scheinbar wird vergessen das irgend welche Behörden
    hier zu schauen Mfg Minimoke 68

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