• Jetzt will ich auch mal was sagen.

    Ja, der Käufer ist selbst schuld, er hätte das Bild ansehen müssen.
    Aber hätte der Verkäufer nicht mit den Worten "Chrom schlecht" schon
    vorher solchen Sachen aus dem Weg gehen können ?

    Aber das sind doch alles nue Peanuts..

    Ein Freund von mir hat ein ganz andres Ebay Problem.
    Er hat nen Fernseher verkauft, ihn aber zeitgleich auch wonanders
    angeboten, wo er ihn auch verkauft hat.
    Dann hat er die Auktion 5 Tage vor Ende bei Ebay beendet (Gebote gelöscht).

    Jetzt besteht der Höchstbieter (zum Zeitpunkt der Beendung) auf den Fernseher.
    Er droht mit Anwalt usw.
    Mein Bekannter nahm das nich ernst, fragte aber einen Anwalt und siehe,
    der Bieter hat recht.
    Jetzt muß mein Bekannter sehen, wie er sich einigt.
    Es wird wohl auf eine Entschädigung für den Bieter rauslaufen.....

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Wie bitte?

    Man kann doch bei ebay bis 24 Std. vor Auktionsende die Auktion ganz offiziell vorzeitig beenden (Artikel kaputt usw.).

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin verrückt.
    Die andere summt die Melodie von 'Tetris'.

  • Darum sollte man auch die Auktion mit "Artikel zerstört beenden" ...

    wenn dann noch einer auf Erfüllung besteht kann man ja einen anderen besorgen und fallen lassen...den kann er dann abholen...:p

    Aber wie einer auf Erfüllung bestehen kann, nur weil er Höchstbietender zu irgendeinem Zeitpunkt war, obwohl die Auktion noch gar nicht beendet ist, erschliesst sich mir nicht...

    Ein guter Anwalt könnte genauso gut sagen, der Kläger soll erst auch mal nachweisen, das er auch wirklich Gewinner der Auktion ist, denn ich könnte natürlich ad hoc mal 5 Personen nennen, die noch kurz vor ende sein Gebot locker überboten hätten...

    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Ein guter Anwalt könnte genauso gut sagen, der Kläger soll erst auch mal nachweisen, das er auch wirklich Gewinner der Auktion ist, denn ich könnte natürlich ad hoc mal 5 Personen nennen, die noch kurz vor ende sein Gebot locker überboten hätten...

    Da gibt's ja nicht viel nachzuweisen. Wenn Du die Auktion beendest, ist sie zu Ende, und derjenige mit dem zu dem Zeitpunk höchsten Gebot ist halt der Höchstbietende. Mit dem ist dann ein Vertrag zustande gekommen, den Du anfechten mußt. Dafür kann es triftige Gründe geben, "hab ich schon woanders vertickt" ist allerdings keiner davon.

  • 'Auktion vorzeitig beenden' heisst bei ebay aber automatisch auch, dass alle Gebote gelöscht werden, also unwirksam sind.

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin verrückt.
    Die andere summt die Melodie von 'Tetris'.

  • Stimmt, hab's nochmal nachgelesen. Allerdings klappt es, wenn man VOR dem Löschen des Angebots alle Gebote streicht.

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin verrückt.
    Die andere summt die Melodie von 'Tetris'.

  • Stimmt, hab's nochmal nachgelesen. Allerdings klappt es, wenn man VOR dem Löschen des Angebots alle Gebote streicht.

    Du kannst rein technisch bei ebay Gebote streichen und Auktionen löschen, das macht sie aber rechtlich noch lange nicht unwirksam.

    Vgl. auch die ebay-AGB:
    "Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen."

  • es ist doch ein Unterschied, ob ich ein Auktion vorzeitig beende
    (so nach dem Motto: ach,der Betrag reicht mir schon oder ich gönne dem aktuellen Höchstbietenden meinen Artikel)
    oder ob ich eine Auktion zurücknehme und die Gebote streiche... ??:confused::rolleyes:

    ralle

  • Alles klar ;) von wem is der K&N? :)

    "n bisschen Plug&Play is Okay,
    willste individuell sein-muss n Kronleuchter rein !!!"

  • es ist doch ein Unterschied, ob ich ein Auktion vorzeitig beende
    (so nach dem Motto: ach,der Betrag reicht mir schon oder ich gönne dem aktuellen Höchstbietenden meinen Artikel)
    oder ob ich eine Auktion zurücknehme und die Gebote streiche... ??:confused::rolleyes:

    ralle


    Das Problem ist, daß ein Vertrag mit dem Bieter schon in dem Moment zustande kommt, in dem dieser sein Gebot abgibt. Den darfst Du dann auch nicht ja nach Lust und Laune nicht einhalten...

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