Folgende Problematik:
Ich besitze eine Karosse, vermutlich MK3, ohne Gurtpunkte in der C-Säule.
Dafür allerdings in den Ecken auf der Hutablage...
Egal, braucht kein Mensch, nur um ein paar Anhaltspunkte geben zu können.
Jetzt das Interessante:
Zu dieser Karosse wurde ausgehändigt, ein Brief mit Blechschild vom 81er Special.
Abgemeldet seit 92.
Die FIN dazu haben wir nach langem Suchen in der oberen Falz der Kofferraumöffnung gefunden.Sonst hat das Fahrzeug keine weiteren FIN-Merkmale.
Jetzt meine akute Frage:Ich habe noch diverse Briefe von vor 81 rumliegen, einer von 71, wo explizit eingetragen wurde, das sich die FIN im Fußraumblech vor dem Beifahrersitz befindet.
FIN in der Kofferraumöffnung dichtschmieren und neu mit BJ.71 einschlagen, oder so lassen?
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für mich mit den jeweiligen Zulassungsjahren?
Da die Zulassung eh erst im Frühjahr 2011 stattfindet, wäre beide vom Alter her H-fähig.Davon mal abgesehen.;)
Frage zur FIN und Alter des Minis
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Vor September 71 sind die Abgasvorschriften nicht so wild....
(Beim September bin ich mir nicht so sicher) -
Schade, die EZ vom 71er ist 12.11.71...
Allerdings, ich seh grad, dort ist auch noch eingetragen:
Auspuffanlage geändert, zwei Schalldämpfer, zwei Endrohre.Beim 81er ist alles Serie, laut Brief.
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Schade, die EZ vom 71er ist 12.11.71...
Allerdings, ich seh grad, dort ist auch noch eingetragen:
Auspuffanlage geändert, zwei Schalldämpfer, zwei Endrohre.Beim 81er ist alles Serie, laut Brief.
Das ist doch das richtige fürn Ratzi!:D;)
Frag doch mal Hans, der weiss das garantiert!
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Das ist doch das richtige fürn Ratzi!:D;)
Sehr geehrte Frau Hikke,
darf ich vielleicht auch mal irgendwann einen richtigen Mini fahren, oder muss ich mich mit meiner Rostblase bis zu meinem Tod rumärgern lassen?:p:D
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Zitat von Jazzman
;Jetzt meine akute Frage:Ich habe noch diverse Briefe von vor 81 rumliegen, einer von 71, wo explizit eingetragen wurde, das sich die FIN im Fußraumblech vor dem Beifahrersitz befindet.
FIN in der Kofferraumöffnung dichtschmieren und neu mit BJ.71 einschlagen, oder so lassen?genau so,
-aber nicht dichtschmieren sondern neu einschweißen
-einschlagen lassen, hinter der Fin kommt noch eine Nummer vom EinschlägerMathias
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genau so,
-aber nicht dichtschmieren sondern neu einschweißen
-einschlagen lassen, hinter der Fin kommt noch eine Nummer vom EinschlägerMathias
Moin Mathias,
dichtschmieren soll heißen:
Ich habe einen Karosseriebaumeister, mit Gewerbe, der darf bescheinigen, das die alte FIN durch Reparaturen am Blech unwiderruflich ersetzt werden musste.
Am Kofferraum guckt keine Sau (die jetzt drin ist, schmiert man mit Füller dicht) nach einer FIN...daher könnte man dann sagen:
"Hier sind die Papiere, das Bodenblech ist leider neu, mach da mal die alte Nummer rein..."Ist das das, was Du meinst?;)
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"Hier sind die Papiere, das Bodenblech ist leider neu, mach da mal die alte Nummer rein..."Dito
Am Kofferraum guckt keine Sau (die jetzt drin ist, schmiert man mit Füller dicht
Das ist nicht selten gewesen die Fin in den Winkel vom Kofferraum einzuschlagen, mach ein Winkelblech neu rein und gut ist. Stell dir vor du bist mal zur Kontrolle und wehe dem einer hat Ahnung, die machen die Fin wieder sichtbar und du und der Karosseriebauer haben ein Problem. Mit dem Argument in den Kofferraum guckt keine Sau lebst du verdammt gefährlich.
Mathias
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Das ist nicht selten gewesen die Fin in den Winkel vom Kofferraum einzuschlagen, mach ein Winkelblech neu rein und gut ist. Stell dir vor du bist mal zur Kontrolle und wehe dem einer hat Ahnung, die machen die Fin wieder sichtbar und du und der Karosseriebauer haben ein Problem. Mit dem Argument in den Kofferraum guckt keine Sau lebst du verdammt gefährlich.Mathias
Ok, verstanden.;)
Ich danke Dir..;) -
Die FIN kannst du auch selbst einschlagen. Sie muss nur am Anfang und am Ende begrenzt sein (z.B. mit * = X und I) Würde sie da einschlagen, wo man gut rann kommt.
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Die FIN kannst du auch selbst einschlagen. Sie muss nur am Anfang und am Ende begrenzt sein (z.B. mit * = X und I) Würde sie da einschlagen, wo man gut rann kommt.
Diesen Vorschlag habe ich "unter vorgehaltener Hand" bei meinem letzten Anhänger beim TÜV auch bekommen. Nummer war nicht lesbar, also hat er mich kurz nach Hause geschickt um diese wieder lesbar zu gestalten;)
* klappt Prima aus X und I. Ihn hat es nichtmal gestört, dass ich nur 3mm Schlagzahlen hatte:D -
Diesen Vorschlag habe ich "unter vorgehaltener Hand" bei meinem letzten Anhänger beim TÜV auch bekommen. Nummer war nicht lesbar, also hat er mich kurz nach Hause geschickt um diese wieder lesbar zu gestalten;)
* klappt Prima aus X und I. Ihn hat es nichtmal gestört, dass ich nur 3mm Schlagzahlen hatte:DEs geht immer das Gerücht rum, dass nur der Tüv / Derkra diese Nummern einschlagen dürfen. Desshalb meine Anmerkung. Musste ja bei mir auch die Fin neu einschlagen, da das Windleitblech / Scheibenrahmen gewechselt wurde.
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Ist doch ganz einfach :
Eine neu eingeschlagene Nummer muß offiziel vom TÜV durch Sternchen ( oder Sonderzeichen ) begrenzt werden .
Wenn aber eine bereits " begrenzte Nummer " vorhanden " ist , besteht kein Bedarf , diese neu zu begrenzen .
... lasst Euch nicht erwischen
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Ist doch ganz einfach :
Eine neu eingeschlagene Nummer muß offiziel vom TÜV durch Sternchen ( oder Sonderzeichen ) begrenzt werden .
...
NEIN!!! DIESE AUSSAGE IST FALSCH!!!
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" Neueinschlagung der Fahrgestellnummer
Die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs ist weggerostet oder durch einen Unfall zerstört. Dadurch ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen und es darf im Strassenverkehr nicht mehr bewegt werden.Was muss geschehen?
Die Fahrgestellnummer muss neu eingeschlagen und vom TÜV begrenzt werden
Die Zulassungsstelle berichtigt die Fahrzeugpapiere
Welche Wege sind erforderlich?Eine Fachwerkstatt bestätigt schriftlich, dass die Fahrgestellnummer wieder eingeschlagen worden ist und gibt an, was mit dem Teil geschehen ist, in dem die Fahrgestellnummer bisher eingeschlagen war
Mit dieser Bescheinigung der Werkstatt kommen Sie zur Zulassungsstelle und beantragen eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung"
Nun stellen Sie Ihr Fahrzeug beim TÜV vor und übergeben dazu Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) und die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle
Der TÜV begrenzt die Fahrgestellnummer und erstellt hierüber ein Gutachten
Mit diesem Gutachten müssen Sie sich leider noch einmal zur Zulassungsstelle bemühen. Dort übergeben Sie ZB I und II (Fahrzeugschein und -brief), damit eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Danach dürfen Sie wieder sorglos mit Ihrem Fahrzeug am Strassenverkehr teilnehmen " -
METRO: DU HAST RECHT!
Ist wirklich so, habe gerade mit einem Gutachter gesprochen. Die Wirklichkeit sieht zwar anders aus, dass steht aberauf einem anderen Blatt geschrieben. Das begrenzen mit dem "CP" Zeichen kostet 40,- € Das möchte die Dekra/TüV auch gern verdienen. Die Gebühren für die Zulassungsstelle kenne ich icht. Es gibt Prüfstellen, die auch die komplette Fahrgestellnummer eingravieren. kostet noch mal 50,- € extra.
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