Das der Besitzer sich nicht meldet, ist mir klar...;)
Mir ging es um das Feststellungsverfahren einer möglichen Freigabe der sichergestellten Sache.
Der Eigentümer hat ja in der Regel bei der Sicherstellung eine Bescheinigung mit Sicherstelungsgrund und Verbleib des Fahrzeugs zu unterzeichnen, diese Bescheinigung verbleibt bei der Polizei.
Interessant wird jetzt die Beurteilung zur Freigabe, da der Sicherungsgrund nicht entfallen ist, dürfte auch keine Abholfrist erfolgt sein.
Sollte die Freigabe doch erfolgt sein, stellt sich mir die Frage, ob evtl. Verwahrungskosten entgegen standen, die zur Nichtabholung führten.
Wurde dann eine Verwertung seitens der Behörde durchgeführt, ist der Verbleib des Fahrzeugs bei der Behörde, die die Sicherstellung durchführte dokumentiert.