Schwarzer British Open SPI "RT-VP 11" gesucht

  • Das der Besitzer sich nicht meldet, ist mir klar...;)
    Mir ging es um das Feststellungsverfahren einer möglichen Freigabe der sichergestellten Sache.
    Der Eigentümer hat ja in der Regel bei der Sicherstellung eine Bescheinigung mit Sicherstelungsgrund und Verbleib des Fahrzeugs zu unterzeichnen, diese Bescheinigung verbleibt bei der Polizei.


    Interessant wird jetzt die Beurteilung zur Freigabe, da der Sicherungsgrund nicht entfallen ist, dürfte auch keine Abholfrist erfolgt sein.
    Sollte die Freigabe doch erfolgt sein, stellt sich mir die Frage, ob evtl. Verwahrungskosten entgegen standen, die zur Nichtabholung führten.
    Wurde dann eine Verwertung seitens der Behörde durchgeführt, ist der Verbleib des Fahrzeugs bei der Behörde, die die Sicherstellung durchführte dokumentiert.

  • Der Lagerort verlangt EUR 18.00 pro Tag für den sichergestellten Mini - wahrscheinlich ist längst die Summe vom Verkauf von den Kosten aufgefressen worden :eek: Leider hat es die Gemeinde nicht für nötig empfunden und eine Abrechnung erstellt - das ist wohl auf das angespannte Verhältnis zurück zu führen.


    Ich habe bei der Polizei eine Erklärung bekommen das der Wagen sichergestellt worden ist - und wenige Tage später hat die Gemeinde zur Unterbindung von möglichen weiteren Schwarzfahrten den Wagen gemäß Ortpolizeirecht mir komplett entzogen - habe dagegen geklagt und vor Gericht in soweit Recht bekommen das ich den Verkaufserlös bekommen soll. Entziehung ist bestätigt worden und Wagen wurde mit Schlüsseln und verschiedenen privaten Sachen von mir verkauft.
    Da ich im ländlichen Bereich nicht zur Gruppe der ortsüblichen Landwirtschaft gehöre - habe ich keinen so tollen Stand - zumal ich schon seit Jahren mit der Gemeinde wegen einer Bausache einen erbitterten Rechtsstreit geführt habe. Den habe ich gewonnen - und kann den Sieg eigentlich nicht genießen da mir die Gemeinde die Bauausführung durch eine neue Nutzungsordnung unmöglich gemacht hat. Sokann die Gemeinde ihren Grund eben auch nicht anderweitig nutzen - liegt halt brach!


    Für mich wärs recht angenehm wenn sich der Käufer melden würde - vorallem könnte dann der Käufer sich seiner Sache noch sicherer sein. U.U. hab ich die Steuerlast bis auf ewig am Hals - kein sehr angenehmer Gedanke. :mad:

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