Schwarzer British Open SPI "RT-VP 11" gesucht

  • Ich habe ein Problem mit einem Mini (schwarzer SPI British Open von 1994) den ich seit Februar 2006 nicht mehr in Besitz habe.
    Der Wagen wurde mir damals von einer Gemeinde beschlagnahmt (hatte Probleme wegen Führerschein :rolleyes:) und stand dann noch auf mich zugelassen bis wohl Anfang/Mitte 2009 bei einem KFZ Händler in Hayingen auf der Schwäbischen Alb.

    Der Mini wurde im Auftrag der Gemeinde verkauft, es ist mir nicht bekannt an wen und zu welchem Kaufpreis.

    Noch immer erhalte ich einen Steuerbescheid, vor wenigen Tagen war sogar der Gerichtsvollzieher vom Finanzamt bei mir und wollte den Wagen stillegen bzw. die fälligen Steuern eintreiben.

    Wagen hatte zuletzt RT - VP 11 als Kennzeichen, beige Innenausstattung (Halbleber wie normal bei British Open), keine Kopfstützen, RC 40 Auspuff (nach Kat), K&N LuFi, Stahlflex Ölleitung am Motor (von Filtergehäuse zum Zylinderkopf), gelbe Monroe Stossdämpfer, normale Minilite Felgen mit fast neuen Winterreifen (je zwei Felgen in porscheblau-metallic (ähnlich wie Hintergrundfarb von Forum), zwei Felgen normales Silber), auf Seitenscheibe zum Ausklappen waren einige Aufkleber von Minitreffen, außerdem Hilos.
    Schlüssel waren an einem Stussy Schlüsselanhänger dran - im Mini lagen zwei originale Rover Gummimatten auf dem Fußboden im Vorderbereich. Photos vom Mini habe ich keine mehr, stand bei Beschlagnahme recht ordentlich da, serienmäßige Verbreiterungen und als eventl. besonderes Kennzeichen ein schräg nach unten abgeschnittenes Auspuffendrohr aus Edelstahl.
    Blinker vorne alte Version mit echtem, gelben Glas, neuwertige Chromringe dran. NSL in linkes Rücklicht integriert (statt Rückfahrtslicht). Neue Scheibendichtungen mit neuem Chromkeder.

    Es wäre schön wenn ich Hinweise zum Verbleib vom Mini bekommen könnte - ich stehe in der Pflicht eine Weitergabe des Fahrzeugs an einen neuen Besitzer nachzuweisen.
    Werkstatt bei der der Mini stand gibt mir keine weiteren Auskünfte, wir liegen im Streit wegen erheblicher Standgebühr Nachforderung.
    Von der beschlagnahmenden Behörde (hier Stadtverwaltung Hayingen) erhalte ich auch keine Auskünfte, derzeit habe ich ein Betretungsverbot vom örtlichen Rathaus wegen Klage gegen die Stadt in einer anderen Sache.

    Habe wegen Diabetes und einigen Punkten den Führerschein verloren, derzeit ist keine Lösung des Problems in Sicht. Sprich ich werde wahrscheinlich nie mehr Auto fahren dürfen. Fünf MPUs bereits vergeigt und unendlich viel Geld für Beratung und Hilfe bei der Sache ausgegeben.

    Wäre schön wenn ich erfahren könnte wo der Mini abgeblieben ist - nach nicht bestätigten Angaben sei der Mini in den Großraum Stuttgart verkauft worden.

    Gruß von Harry

  • Eieiei...nichts gegen die Führerscheingeschichte, sowas ist ärgerlich und läßt sich bei gesundheitlichen Handicaps leider nicht immer vermeiden...Sorry for that.
    Aber bei der Beschlagnahme, würde ich dringendst den Weg zu einem Fachanwalt anraten! Ich sehe hier viele Versäumnisse seitens der Gemeinde, die so nicht akzeptabel sind!
    Viel Erfolg!

  • Beschlagnahme ist im Verwaltungsrecht leider so vorgesehen, als Orstpolizeibehörde kann die Gemeinde zur Vermeidung weiterer Straftaten einen Wagen beschlagnahmen lassen.
    Habe diese Erkenntnis nach einem langen und kostenintensiven Verfahren selbst machen dürfen.... Unterm Strich hab ich fast 6 000 Euro Anwalts und Gerichtskosten zahlen dürfen. Ist eine besondere Spezialität im württembergischen Verwaltungsrecht - äußerst kompliziert und anspruchsvoll.

  • Ok, wie es zu der Beschlagnahme gekommen ist, ist mir jetzt klar, aber wenn eine Gemeinde das Fahrzeug zur Tilgung offener Forderungen veräußert, sollte das Fahrzeug abgemeldet werden.Spätestens durch die Ummeldung des neuen Besitzers. Das Finanzamt erhält in der Regel die Information zu An- und Abmeldungen direkt vom Verkehrsamt und dieser Aspekt scheint mir doch etwas dubios.Klingt als sei das Fahrzeug nie abgemeldet worden. Oder sind das noch offene Forderungen aus der Zeit der Sicherungsverwahrung?Daher der Rat einen Fachkundigen aufzusuchen.;)

  • Mini ist nie abgemeldet worden, angeblich soll der neue Besitzer den Wagen als Ersatzteilträger oder so gekauft haben. Und da es ja beim Mini zu Rosteinwirkungen kommen kann ;) wäre der Mini nicht der erste Wagen der mit einem neuen Brief zugelassen wird... Hab ich selber so auch schon gemacht. :D

    Ich soll als Lagergebühr einen Betrag von EUR 18.00 pro Tag begleichen, dieser Betrag ist mir so einmal mündlich von einem Gemeindebediensteten "eröffnet" worden. Ich habe weder eine genaue Abrechnung, Forderungsaufstellung noch sonstwas zum sichergestellten Mini bekommen.
    Und da ich die "Frechheit" besessen habe gegen den machtgeilen Bürgermeister einen Gerichtsprozess anzustrengen (in einer Bausache, habe gewonnen) ist das Verhältnis mit der Gemeinde bei minus 273°C angekommen. Habe vom Bürgermeister ein Betretungsverbot vom Rathaus erhalten, kann meine wichtigen Amtsdinge nur in Begleitung eines externen Beamten vom Landratsamt nach Voranmeldung erledigen. Und darf dafür auch noch die Kosten vom Beamten als Gebühr entrichten - trage mich mit dem Gedanken von der Gemeinde komplett wegzuziehen.

    Da ich den Brief der Gemeinde nicht herausgegeben habe - Brief befindet sich heute noch bei einem Freund von mir zu Verwahrung. Hatte wegen dem Brief bereits eine Hausdurchsuchung (dabei wurden mir die Schlüssel vom Mini abgenommen). Von meinen weiteren Autos (hatte damals noch ein paar mehr rumstehen) wurden die Briefe mitgenommen ("damit sie nicht in Versuchung kommen und einen Wagen gar anmelden und illegal fahren wollen") - Briefe wurden bei Autoübergabe an den neuen Besitzer von der Gemeinde direkt ausgehändigt.

  • wegen führerschein ummeldung aus BaWü in ein nördliches bundeland - sollte dann sich nach ein bis drei jahre viel entspannter wieder realisieren lassen. weiss wovon ich rede - es sei denn, da war auch alkohol im spiel.

    wegen zutrittsverbot einstweilige verfügung vor dem verwaltungsgericht beantragen.

    wegen dem auto keine ahnung.

  • Hab vorm Verwaltungsgericht schon sehr viel Kohle verbraten, einen weiteren Prozess kann ich mir nicht (mehr) leisten. Bisher wurde in der ersten Instanz das Betretungsverbot bestätigt - aufgrund einer ewig langen Vorgeschichte und nicht allzu großer Popularität (vom Bürgermeister) kann ein er solche Anordungen erlassen wenn er die Gefahr von "Unfrieden" in der Amtsstube sieht - ist rein hypothetisch - und trotzdem rechtskräftig geworden....

    Wegen Führerschein werde ich wahrscheinlich nach Bayern ziehen, nördliche Bundesländer sind wegen Job nur bedingt möglich.
    Hab nix mit Alkohol zu tun gehabt - ne heftige Unterzuckerung im laufenden Auto auf Parkplatz und zu allem Überfluss ein paar Punkte wegen nicht eingetragener Sachen am Auto - gab dann eine entsprechende Entscheidung und ich hab nun die fünfte MPU hinter mir - immer ohne Erfolg. Derzeit hab ich keine Lust mehr mich von den Seelenklempnern auseinander nehmen zu lassen. Fürs erste bleib ich einfach Fußgänger und (bei Bedarf) Radfahrer. Ist zwar mühsam und schwer - geht auch. ;)

  • erstwohnsitz in berlin oder hamburg. zweitwohnsitz und betriebsstätte sonstwo.

    dann hast du halt in bayern deine betriebsstätte mit wohnung dazu. du wirst doch in B oder HH jemanden kennen, bei dem du dich anmelden kannst. mpu und rest kenne ich auch - wiedererteilung war bei mir dann theoretische und praktische prüfung nach einigen jahren also auch entspannt für das nervenkostüm.

    bei so einem bürgermeister immer die örtliche presse einbeziehen - bringt unruhe - kein geld - prozesskostenhilfe - nächste instanz.

    ich bin selber aus der bawü provinz stammend - 16 jahre spreeathen verändern.

  • erstwohnsitz in berlin oder hamburg. zweitwohnsitz und betriebsstätte sonstwo.

    dann hast du halt in bayern deine betriebsstätte mit wohnung dazu. du wirst doch in B oder HH jemanden kennen, bei dem du dich anmelden kannst. mpu und rest kenne ich auch - wiedererteilung war bei mir dann theoretische und praktische prüfung nach einigen jahren also auch entspannt für das nervenkostüm.

    naja mittlerweile muss man wenn man den führerschein nach 10 jahren verjährungsfrist ohne mpu wiederhaben will nicht mal mehr eine prüfung machen ;) C1E oder CE beschränkt braucht man nur einen grossen erste hilfe kurs machen ;)

    grüßle lars

  • Nöö Lupiter,

    Zitat

    Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T, S:
    • Nachweis über die Teilnahme einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)

    Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis für LKW (Klasse 2) oder Bus nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
    • Ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

    Du hast für die Verjährung die "Anlaufhemmung" von 5 Jahren vergessen. Das ist so ne Überliegefrist, frühestens nach 15 Jahren kann ohne MPU eine Fahrerlaubnis erlangt werden.
    Je nach Bundesland wird auf eine erneute Prüfung verzichtet, speziell Bayern sieht hier nach knapp 8 bis 10 Jahren FS Verlust eine erneute Fahrprüfung vor. Kann bei Bedarf (wegen schwerem Unfall, Fahrlässigkeit etc.) bei Bedarf auch nach kürzerer Zeit angeordnet werden. Leider ist das neue FEV nicht einheitlich in dem Bereich, den entscheidenden Ämtern ist ein großer Handlungsspielraum zugewiesen.

    Gar so einfach isses noch immer nicht - netterweise ist die feste Frist nach 2 Jahren Verlust unbedingt eine Fahrprüfung zu machen seit Oktober 2008 entfallen. :thumpsup:

    Dafür haben sich die Voraussetzungen für Diabetiker deutlich verschlechtert, der Unfall von 2009 (Mercedes A-Klasse rast in Pilgergruppe im Rheinland) ist ein Unterzuckerungsunfall und die meisten Entscheider auf den Führerscheinstellen sind lieber Übervorsichtig und legen enorme Hürden in den Weg.
    Fachärztliche Gutachten bei Medizinern mit verkehrsrechtlicher Zulassung im Halb-Jahres-Rythmus sind derzeit eher die Regel.... :headshk:

    Ganz schön schwer sag ich nur!

    Gruß Harry

  • naja wenn man seinen führerschein verliert sollte man auf jeden fall eine verzichtserklärung beim lra abgeben damit umgeht man die 5 jahresfrist und es sind 10 jahre ;)

    danach gibt unsere behörde den fs nach einem antrag einfach wieder zurück ;)

    den grossen erste hilfe kurs muss man machen wenn man vorher den fs der klasse 3 hatte und nach neum führerscheinrecht den fs der klasse C1E und CE beschränkt auf 18,75t haben will ;)

    den für die frühere klasse 3 brauchte man nur Sofortmaßnahmen am Unfallort ;) damit durfte man dann 7,5t plus das 1,5 fache an anhänger fahren ( mit durchgehender bremsanlage und 1 achse bzw 2 achsen in einem abstand unter 1m )

    ich hatte mal einen fahrschüler der durfte eine fahrfähigkeistprüfung machen und hat die auflage 1/4 jährige seine blutwerte zum lra zu schicken ob er seine psychosachen nimmt wenn er einen termin nicht wahrnimmt ist er den fs wieder los ;)

    grüßle lars

    ps nimm nicht bayern die sind am blödesten wenn es um führerscheinsachen geht ;)

    pps denk mal darüber nach was die behörde mit dem führerscheinentzug bewirken will ? du fährst und unterzuckerst und baust einen unfall ? hier geht es nicht um deine belange sondern um den schutz der allgemeinheit und der hat vorrang.

    wenn du unterzuckert einen unfall baust bekommst du eine anzeige gemäß §315c wer infolge körperlicher oder geistiger mängel ein fhrzeug führt und leib oder leben eines andern gefährdet oder sachen von bedeutendem wert der wird mit freiheitsstrafe bis zu 5 jahren oder geldstrafe bestraft !!!

  • Mir wurde der Führerschein beschlagnahmt weil ich eben den Vorfall hatte - und seitdem mache ich regelmäßig Kontrollen kann für die letzten Jahre nachweisbar sagen das ich gute Werte hab.
    Mir ist klar das ich als insulinpflichtiger Mensch eine gewisse Gefahr darstelle, versuche die Sache weitgehend ordentlich zu handeln. In der aktuellen FEV geht die Behörde davon aus das insulinpflichtige Diabetiker nicht geeignet sind ein Fahrzeug zu führen.
    Und dann den Gegenbeweis zu führen kann ganz schön nervig sein!

    Wegen Verzichtserklärung hab ich seinerzeit nichts gewußt, ich weiß nur das ich frühestens 2021 den FS ohne MPU zurück bekommen kann. Und das ist noch ne ganze Weile hin.... DANN bin ich alt und hab wahrscheinlich kein Bock mehr auf Autofahren - falls wir überhaupt noch privat Auto fahren dürfen....

    Für mich ist das Thema derzeit erstmal abgeschlossen, würde mich freuen wenn der aktuelle Besitzer von meiner Karre sich melden könnte - hab nur Ärger deswegen!

  • Wenn du sowieso mit dem Gedanken spielst umzuziehen, warum nicht gleich ins Ausland? Dann biste aus diesem schei.ss Land weg und hast vielleicht neue und höhere Chancen auf nen Führerschein.

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Daran hab ich schon länger gedacht - aber was bringts mir wenn ich im Ausland fahren darf und nicht in Deutschland? Völlig uninteressant, fahre ab Übertritt Grenze sowieso wieder selber und die bisherigen Kontrollen konnte ich mit Fotokopien vom FS gut meistern :cool: - soll ja mal vorkommen das so ein Dokument verloren geht....

    Ganz umziehen in die Schweiz oder nach England klingt erstmal gut, auch dort ist es schwierig geworden einen guten Job zu bekommen, Wohnung und Leben kostet deutlich mehr Geld wie in D. Hab einige Jahre CH Erfahrung absolviert - wunderschönes Land, nette Menschen und interessante Oldtimer. :thumpsup: Gewisse Deutschfeindlichkeit im Großraum Zurich, latenter Deutschenhass in wirtschaftlich guten Gegenden - es ist längst nicht Gold was da so alles glänzt.

    Derzeit such ich nach nem Job den ich ohne Führerschein erledigen kann - scheint recht schwer geworden zu sein. :soupson: Viele Firmen wollen nur noch für überschaubare Zeiten neue Mitarbeiter anstellen, unbegrenzten Vertrag zu bekommen ist fast so wie n 6er beim Lotto. Und das trotz großer Erfahrung, guten Zeugnissen, langjähriger Selbstständigkeit und vielfältigen Arbeitsschwerpunkten. Oft genug bin ich (weil über 35 Jahre) einfach zu alt für die Stelle - sowas erklärt mir dann ne nette Endzwanzigerin mit nettem Lächeln.... :eek:

    Wird wahrscheinlich auf ne erneute Selbstständigkeit hinauslaufen - dazu muss ich in eine große Stadt ziehen um besser rumkommen zu können. Ohne Auto iss alles saudoof und ultra teuer.

  • Zitat

    Daran hab ich schon länger gedacht - aber was bringts mir wenn ich im Ausland fahren darf und nicht in Deutschland? Völlig uninteressant, fahre ab Übertritt Grenze sowieso wieder selber und die bisherigen Kontrollen konnte ich mit Fotokopien vom FS gut meistern - soll ja mal vorkommen das so ein Dokument verloren geht....

    Und da wundert man sich noch, warum man Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit hat :thumpsup:

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Hallo,

    mal zurück zum Auto problem.
    Was mich wundert:Wer zahlte eigentlich die Versicherung für den Mini?
    Wenn da die Zahlung nicht geleistet wird ,sollte der Mini doch von der Polizei zwangsabgemeldet werden.Und dann fallen auch keine KFZ-Steuern mehr an.
    :confused:

  • Versicherung ist schon längst nicht mehr bezahlt worden.... Warum auch? Jedoch ist der Mini in den Augen der Sachbearbeiterin vom Landratsamt nicht korrekt abgemeldet worden.
    Zur Abmeldung müssen Kennzeichen, beide Zulassungsteile (KFZ Brief und Schein) zur Entstempelung vorgelegt werden. Das ist nicht geschehen, da die Kennzeichen am Mini dran waren und ich keinen Zugriff mehr zum Wagen hatte - konnte ich nix abmelden.

    Wagen ist an eine mir unbekannt Person verkauft worden - wahrscheinlich aus dem Großraum Stuttgart stammend. Muss allerdings nichs weiter bedeuten, es war jeder mit ausreichend Geld zur Versteigerung (geleitet von einem dazu nicht extra befugten Mitarbeiter der Stadt....) zugelassen und ich habe keine Unterlagen über den Verkauf bekommen.

    Zu mir kommt jährlich eine Aufforderung das zum xxten die KFZ Steuer für Fahrzeug RT-VP 11 fällig ist - ob ich nicht am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen wolle....
    Mir ist es schleierhaft wie ein Wagen ohne korrekte Abmeldung durch ein städtisches Organ verkauft werden kann. Da ich mit der Gemeinde keinen allzu regen Kontakt pflege - sind mir weitere Nachforschungen nicht möglich.

    Habe über einen Freund versucht per KarosserieNummer den aktuellen Halter rauszukriegen - es wurde kein passender Datensatz gefunden. Gerade deshalb gehe ich davon aus das der Wagen wohl mit einer neuen SPI Identität zugelassen worden ist. Geht ja so einfach: alte Nummer durchixxen, neue Nummer von Fachwerkstatt einschlagen lassen, mit Autochen und Brief zum TÜV marschieren, Gutachten/Prüfbestätigung abholen und schon kann ich den Wagen ganz regulär zulassen. ;)
    Wurde öfters von mir so durchgeführt, alte Karosserienummer wurde nicht mal abgeglichen oder gar überprüft ob sie irgendwo als "fehlend" gemeldet worden ist - scheint ein recht seltner Vorgang zu sein.
    Und es gibt genügend Briefe in denen drin steht das aufgrund von Rosteinwirkung die ChassisNummer neu eingeschlagen werden mußte.... ;)

    Mitarbeiter vom Finanzamt sehen meine Lage - können aber erst die Steuerfälligkeit aufheben wenn eine entsprechende Mitteilung von der Zulassungsstelle gekommen ist. Und die Zulassungsstelle macht nix weil keine Kennzeichen vorliegen noch ein Brief da ist - hier beißt sich die Katze in den Schwanz!

    Da es ja nicht mehr soviele klassische Minis gibt - sehe ich hier eine gute Möglichkeit eventl. den Käufer anzusprechen können. Oder jemand kann mir sagen wer letztes Jahr so einen Mini gekauft hat - bin bereit für entsprechende Hinweise ein gutes Essen im Gasthof vom Vincent zu spendieren. Fahren muss aber der Hinweisgeber - für mich bedeutet so ein Essen Hotelübernachtung in Stuttgart.... Und die Zimmer pflegen sauteuer zu sein :scream:

    Also - bitte nur her mit den Hinweisen wo der Mini abgeblieben ist. ;)

  • Wenn ich nochmal enhaken darf...ist der Verkauf einer Sache ohne Eigentumsnachweis nicht strafbar?
    Soll heißen, wenn ich ein Fahrzeug vom Nachbarn bekomme ohne Brief, darf ich es doch nicht einfach verkaufen, egal ob der Nachbar mir Geld schuldet, mir angedroht hat, mich damit zu überfahren, oder sonst irgendwas...
    Versteht Ihr was ich meine?:confused:

  • Wenn ich nochmal enhaken darf...ist der Verkauf einer Sache ohne Eigentumsnachweis nicht strafbar?
    Soll heißen, wenn ich ein Fahrzeug vom Nachbarn bekomme ohne Brief, darf ich es doch nicht einfach verkaufen, egal ob der Nachbar mir Geld schuldet, mir angedroht hat, mich damit zu überfahren, oder sonst irgendwas...
    Versteht Ihr was ich meine?:confused:

    naja wenn ich ein auto gekauft hätte von dem ich weis das es nicht einwandfrei war und der besitzer würde mich suchen würde ich mal ganz schnell die klappe halten ;)

    vor allem wenn der vorherige besitzer sich mit einer kompletten gemeinde angelegt hat ;)

    lars der einen vergaser hat ;)

  • Nein, Verkauf von solchen Sachen sind nicht strafbar! Da die Gemeinde ja die Beschlagnahme vom Gericht bestätigt bekommen hat - darf bzw. muss sie die Sachen entsprechend verwerten. Dafür gibts eigentlich eigene Vorgaben, die werden geflissentlich in ländlichen Gemeinden "übersehen" ;) und dann halt die Karre einfach verkauft.

    Das ist genauso wie wenn der Finanzfahnder Deinen Mini beschlagnahmt und dann ohne Papiere/Schlüssel/Zubehör über die Zollauktionen weiterverkauft. Der neue Besitzer hat dann ne extra Aufgabe sich dafür wieder eine Schließung/Papiere etc. zu beschaffen.
    Es gibt bei solchen Verkäufen ein Dokument aus dem die Rechtmäßigkeit des ERwerbs hervorgeht - ähnlich wie Fundsachenversteigerung nach einer bestimmten Lagerzeit.

    Der neue Minibesitzer hat den Wagen rechtsmäßig erworben, das ist Fakt und kann nicht mehr geändert werden. Nur allein ich sitz auf der Forderung vom Finanzamt und kann diese Sache ohne Mithilfe des Besitzer nicht beenden. Eine schriftliche Erklärung des Besitzer/Käufer reicht aus! Er/Sie kann darin erklären das der Wagen am xxten von Gemeinde Hayingen gekauft worden ist und wegen schlechtem Zustand in Einzelteile zerlegt worden ist. Dann ist der endgültige Verbleib geklärt und der Fall würde geschlossen werden.
    So hats mir der (nette) Mitarbeiter beim Finanzamt erklärt.

    Die Gemeinden/Städte und sonstige Amtsstellen erhalten in solchen speziellen Fällen ein bestimmtes Recht das ihnen zugesteht über das Eigentum auch ohne direkte Verhandlung verfügen zu können. Mini wurde quasi "gepfändet" und ich soll (so vom Gericht festgelegt) den Verkaufserlös bekommen. Nur da die Gemeinde kein Interesse an einer Offenlegung hat - seh ich eben alt aus.

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