Hallo Zusammen,
Ich bin neu hier und wollte meine Geschichte kurz erzählen!
ich habe seit 1996-97 einen 88er 1000er Mayfair. In 98-99 hab ich Ihn versucht zu restaurieren, Sandgestrahlt, Spritzverzinkt geschweißt, umbau auf 10Zoll Kantenfrei ohne Stoßstangen usw. 2004 kamen die ersten Roststellen wieder, dann hab ich Ihn bei nem Kumpel in eine Halle gestellt und vergessen. Vor 2 JAhren wollte mir einer 2.500€ dafür geben, hab ich aber dann doch nicht gemacht und Ihn stehen lassen. Dann kam mein Entschluß: mein großer wird bald 18 und ist total heiß auf nen geilen Mini. Der steht halt wie ich auf Sachen sie nicht jeder hat.
Vor 4 Wochen hab ich den kleinen nach Hause geholt und mit dem großen angefangen.
Stand heute:
- Karo komplett leer, fertig geschweißt, neue Schweller und A-Säulen, paar kleine Bleche angepasst usw.
- Motorraum, Kofferraum, innenraum gestrahlt und Bitumen entfernt.
- Motor komplett zerlegt, die meisten Sachen sind noch OK. Sohnenmann träumt gerade von einer Hochhubkipphebelwelle 1-1,5 und einer scharfen Nockenwelle, weiß noch nicht.
- Alle anbauteile gstrahlt (geht bei mir im Betrieb), alles schon neu gelackt in Rot und Schwarz, der Motor und Getriebe werden auch noch am WE lackiert.
- Motorraum gefüllert.
- Hinterachse komplett überholt Bremsen neu usw.
Morgen fahren wir bei Bernd wieder Teile holen.
Er soll innen und außen voll auf Race getrimmt sein. Dazu suche ich noch 2 Schalensitze, Käfig, vernünftige 6 - 7 x 10" die auch eingetragen werden können. Müssen Sitze und Käfig überhaupt eingetragen werden? Bei Tüv auf der Seite stehen zu Innenraum ein paar sehr interesannte Hinweise.
Sitze
Zitat von http://www.tuv.com/de/innenraum.html
Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).
Überrollbügel
Anforderungen an Überrollvorrichtungen sind in der Regel in sportlichen Vorschriften geregelt. Seitens der StVZO sind lediglich folgende Punkte wichtig:
* Vorhandensein von Ein- und Ausstiegmöglichkeiten
* Abpolsterung der Überrollvorrichtung in den Anprallzonen
* Die Sicht nach vorne und seitlich darf nicht beeinflusst werden
* Keine scharfen Kanten bzw. herausstehende Schrauben
Außerdem muss die Antidröhnmasse bzw. der Unterbodenschutz an den Verschraubungspunkten der Überrollvorrichtung zur Karosse vollflächig entfernt werden. Rostschutz in Form von Farbe darf an diesen Stellen jedoch aufgebracht werden.
so jetzt Schuß, bestimmt schon zu viel auf einmal.
Sorry und Gruß an alle Guido