arbeits- und vertragsrecht...

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    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • grob:

    es geht um die anwendung der sogenannten kundenschutzklausel.
    ich bin freiberufler und und habe über einen vermittler einen auftrag erhalten.
    jetzt will mich der kund fest einstellen, aber der vermittler pocht auf sdiese klausel, welche wortwörtlich besagt:

    für die dauer dieses vertrages und einem jahr nach beendigung dieses vertrages verpflichtet sich der auftragnehmer, weder direkt noch über dritte für den kunden tätig zu werden, für den er im rahmen dieses vertrages über die **** ( hier stand der name des vermittlers) tätig wurde.

    das klingt für MICH so, als dürfte ich nicht als freelancer für den kunden tätig werden, was mir ja auch einleuchtet. allerdings ist doch meines erachtens eine festanstellung etwas anderes und wird von diese klausel gar nicht betroffen, oder?

    jetzt seid ihr dran.

    iceman

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