Fahren ohne Kennzeichen

  • Moin,
    einer unserer Mitarbeiter hat am WE die tolle Idee gehabt, sein vor 12 Jahren gekauftes und frisch restauriertes Mopped denn mal zu testen.

    Auf der Strasse.

    Ohne Zulassung.
    Ohne Versicherung. Und damit es auch jeder mitbekommt:
    Ohne Kennzeichen.

    Wurde prompt von den Schergen gestellt, etwa 500m von seiner Haustür entfernt. :D
    Er ist diesbezüglich ein unbeschriebenes Blatt, noch nie den Lappen abgegeben, nur 2 Punkte an der dänischen Grenze. Hat jmd. eine Ahnung, was auf ihn zukommen kann?

    Nils

  • Fahren ohne Zulassung ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 StVZO kostet 50 EUR und drei Strafpunkte

    Grüssle lars

  • In HH wird in der Regel bei "Erstverstößen" das schwerste Delikt geandet.
    Klingt für mich allerdings danach das der Kollege spätestens jetzt anfangen sollte Lotto zu spielen, oder jem. aus der Nachbarschaft hat ihn auf dem Kieker gehabt..;)

  • In HH wird in der Regel bei "Erstverstößen" das schwerste Delikt geandet.
    Klingt für mich allerdings danach das der Kollege spätestens jetzt anfangen sollte Lotto zu spielen, oder jem. aus der Nachbarschaft hat ihn auf dem Kieker gehabt..;)

    Naja, war nicht in HH, sondern irgendwo in den Ostkolonien.
    Das mit der Nachbarschaft würde dazu passen...:)

    Nils

  • Bei sowas stellt sich mir gleich immer die Frage:
    WIE KANN MAN NUR SO DÄMLICH SEIN!!

    Wenn ich so einen Mist bauen würde, würde ich jetzt reumütig zur Polizei fahren (im Auto mit Kennzeichen) und nachfragen, was auf mich zukommt...das zeigt den Jungs schonmal Reue und Einsicht...

    Inno-Uwe
    Und der Anwalt kann sich am Spielfeldrand auch schon warmmachen...was natürlich noch dazu kommt ist die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) sowas trägt??:confused:

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Allerdings gilt auch wenn er das Fahrzeug ohne Versicherung fährt kann er als Grund immernoch angeben das er es zu Reparaturzwecken bewegt hat.

    DAs darf man auch ohne VErsicherung.

    Gruß Daniel :cool:

  • Na das gilt aber Kulanztechnisch wahrscheinlich nur für das Fahren vor der Haustür, einmal rauf und runter....

    500m von zu Hause ist da schon ne andere Ansage. Das ist dann schon mal Teilnahme am öffentlichem Strassenverkehr, da da bestimmt auch ne Kreuzung, Ampel etc. zu bewältigen sind...

    Inno-Uwe

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Allerdings gilt auch wenn er das Fahrzeug ohne Versicherung fährt kann er als Grund immernoch angeben das er es zu Reparaturzwecken bewegt hat.

    DAs darf man auch ohne VErsicherung.

    DAs ist ein Gerücht und darf man NICHT.

    Es gibt dennoch eine Besonderheit:

    Man darf mit einem Abgemeldeten Fahrzeug und den alten Kennzeichen ohne Plakette auf direktem Weg zum TüV fahren. Muss aber seine Versicherung davon in Kenntnis setzen.

  • genauso wie man mit dem frisch abgemeldetem Fahrzeug von der Zulassungsstelle nach Hause fahren darf, da die Versicherung für diesen Tag noch bis 23.59 Uhr und 59 Sekunden Bestand hat.

    Inno-Uwe

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    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Man darf mit einem Abgemeldeten Fahrzeug und den alten Kennzeichen ohne Plakette auf direktem Weg zum TüV fahren. Muss aber seine Versicherung davon in Kenntnis setzen.

    Deine Versicherung muss dazu das Fahrzeug auch versichert haben!! So hat's mir zumindest mein Versicherungs-Heini gesagt. Keine Versicherung -> in der Garage lassen!

    .

  • Das ist mir auch zu vage...

    Das Fahrzeug ist nicht zugelassen und hat somit auch keine Versicherung...

    Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung zu 100% behaupten, das Sie von nix weiß und somit brauch sie auch nix zahlen...

    Inno-Uwe
    denn welche Sicherheit erhält die Versicherung, das das Fahrzeug nach dem TÜV auch wirklich bei Ihr versichert wird und nicht bei einer billig Internet-versicherung???

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Also ich bin mit meinem Mini mit den entwerteten Kennzeichen 25km gefahren. Der Mini war damals schon über 2 Jahre abgemeldet. Wurde dann kurz vor Ziel vom Schnittlauch angehalten (aussen grün, innen hohl). Musste das Auto dann stehen lassen.
    Am nächsten Tag bekam ich nen Anruf das ich weiterfahren darf, da ich das Auto zu Reparaturzwecken bewege.

    Gruß Daniel :cool:

  • Das ist mir auch zu vage...

    Das Fahrzeug ist nicht zugelassen und hat somit auch keine Versicherung...

    Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung zu 100% behaupten, das Sie von nix weiß und somit brauch sie auch nix zahlen...

    Inno-Uwe
    denn welche Sicherheit erhält die Versicherung, das das Fahrzeug nach dem TÜV auch wirklich bei Ihr versichert wird und nicht bei einer billig Internet-versicherung???

    Das Fahrzeug muss rechtskräftig VERSICHERT sein auf der Fahrt zum TÜV, und am gleichen Tag noch zugelassen werden. Ohne gültigen Versicherungsschutz zum TÜV/Zulassungstelle zu fahren ist also nicht! Das ist die einzige Ausnahme, wo Du ohne Zulassung am Strassenverkehr teilenhemn darfst. Auf DIREKTESTEM WEG zum TÜV. Abstecher durch die Weinberge und erwischt -> großes Unheil! :eek:

    .

  • Ich denke hier wir ein wenig was durcheinander gewürfelt.

    Die Fahrt zur Anmeldung eines Kfz:
    mit TÜV-Bescheinigung und "Deckungskarte" heute Versicherungsanmeldenummer.
    Die Fahrt von der Abmeldung:
    Keine! Nummernschilder sind völlig ausreichend für die Abmeldung.
    Die Fahrt zum TÜV:
    Ohne Tüv aber angemeldet oder mit einer Versicherungsnummer, wenn im Anschluss angemeldet werden soll.Gilt für den selben Werktag.
    Reparaturfahrt:
    Gibt es per se nicht!
    Entweder mit TÜV und angemeldet oder angemeldet ohne TÜV, wenn abgelaufen NUR von Werkstatt/Zu Hause zum TÜV.
    Es gibt demnach keine Situation, die ein Fahren ohne Versicherungsnummer und TÜV-bescheinigung erlaubt.
    Wohlmöglich noch an einem Wochenende...;)

  • Richtig...

    also fassen wir mal zusammen, das ein Fahren ohne Kennzeichen nur in folgenden Fällen erlaubt ist:

    1:
    Fahrt direkt zum TÜV in Verbindung mit Zulassung am gleichen Tage und in Verbindung einer Versicherungsbestätigung (die man ja eh zur Zulassung benötigt). Hierbei sollten die Kennzeichen , die das Fahrzeug bei Zulassung bekommt ohne Plaketten schon sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Entweder die alten Kennzeichen, oder bei Zulassung in neuem Bezirk vorab Kennzeichen beim Strassenverkehrsamt zuteilen lassen! Ein Reservieren des Wunschkennzeichens über Internet reicht nicht aus, da die Zuteilung des Kennzeichens nicht zu 100 % garantiert wird!

    2:
    Fahrt nach der Abmeldung von der Zulassungsstelle direkt nach Hause, da die Versicherung für den Abmeldetag noch Bestand hat

    Inno-Uwe
    alles andere illegal...

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

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