Weiß ehrlich nicht, was hier für ein Schwachsinn mit ausschlachten und verkaufen palavert wird...
Bitte die Smileys hinter den Aussagen "mitlesen".
Weiß ehrlich nicht, was hier für ein Schwachsinn mit ausschlachten und verkaufen palavert wird...
Bitte die Smileys hinter den Aussagen "mitlesen".
Haut euch jetzt nicht wegen Killefitz die Köppe ein.
Ich brauch rechtlich fundierte Ideen oder Ansätze...
Was besagt denn der geschlossene Vertrag überhaupt?
Tja, wenn du/ihr einen Anwalt schon gefragt habt, sollte - aufgrund des
Lebenssachverhalts und dessen Sachkunde - mit dessen Hilfe doch ein
gangbarer Weg dir/euch aufgezeigt werden.
Leider hast du bisher nicht konkret dargelegt, wie genau "Schreiben" an die Dame gelangten.
Bei einem sogenannten EINWURF-Einschreiben - wenn die Empfänger-Anschrift postalisch zutrifft - dokumentiert der Briefzusteller den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers.
Somit sollte der Inhalt der Postsendung - wenn man das Schreiben auch unter Zeugen postversandfertig gemacht hat - auch dem Empfänger
"bekanntgemacht" geworden sein .... unabhängig, ob die Dame den Brief
öffnet oder nicht.
Bezüglich des "mündlichen Mietvertrags" ...... wenn die Dame mehrmals
monatlich per Bank den "vereinbarten Monatsbetrag" überwiesen hat.....
Würde auf den Bankauszügen nachschauen, welchen Text die Dame verwendet hat, die jeweils bezahlten Monate mit Buchungstag und Betrag
auflisten ...... und daraus dann chronologisch eine Art Tabelle der unbezahlten Monate sowie Beträge ermitteln!
(Banken können ca. 10 Jahre zurück Bankauszüge nochmals "erstellen")
Die Zahlung einiger Monate in Zusammenhang mit ihrem abgestellten Mini
dürfte dann zumndest ein Indiz sein, daß in irgendeiner Form ein Vertrag den gezahlten Beträgen zugrunde liegt.
Dann würde ich den RA fragen, ob über die aufgelaufende "Mieten"summe per zuständigem Gericht ein Mahnbescheid an die Dame beantragt werden könnte.
Eventuell eine Möglichkeit, die Dame aus ihrer "Verweigerungs / Trägheitshaltung" aufzurütteln.
Auf jeden Fall dir/euch Erfolg entweder Geld zu erhalten oder eventuell mit gutem Gewissen dann ersatzweise sich wertemäßig aus dem Mini zu bedienen.
Gruß
Sorry, aber der Einzige der Dir sagen kann, was zu tun ist, ist deine Anwältin...
wenn Sie das nicht kann, ist Sie die Falsche
Hier liegt das Regelwerk von Mietverträgen zu Grunde..
Das was hier erzählt wird, ist als wenn man als Vermieter in die Mietwohnung reinschlürt und sich an dem Besitz des Mieters vergreift, nur weil der seine Miete nicht bezahlt...
ist zwar ärgerlich, aber die Sache kann nur über einen Anwalt und dem "üblichem, langsamen " Rechtsweg gelöst werden.
Inno-Uwe
Eigeninitiativen gehen nach hinten los...
Anwälte wollen ja schließlich auch leben ...
Ich wär da nicht zimperlich. Entweder die Karre vor die Tür gestellt oder geschlachtet. Ihr seid alle Zeugen, daß sie nur die Karosse bei euch untergestellt hat, wer will denn dann noch was.
Wegen so einem Schei.ß würd ich keine Anwälte bezahlen, die Kohle kriegt ihr doch so oder so nicht.
Geh zum Gericht und erwirke einen gerichtlichen Mahnbescheid über die geschuldete Miete, wenn sie auf diesen nicht reagiert, treibt der Gerichtsvollzieher dein Geld ein.
... die Karre vor die Tür gestellt ... die Kohle kriegt ihr doch so oder so nicht.
In Kurzform stimme ich voll zu
Warum wollt Ihr Eurem verlorenem Geld noch mehr frisches Geld hinterherwerfen?
Die Karre drei Querstraßen weiter abgestellt, den Rest macht Vater Staat für Euch ...
Wie wärs damit :
Aufstellung machen über Schulden
Mietschulden 650 €
Wert des Minis 670 €
Rest = 20 Euro
Nun packste den Schaltknauf ( Wert = 20 € ) in einen Karton und schickst der Tante das Päkchen mit dem Hinweiß , das man jetzt " quitt " sei .
.... was meinste , wie schnell die sich meldet
Also in Kurzform:
Habe heute abend eine weitere Zahlungsaufforderung persönlich in den Briefkasten gesteckt.
Der Briefkasten macht keinen "belebten" Eindruck, da quillt nur Werbung raus - wird sicherlich, wenn überhaupt, nur monatlich gelehrt.
Bisherige Schreiben wurden anfangs per Einschreiben mit Rückschein verschickt - kamen unabgeholt zurück (zwei Wochen später).
Vorletztes Schreiben als einfaches Einschreiben (war eigentlich als Einwurf gedacht), kam aber auch nach zwei Wochen ungeöffnet zurück.
Da, wo die Dame polizeilich gemeldet ist, hat sie keinen Briefkasten. Die letzte Adresse (da wo ihr Name am Briefkasten und Klingelschild ist) hab ich vor einem Jahr von ihr per Mail bekommen.
Ich werde jetzt den höchstoffiziellen Weg per Anwältin und Gericht gehen, ich hab ne Rechtsschutz und bekomme auch volle Prozesskostenbeihilfe, von daher dürften, wenn überhaupt, nur geringe Kosten für mich entstehen.
Vertrauen zur Anwältin habe ich, ist ne gute Freundin und Minibesitzerin, vertritt mich schon viele Jahre erfolgreich (kein Verfahren verloren bisher).
Trotzdem danke ich euch für eure Mühen und Hilfe!
ist ne gute Freundin und Minibesitzerin, vertritt mich schon viele Jahre erfolgreich (kein Verfahren verloren bisher).
Ist ja auch verständlich, scheinst ja ihr bester Kunde zu sein. Bist du so ein Streithammel? :D:D:D
Bist du so ein Streithammel? :D:D:D
Wenn man Recht hat, sollte man auch dafür streiten dürfen.
Und ich bin auch kein Hammel, es ist noch alles dran und voll funktionstüchtig.
Und ich bin auch kein Hammel, es ist noch alles dran und voll funktionstüchtig.
zuviel information
zuviel information
Neugier wird eben hin und wieder auch bestraft... :p
Hi!
Verträge bedürfen bekanntlich nicht der Schriftform, also dürfte durch die übereinstimmenden Willenserklärungen ein Vertrag zustande gekommen sein. Der Hinweis, das durch die Bankbelege usw. zu untermauern ist sicher ne gute Idee.
Einen Mahnbescheid (geht übrigens ganz einfach auch online) zu erwirken ist easy und kostet um die EUR 30. Das Problem auch hier: Die Anschrift muss stimmen. Nachdem das der Schwachpunkt un der ganzen Geschichte zu sein scheint, gilt es also zuerst, die ladungsfähige Anschrift zu ermitteln. Ob man das bei den Sheriffs, oder beim Einwohnermeldeamt hinbekommt, das weiss ich nicht.
Generell würde ich am Ball bleiben. Ich gehe davon aus, dass die Dame froh ist, wenn sie den Mini und alles was damit zu tun hat los ist. Aus den Augen aus dem Sinn. Ich würde also nicht weiter auf die Mietzahlung drängen, sondern das freundliche Angebot unterbreiten, mich um die Sache zu kümmern. So nach dem Motto: "Brief her und vergiss das ganze Thema".
Gruss, Joerg
Wenn du die Sache offiziell angehst, werden die Folgekosten viel höher als der Streitwert selbst.(Anwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher, Abschleppunternehmer, Termine unw.)Die Kosten muss du zuerst aufbringen, in der Hoffnung, später bei der Schuldnerin das Geld wieder eintreiben zu können. Ob es dir die Sache Wert ist? Bedenke die Erfolgsaussichten!
Ich würde zuerst klären, ob eine mündliche Absprache überhaupt eine Mietvertrag ähnliche Vereinbahrung ist. Wenn nicht, das Auto an Straßenrad stellen, und die Polizei benachrichtigen. Die können entscheiden was weiter passiert, somit entstehen keine Folgekosten, die man zuerst selbst aufbringen müsste.
So wie ich das gelesen habe gejt es hier um einen streitwert von ca 650€ mietschulden . Die dir enstandenen kosten für die garage werden sicherlich geringer sein den du hast die ja und wenn sie leer gestanden wäre hättest du auch nix bekommen .
Also komm ich zu dem schluss das Du eigentlich keine grossartigen miesen gemacht hast
Kann es sein das diese klage auch ein bissle eine kurzarbeitsesfehltkohle aktion ist ? Den sein wir mal erlich die rennerei und die erfolgsaussichten an geld zu kommen verschwinden gering sind und die aussicht das fahrzeug zu bekommen genauso .
Wenn du eine zwangsräumung erwirkst zahlst erstmal du und darfst das geld dann von ihr zurückholen . Also alles in allem musst du damit rechnen das du erstmal zur kasse gebeten wirst . Darum schlapp die karre vor ihre tür stell sie dort ab werf ihr den schlüssel rein und vergess die sache !!!
Grùssle lars der schon öfters so ein stress mit nichtzahlungswilligen fahrschülern gehabt hat und festgestellt hat das es bei so geringen summen nur den rache und ichlassmichnichtverarschen gefuhle genüge getan wird . Ich könnte auch gerade jemanden aus dem forum wegen einem mündlichen vertag der nicht eingehalten wurde verklagen aber hey das bringt nix nur die stillung von rachegelüsten und dafür ist mir mittlerweile die lust und die zeit abhandengekommen
Ich würde erst mal mit der Reden......
mal Abends vorberifahren, wenn Licht brennt.....Nachbarn fragen wann die Dame üblicherweise da ist...
Ich denke auch dass die bestimmt gar nicht mehr an die Karre denkt und froh ist wenn das Problem nicht mehr an ihren Arschbacken hängt.
Kann ein dritter die mündlichen Absprachen bezeugen, gab es die anfänglich bezahlte Kohle üblicherweise blank auf die Hand...unter Zeugen?
Also laut meiner Jursistischen Ausbildung lautet es so das ein Mietvertrag nach 550 BGB der länger als ein Jahr gelten soll der Schriftformerfordernis unterliegt, bzw wird es durch die nicht festgelegten Mietkonditionen im Falle eines nicht schriftlich ausgehandelten Mietvertrags sicher schwer da irgendetwas ein zu klagen!
Arbeitsverträge, Kaufverträge etc. bedürfen mit unter keiner Schriftform - es gibt aber Ausnahmen!
solltest du natürlich das Glück haben das der Wagen in 20 Jahren noch da steht - dürfte er via Gesetz in deinen Besitz übergegangen sein quasi durch Ersitzung, also vorsicht mit solchen Aussagen
Grüße
So wie ich das gelesen habe gejt es hier um einen streitwert von ca 650€ mietschulden . Die dir enstandenen kosten für die garage werden sicherlich geringer sein den du hast die ja und wenn sie leer gestanden wäre hättest du auch nix bekommen .
Also komm ich zu dem schluss das Du eigentlich keine grossartigen miesen gemacht hast
Kann es sein das diese klage auch ein bissle eine kurzarbeitsesfehltkohle aktion ist ? Den sein wir mal erlich die rennerei und die erfolgsaussichten an geld zu kommen verschwinden gering sind und die aussicht das fahrzeug zu bekommen genauso .
Wenn du eine zwangsräumung erwirkst zahlst erstmal du und darfst das geld dann von ihr zurückholen . Also alles in allem musst du damit rechnen das du erstmal zur kasse gebeten wirst . Darum schlapp die karre vor ihre tür stell sie dort ab werf ihr den schlüssel rein und vergess die sache !!!
Grùssle lars der schon öfters so ein stress mit nichtzahlungswilligen fahrschülern gehabt hat und festgestellt hat das es bei so geringen summen nur den rache und ichlassmichnichtverarschen gefuhle genüge getan wird . Ich könnte auch gerade jemanden aus dem forum wegen einem mündlichen vertag der nicht eingehalten wurde verklagen aber hey das bringt nix nur die stillung von rachegelüsten und dafür ist mir mittlerweile die lust und die zeit abhandengekommen
Nur noch mal kurz zur näheren Erklärung der "äußeren Umstände".
Es handelt sich nicht um eine kleine gewöhnliche Garage, sondern um unsere Gemeinschafts-Hobbywerkstatt (ca. 250m²), in der einige Mini-Baustellen bearbeitet werden und im Winter die Sommerminis abgestellt werden.
Jeden Herbst bekommen wir Anfragen von befreundeten Minibesitzern, ob sie ihren Mini gegen einen kleinen Obulus bei uns überwintern lassen können. Und wir müssen immer wieder einigen absagen, da wir keinen Platz mehr haben.
Da stört so ein abgestellter Mini, für den wir schon längere Zeit keine Miete bekommen.
Leider ist der Dame offensichtlich nicht habhaft zu werden, sie geht nicht ans Telefon, reagiert nicht auf Mails und da, wo ihr Briefkasten ist, wohnt sie scheinbar nicht. Und da, wo sie beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, gibt es keinen Briefkasten bzw. wohnt sie da auch nicht.
Ich vermute mal, sie "vagabundiert" immer bei irgendwelchen Leuten, die ihr grad wohlgesonnen sind...
Übrigens kommt die entgangene Miete nicht mir persönlich zugute, sie geht auf das gemeinsame Werkstattkonto (auf das wir auch unsere eigene Miete zahlen), und von den Mehreinnahmen halten wir die Werkstatt in Schuß, bezahlen die Stromrechnung und machen hin und wieder auch Grillabende für Freunde.
Also ist es nicht die Kurzarbeitsnot, das kompensiere ich noch anders... (durch Sparsamkeit)
Grundsätzlich wollen wir den Mini raushaben, da er Platz raubt. Und wenn wir damit noch ein wenig der Mietschulden begleichen können, ist uns das natürlich lieb. An der Werkstatt ist baulich noch einiges zu tun, auch um die Substanz zu erhalten.
Wie gesagt, ein paar Tipps habe ich bekommen, den Rest werde ich demnächst mit meiner Anwältin versuchen zu klären.
Alles anzeigenNur noch mal kurz zur näheren Erklärung der "äußeren Umstände".
Es handelt sich nicht um eine kleine gewöhnliche Garage, sondern um unsere Gemeinschafts-Hobbywerkstatt (ca. 250m²), in der einige Mini-Baustellen bearbeitet werden und im Winter die Sommerminis abgestellt werden.
Jeden Herbst bekommen wir Anfragen von befreundeten Minibesitzern, ob sie ihren Mini gegen einen kleinen Obulus bei uns überwintern lassen können. Und wir müssen immer wieder einigen absagen, da wir keinen Platz mehr haben.
Da stört so ein abgestellter Mini, für den wir schon längere Zeit keine Miete bekommen.Leider ist der Dame offensichtlich nicht habhaft zu werden, sie geht nicht ans Telefon, reagiert nicht auf Mails und da, wo ihr Briefkasten ist, wohnt sie scheinbar nicht. Und da, wo sie beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, gibt es keinen Briefkasten bzw. wohnt sie da auch nicht.
Ich vermute mal, sie "vagabundiert" immer bei irgendwelchen Leuten, die ihr grad wohlgesonnen sind...
Übrigens kommt die entgangene Miete nicht mir persönlich zugute, sie geht auf das gemeinsame Werkstattkonto (auf das wir auch unsere eigene Miete zahlen), und von den Mehreinnahmen halten wir die Werkstatt in Schuß, bezahlen die Stromrechnung und machen hin und wieder auch Grillabende für Freunde.
Also ist es nicht die Kurzarbeitsnot, das kompensiere ich noch anders... (durch Sparsamkeit)Grundsätzlich wollen wir den Mini raushaben, da er Platz raubt. Und wenn wir damit noch ein wenig der Mietschulden begleichen können, ist uns das natürlich lieb. An der Werkstatt ist baulich noch einiges zu tun, auch um die Substanz zu erhalten.
Wie gesagt, ein paar Tipps habe ich bekommen, den Rest werde ich demnächst mit meiner Anwältin versuchen zu klären.
wie jetzt sparen wo bleibt da der spass
ne aber jetzt mal ernsthaft schau das du net was anzettelst wo du erst geld zahlst und dann das ganze auch durchziehen musst damit du das wieder reinbekommst den das nervt ungemein
wenn das ganze ohne sonderlichen stress ablaufen kann und du oder ihr das geld bekommt würde mich das persönlich freuen den es steht euch zu.
aber nicht das du oder ihr einen preis wie zb stress und kosten dafür berappen müsst . DAS ist es nämlich nicht wert
ist nur meine meinung
grüßle lars
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