• @ Ellen: Natürlich kann man Schulden erben, genau aus diesem Grund kann man seine Erben dagegen versicher. Das nennt sich dann RSV (Rest-Schuld-Versicherung) leider hat man nur sechs wochen zeit die Vermögenswerte herrauszubekommen um dann zu entscheiden, ob man annimmt bzw.ausschlägt.

    Nein, kann man nicht.
    Du spielst auf gemeinsame Finanzierung von irgendetwas an. Klar - wenn man gemeinsam ein Haus kauft und die Person mit den Haupteinkommen stirbt, ist die andere Person haftbar. Aber sie ist das, weil sie zu Lebzeiten des Verstorbenen gemeinsam unterschrieben haben. Um diesen Fall abzusichern gibt es Risikolebensversicherungen oder diese Restschuldengeschichten.
    Das ist nicht der Fall, weil irgendwer verschuldet gestorben ist und irgendein Unbeteiligter in der Erbfolge steht. Wenn ein Gläubiger seine Kohle nicht anderweitig absichert, schaut er einfach in die Röhre, wenn der Schuldner stirbt und aus der Erbmasse (und nur da!) nichts (mehr) zu holen ist.
    Wenn man ein Erbe annimmt und Schulden da sind, haftet man nicht mit dem eigenen Vermögen. Wirklich nicht. (Man hat aber unter Umständen viel Theater, bis man alles abgewickelt und die Gläubiger informiert hat. btdt.)

    Comments may contain traces of irony.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!